Kyu-Prüfung im Fremdverein

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Joachim
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Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Joachim »

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage. Vielleicht wurde das schon diskutiert, habe aber im Forum dazu nichts gefunden.

Kann ein Schüler von mir eine Kyu-Prüfung in einem anderen Verein ablegen, ohne mein Einverständnis? Der Fall könnte z.B sein. Ich halte ihn für noch nicht soweit, die Prüfung abzulegen, oder er war zu wenig im Training .... Aber der Grund sollte jetzt mal zweitrangig sein.

Die Frage ist lediglich, kann er von mir den Pass verlangen und zu einem anderen Verein gehen um eine Prüfung abzulegen?

Der Fall ist bei uns noch nicht aufgetrten, aber es würde mich dennoch interessieren.
Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrung in diese Richtung

Grüße
Joachim
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kastow
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von kastow »

In NRW kann eine Prüfung im Fremdverein nur mit Zustimmung des Heimvereins abgelegt werden. Diese muss bereits bei der Prüfungsanmeldung vorliegen und mit eingereicht werden.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Joachim
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Joachim »

Hallo Kastow,

Bei uns in Baden gibt es keine Prüfungsanmeldung.
Wir schicken die Listen nach der Prüfung zum Verband. Da gibt es sogar eine Spalte, in der man den Verein des Prüflings einträgt.

Gruß
Joachim
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von judoka50 »

Diese Spalte ist Bestandteil der Prüfungsliste, damit man später mal nachvollziehen kann, wo und in welchem Verein die Prüfung war. Bzw. heute kommt noch hinzu, dass man die AG usw. nachvollziehen kann.
Hintergrund der Meldung vor der Prüfung ist in NRW, dass niemand ohne Wissen seines Trainers einfach mal so mit einem neuen Gurt wieder zum Training auftaucht.
Der Trainer sollte insoweit noch mitbestimmen, wann sein Schüler reif ist für die nächste Prüfung. Und nicht wenn die "Eltern" meinen die Zeit sei gekommen - sei es notfalls in einem anderen Verein.
Das kann einfach nicht sein, dass man unter Umständen dadurch die Autorität des Trainers untergraben kann (Insbesondere wenn die Tochter des Bürgermeisters dem Vereinsvorsitzenden persönlich vom Kaffetrinken bekannt ist und der Trainer gebeten wird, doch für das Kind etwas zu tun.) Aus diesem Grund gibt es die Regelung z.b. in NRW.
Viele Grüße
U d o
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Hofi
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Hofi »

Auch in Bayern brauchst Du das ok des Heimatverein bzw. wenn es aus dem Bezirk geht des Heimatbezirkes.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von judoka50 »

Danke Hofi - daher noch eine Ergänzung für NRW. Wenn die Prüfung nicht nur außerhalb des Vereines ist kommt noch mehr hinzu.
Außerhalb des eigenen Kreises = Zustimmung Verein und Kreis Dan Vorsitzender.
Viele Grüße
U d o
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Joachim
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Joachim »

hmm... bei Euch scheint es bürokratischer zu zugehen als bei uns in Baden.
Mich wundert eh, dass das nicht alles einheitlich ist.

Ich habe auf den Meldelisten oben ein Feld: "ausrichtender Verein" und bei jedem Prüfling extra nochmal das Feld: "Verein"

@Judoka50: Ich lasse mich auch nicht von irgendwelchen "Super"-Eltern breitquatschen, die meinen ihren Kindern damit etwas Gutes tun zu müssen. Mir geht es nur darum, können die den Pass von mir verlangen und in nem anderen Verein Prüfung ablegen.
Die andere Frage ist natürlich, wie reagiert dann dieser Verein.

Käme einer zu mir und wollte die Prüfung mitmachen.

A) Darf ich den überhaupt mitprüfen ?
B) Sollte ich das überhaupt, aus welchem Grund macht er keine Prüfung in seinem Verein?

Grüße
Joachim
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Lippe
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Lippe »

Joachim hat geschrieben:Mir geht es nur darum, können die den Pass von mir verlangen [...]
Ja, das können sie, denn der Pass ist Eigentum des Judoka.
Joachim hat geschrieben:[...] und in nem anderen Verein Prüfung ablegen.
Nein, das können sie nicht einfach so, sie benötigen die Genehmigung des Heimatvereins. In der Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen des Badischen Judo-Verbandes heißt es auf Seite 2 unter Punkt "3. Voraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen":
Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes müssen vom Verein bzw. Verband genehmigt werden. Für Prüfungen außerhalb des Verbandes gelten die gleichen Prüfungsvoraussetzungen wie bei Prüfungen innerhalb des Verbandes.
Joachim hat geschrieben:Käme einer zu mir und wollte die Prüfung mitmachen.

A) Darf ich den überhaupt mitprüfen ?
B) Sollte ich das überhaupt, aus welchem Grund macht er keine Prüfung in seinem Verein?
Zu A): Wenn er die Genehmigung des Vereins hat (und bei einem Verein aus einem anderen Verband auch die Zustimmung des entsprechenden Landesverbandes) darfst Du ihn prüfen. Natürlich müssen auch die anderen Bedingungen erfüllt sein.

Zu B): Weil er/sie aufgrund von Studium etc. zeitweilig in einer anderen Gegend haust (und dann aber wohl auch bei Euch trainiert), weil sein Verein keine geeigneten Partner hat oder in absehbarer Zeit keine Prüfung anbieten will/kann, ...
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Joachim
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Joachim »

Hallo Lippe,

na, das nenne ich doch mal eine konkrete Antwort.
Danke dafür.

Grüße
Joachim
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Olaf
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Olaf »

In Niedersachsen gilt folgende Regelung
9 Prüfungen außerhalb des Vereins

9.1. Kyu-Prüfungen
Die Teilnahme an einer Kyu-Prüfung außerhalb des Vereins bedarf der Zustimmung des Vereins. Prüfungen zum 2. oder 1. Kyu außerhalb des Kreises bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Kreis-Prüfungsreferenten.
9.2. Dan-Prüfungen
Jede Teilnahme an einer Dan-Prüfung bedarf der schriftlichen Zustimmung des eigenen Vereins.
Die Teilnahme an einer Prüfung zum 1. oder 2. Dan außerhalb des zuständigen Bezirks bedarf zusätzlich der schriftlichen Zustimmung des Bezirks-Prüfungsreferenten.
Judoka, die beabsichtigen eine Dan-Prüfung außerhalb des NJV abzulegen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vereins sowie des NJV-Prüfungsreferenten.
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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Niedersachsenjudoka
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

ich habe dazu nochmal eine Frage:

Bedarf es auch einer Zustimmung des Vereines, des Bezirkes wenn man eine einzelne Modulprüfungen außerhalb des Bezirkes/ LV ablegen möchte?
Gruß
niedersachsenjudoka

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Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Lippe »

Naja, das fängt ja wohl schon mal mit der Schwierigkeit an, dass nicht in jedem LV "zerstückelte" Prüfungen möglich sind...

Generell würde ich vermuten, dass auch hierfür die Zustimmung nötig ist.
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Olaf
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Olaf »

@ niedersachsenjudoka

Grundsätzlich ja
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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Pokonder
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Pokonder »

Hallo,

wie muss eigentlich so eine Erlaubnis des Heimatvereins an der Teilnahme einer Kyu-Prüfung in einem anderen Verein in Bayern aussehen? Genügt diese formlos oder gibts da eine spezielle Vorlage? Wer muss diese Ausstellen? Der Abteilungsleiter oder der Trainer?

Dies trifft mich nämlich grad ganz aktuell. Ich hab bei mir im Verein nicht die Möglichkeit die Gürtelprüfung zum 4. kyu abzulegen und trainiere jetzt bereits zusätzlich in einem anderen Verein, um dort die Prüfung mitmachen zu können. Mein Heimatverein hat mir bereits mündlich gesagt, dass ich dort mitmachen darf.

Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt!
Danke!!!
Gruß Pokonder
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Philipp K.
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von Philipp K. »

Interessante Frage dazu wäre auch noch, wie sich der Heimatverein definiert. Was ist z.B. wenn ein Judoka in 2 Vereinen angemeldet ist und sich dort auch gleichzeitig angemeldet hat, beispielsweise weil er mehr als nur 1-2 mal trainieren wollte? Welcher Verein wird als "Heimatverein" festgelegt?

Wie sieht das bei einem Vereinswechsel aus, geht somit automatisch der Heimatverein auf den neuen Verein über?

Viele Grüße
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!
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Re: Kyu-Prüfung im Fremdverein

Beitrag von judoka50 »

In NRW z.B. muss eine schriftliche "Genehmigung" des Vereines, welcher im Pass eingetragen ist, vorliegen.
Eine Formvorschrift gibt es dafür nicht. Ich muss aus der Genehmigung erkennen, dass ein Verantwortlicher des Vereines diese unterschrieben hat. Dieser Nachweis ist in der Regel über einen Vereinsstempel, sowie eine lesbare Namenswiederholung ausreichend erbracht.
Viele Grüße
U d o
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