Wer weiß was über Kappo/Katsu?_?

Hier könnt ihr alles posten was mit Judo zu tun hat

Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Das würde aber auch bedeuten, wenn jemand Kappu / Katsu kann und kein Arzt ist, würde der einen Prozess am Hals haben, wenn er helfen sollte.

Du bist doch näher am Geschehen, gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit, um sowas zu verhindern? Denn immerhin sagt das Gesetz auch, dass man helfen soll/muss, denn wenn man kann und nur daneben steht, macht man sich ja auch strafbar.

Gruss
LC
Grüße
Norbert Bosse
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Das kann man so vergleichen mit einer ÜL Lizenz.
Mache ich für meinen Sport spezifische Übungen und Trainingsformen und es verletzt sich jemand, ist es kein Problem.
Mache ich aber zur Kräftigung der Armmuskulatur Übungen am Barren oder Pferd, so muss ich im Falle einer Verletzung den Nachweis bringen, dass ich "in der Lage" bin, die Übungen dementsprechen zu vermitteln und zu beaufsichtigen. (Bitte jetzt nicht aufregen, aber es stimmt, für Gymnastik pp. ist ein ÜL - Allgemein wichtiger und würde auch solche Grundübungen mit einbeziehen.) Für den Judosport reicht, wenn man volljährig ist und dass man bei den reinen Judo Sport Übungen bleibt. Um sich dort abzusichern braucht man dann natürlich wieder eine Lizenz für Judo. Denn nur wenn man das alles nachweisen kann, hilft einem auch die Versichrung der Sporthilfe.
Daher müssen nicht organisierte Sportschulen pp. private Versicherungen abschließen, die dementsprechend andere Preise haben, da die ÜL dort keine dementsprechenden Lizenzen erworben haben.

Ähnlich ist es bei einer Hilfeleistung durch Kuatsu. Da wäre dann leider die Frage zu klären, inwieweit ist dies anerkannt und darf bis wie weit angewandt werden.
Auch ich renke lieber an Ort und Stelle ein Gelenk sofort wieder ein. Denn bis das in der Ambulanz gemacht wird, hat sich Wasser und Blut angesammelt. Evtl. sind auch schon die ersten Sehnen und Nerven ins Gelenk gerutscht. Aber wie gesagt, passiert mir das gleiche, was im Krankenhaus durch Warten entsteht, durch meinen sofortigen Eingriff, laufe ich Gefahr dafür gerade zu stehen.
Das hängt dann natürlich immer von dem Gegenüber ab und das meine ich mit "Schadenersatz Klägern". Die sehen dann nicht, dass der erste Versuch im Erfolgsfall ein Einrenken unter Narkose und Krankenhausaufenthalt pp. erspart hat. Die gehen dann davon aus, dass das nun durch die falsche Behandlung erforderlich geworden ist.
(Insoweit dann ein Dank an die Berichterstattung in den Medien, die für so etwas übersensibel machen, um nicht zu sagen:
Da hat bestimmt wieder mal jemand etwas falsch gemacht oder etwas was er gar nicht durfte. Der Hintergrund interessiert dann halt nicht, auch nicht der normalerweise überwiegende Erfolg. Das würde nie veröffentlich, da er ja normal wäre. Es zählt halt die negative Sensation. War früher halt alles etwas einfacher.)
Viele Grüße
U d o
st.gregor

Kappo/Kuatsu

Beitrag von st.gregor »

Als ÜL befindet man sich bei "Erste Hilfe" Situationen in einem juristisch kritischen Bereich: Selbstverständlich ist der ÜL verpflichtet, nach bestem Wissen Sofortmaßnahmen bei Verletzungen durchzuführen, er darf hierbei aber natürlich nur so weit gehen, wie ihm dies aufgrund seiner Qualifikation möglich ist, da er ansonsten tatsächlich für mögliche nachteilige Folgen haftbar gemacht werden kann (obwohl mir so ein Fall aus der Rechtssprechung bisher noch nicht bekannt geworden ist). Würde ein ÜL (oder auch jeder andere) eine mögliche Hilfe nicht leisten, hätten wir einen Fall von unterlassener Hilfeleistung, ein Straftatbestand.
Für die Beurteilung, ob eine helfende Handlung (egal ob klassische Erste Hilfe, Kuatsu oder ähnliches) an der jeweiligen Stelle richtig eingesetzt worden ist, müsste man u.a. die Persönlichkeit des Helfers, Umfeldbedingungen uvm. einbeziehen. Grundsätzlich gilt, dass jemand, der in einer solchen Situation nicht vorsätzlich (also mit Absicht) oder grob fahrlässig (also ausserordentlich schlampig) einem anderen Schaden zufügt, hierfür nicht belangt werden kann.
Beispiel: Das Einrenken einer luxierten Schulter durch einen Laien wäre grob fahrlässig, da in jedem Erste-Hilfe-Kurs ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass durch eine solche Maßnahme beträchtliche Schäden an der Schulter hervorgerufen werden können.
Zur juristischen Absicherung sollte man dafür sorgen, dass alle Teilnehmer einer Trainingsgruppe spätestens als Jugendliche einen Erste Hilfe Kurs absolvieren, bei uns im Verein ist das Usus. Für Kuatsu-Anwendung gilt: Die die es können, machen es, alle anderen bleiben bei der konventionellen Ersten Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Stephan
Michael Geiger
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Beitrag von Michael Geiger »

Habe leider das Thema erst jetzt gesehen, aber als Judoka und Sanitäter muss ich da noch was dazu schreiben.

Wegen der Haftung ist es generell so: Strafbar ist es für einen Laien nur, wenn er nicht hilft. Ob nur einen Notruf absetzt, erste Hilfe leistet oder Kuatsu macht, ist da egal. Wenn es hilft, ist gut, wenn nicht, ist noch keiner erfolgreich verklagt worden.

Bei uns Sanis ist das etwas anderes, wir dürfen nur das machen, auf was wir ausgebildet werden. Da gehört zum Beispiel das Einrenken von luxierten Gliedmaßen nicht dazu (obwohl es die meisten von uns können). Aber solange wir unsere roten Jacken tragen, dürfen wir es nicht machen.
Generell würde ich jedem raten, bevor er sich für Kuatsu interessiert, erst mal einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Sicher lernt er beim Kuatsu mehr Verletzungstypen zu behandeln und zum Teil sogar zu therapieren.

Aber wenn ich mir so anschaue, wie z.B. im "Kodokan Judo" die Wiederbelebung gezeigt wird, bekomme ich Gänsehaut. Das ist medizinischer Stand von vor hundert Jahren, schon lange überholt und zum Teil patientenschädigend.
BadenIkkyu

@Michael geiger

Beitrag von BadenIkkyu »

Kamerad, ich bin auch Sani und mir wurde einiges gezeigt von meinem alten Trainer an Kuatsu, auch habe ich weitergelernt. Daher konnte ich schon mehrmals einem Judofreund mit Kuatsu helfen. Nur mit Standard-EH (Sani-EH) wäre er schon lange tot.
Michael Geiger
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@BadenIkkyu

Beitrag von Michael Geiger »

Ich sage ja auch nicht, dass das alles sinnlos ist, aber über den Hinweis aus "Kodokan Judo", die Zunge des Patienten mit Hilfe einer Sicherheitsnadel oder durch Festbinden am zurückfallen zu hindern brauche ich wohl nichts zu sagen, genausowenig wie über die seltsame Beatmungstechnik.
Was mit Sicherheit interessant ist, sind die Techniken zum Reizen von Nervenzentren, bei uns wird inzwischen auch jenseits des SAN-Leitfadens mal die Vagus-Reizung zum Senken des Blutdrucks gezeigt. Ich denke, in dieser Hinsicht hat Kuatsu viel zu bieten. Ich habe in einem alten Buch auch mal über die Massage von Nervenzentren an den Fußsohlen und an der Wirbelsäule gelesen, um den Kreislauf wieder anzuwerfen. Da spricht sicher nichts dagegen, das mal zu versuchen. Nur, wenn's nicht klappt, sollte man halt normal reanimieren können.
Kannst Du da Literatur empfehlen? Wenn Du beide "Welten" kennst, kannst Du sicher gut beurteilen, was Sinn macht und was medizinisch überholt ist.

P.S.: in welcher Bereitschaft bist Du aktiv?
BadenIkkyu

@Michael

Beitrag von BadenIkkyu »

Lieber Michael , ich habe über Kuatsu einiges aus dem Buch von Norbert W.Punzet gelernt (Schweizer Judoverband)
Ich bin nicht beim DRK, sondern bei den Maltesern (Heidelberg)
Auch im Van Haesendonk (Judotechniken) steht einiges
und im Kodokan Judo von 1982.
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

mops
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Beitrag von mops »

Hallöchen,
schön, dass das Thema nochmal "wiederbelebt" wird (hihi, kleines Wortspiel ^_^).
Also die Broschüre aus der Schweiz habe ich inzwischen, hatte ich mit aber ehrlich gesagt mehr von versprochen. (Vielleicht waren auch meine Vorstellungen zu hochgegriffen).
Gibt es vielleicht doch noch umfangreichere Publikationen oder Veranstaltungen zum Thema?
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