Die IJF schreibt in den aktuellen Regeln:
mit folgendem Kommentarhttp://www.intjudo.eu/upload/2014_06/03/140180706544806028/ijf_ref_rules_2014_16_eng_final_version_1.05.pdf hat geschrieben: To fall directly to the Tatami while applying or attempting to apply techniques such as
Ude-hishigi-waki-gatame.
Auf der Seite des Berliner Judoverbandes findet man eine deutsche Übersetzung:http://www.intjudo.eu/upload/2014_06/03/140180706544806028/ijf_ref_rules_2014_16_eng_final_version_1.05.pdf hat geschrieben: To attempt such throws as Harai-goshi, Uchi-mata, etc., with only one hand gripping the opponent's lapel from a position resembling
Ude-hishigi-waki-gatame (in which the wrist of the opponent is trapped beneath the thrower's armpit) and deliberately falling, face down, onto the
Tatami is likely to cause injury and will be penalised. No intent to throw an opponent
cleanly onto his back is a dangerous action and will be treated in the same way as Ude-hishigi-waki-gatame.
Mit folgendem Kommentarhttp://www.judo-verband-berlin.eu/images/stories/kampfrichter/kampfregeln%20djb%202014.pdf hat geschrieben:33) Sich bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung von
solchen Techniken wie Ude-hishigi-waki-gatame direkt auf die Tatami fallen zu lassen.
Nun frage ich mich, wo der rote Satz auf einmal herkommt?http://www.judo-verband-berlin.eu/images/stories/kampfrichter/kampfregeln%20djb%202014.pdf hat geschrieben:33) Beim Versuch, Würfe wie Harai-Goshi, Uchi-mata etc. auszuführen, wenn dabei nur mit einer Hand das Revers des Gegners gegriffen wird
- von einer Position, die Ude-hishigi-waki-gatame ähnelt (wobei das Handgelenk unter der Achselhöhle des Werfenden
festgeklemmt wird) - und sich absichtlich mit dem Gesicht nach unten auf die Tatami fallen zu lassen, wird als
verletzungsgefährlich angesehen und soll bestraft werden.
Solche Aktionen, bei denen es nicht beabsichtigt ist, seinen Gegner klar auf den Rücken
zu werfen, sind gefährlich und werden in derselben Weise behandelt wie Ude-hishigi-waki-gatame.
Verboten ist jede Art von Waki-gatame vom Stand zum Boden.
Ich kann mich noch sehr deutlich dran erinnern, daß die Aussage bei der Übernahme der IJF-Regeln in den DJB war, daß wir als DJB bzgl. der Regeln
keinen Alleingang (mal abgesehen von Jugend-Sonderreglungen) wagen möchten/dürfen/können und dergleichen Aussagen mehr.
Und dann darf man so etwas lesen? Ist es nur eine Fehlinterpretation des JVBs?