Anerkennung des 1. Dan

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tutor!
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von tutor! »

Lightmaster hat geschrieben:
blackbelt hat geschrieben:Aber Meijin sind alle 3, Mifune, Ito und Itho! Die IMAF ist die einzigste Organisation, die diesen Titel vergeben darf!
Soso. Die einzigste Organisation, die das darf also. (...)
Es gibt die Titel Renshi -> Kyoshi --> Hanshi --> Meijin. Diese Titel werden nur nach Autorisierung durch das japanische Kaiserhaus vergeben. Das japanische Kaiserhaus war immer auf die ein oder andere Art mit der Kokusai Budoin (IMAF) verbunden.

Die Geschichte ist deshalb so interessant, weil zu Beginn der 1950er Jahre die Entscheidung anstand, die Kampfkünste unter einem Dachverband zusammen zu bringen - wie es bis Ende des WWII der Fall war (Dai Nihon Butokukai), oder ob man für jede Disziplin eine separate Organisation gründet. Der Kodokan ist letzterem Modell gefolgt, hat die Gründung der IJF forciert - wie es Kano schon vor dem Krieg vorbereitet hatte - und stellte schließlich mit Risei Kano auch den ersten IJF-Präsidenten. Seitdem ist auch der Präsident des Kodokan gleichzeitig der Präsident des Alljapanischen Judo-Verbandes (Reaktivator mag mich korrigieren, falls ich mit einem oder zwei Details daneben liegen sollte).

Es gab aber auch andere in Japan, die eine Verband der Kampfkünste mit Sektionen für die einzelnen Disziplinen wünschte. Zu ihnen gehörte K. Mifune, der ein Gründungsmitglied der Kokusai Budoin wurde. Sein Schüler Ito wurde Generalsekretär.
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von derLichtschalter »

s. peters hat geschrieben:Sie bedeuten dann aber ungefähr so viel, als ob ein pakistanischer Ladenbesitzer einem norwegischen Kabeljaufischer das deutsche Bundesverdienstkreuz zu verleihen versucht.
Hmm, also in etwa so, wie wenn ein bekannter deutscher Verband seinem Präsidenten den 10. Dan verleiht, was? ;-)
Nein, im Ernst. Danke für die Information.
s. peters hat geschrieben:Man kann sich über die Kokusai Budoin informieren.
Dann weiß man sowas.
Weiß man das dann? Oder wurde man dann informiert? Nur weil jemand etwas sagt, heißt das ja nicht automatisch, dass es auch stimmt. Das DDK behauptet ja auch, der einzige deutsche Judoverband mit Kodokan-Lizenz für Graduierungen zu sein.
EDIT: Nachdem ich es gerade lese: Auch danke an tutor!
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blackbelt
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von blackbelt »

Die IMAF ist der EINZIGSTE Verband, der autorisiert ist den Titel Meijin zu vergeben. Für die anderen 3 Titel gibt es aber auch zwei oder drei andere Verbände die dazu befugt sind. Die haben allerdings nichts mit Judo zu tun.
Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Meijin
In Deutschland kenne ich einige Persönlichkeiten der DAKO, denen diese Ehre zu Teil wurde, mit japanischen Ehrentitel ausgezeichnet zu werden. Es ist auch nicht so einfach, an diese Titel zu kommen. Man muss schon ein bissl was dafür geleistet haben in Sachen Budo. Die Leute, die ich kenne, sind auch mehr oder weniger regelmäßig in Japan unterwegs, um sich weiterzubilden. Also ist ein DAN-Grad nicht automatisch mit einem Budotitel verbunden (wie manch einer vielleicht glauben mag). Wenn mir ein Renshi, Kyoshi oder Hanshi gegenübersteht, frage ich erstmal, wer ihm diesen Titel verliehen hat (wenn er nicht in der DAKO/ IMAF ist).

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Holger u.a.

Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Holger u.a. »

Liebes Forum,

zu einer Frage, die bereits im Oktober 2008 in diesem Forum gestellt

• „Was passiert eigentlich, wenn ich in einem Verband organisiert bin und hier (m)einen Gürtel trage, der aber von diesem Verband nicht „anerkannt“ wird/wurde?“

und die vom Tutor sinngemäß wie folgt beantwortet worden ist:

• „So lange Du den Gürtel nur trägst, passiert überhaupt nichts - was sollte auch passieren? Das einzige, wo es eine Einschränkung gibt, ist wenn Du eine Lizenz machen willst, die einen Dan-Grad voraussetzt, also Prüfer, oder KR auf Bundesebene, Trainer B usw. Das geht nur mit anerkanntem Dan-Grad.“

folgende Hinweise:


1.) Was Tutor nicht wissen konnte, ist, dass alleine schon das Tragen eines schwarzen Gürtels sehr wohl empfindliche Übel („Konsequenzen“) nach sich ziehen kann, und zwar dann, wenn Judokas auf offiziellen Veranstaltungen im Judo des DJB einen schwarzen, weißen oder roten Gürtel tragen,

• ohne dass sie an sog. Dan-Prüfungen des DJB teilgenommen oder sog. Dan-Prüfungen des DJB "bestanden" haben bzw.
• wenn sie zwar sog. Prüfungen von anderen Judoverbänden (z.B. DDK) „bestanden“ haben, diese aber vom DJB nicht anerkannt worden sind.

2.) Es gibt Vereine im Judo des DJB, die - unter Berufung auf die Erklärungen des DJB (wonach Judokas angeblich die „Pflicht“ haben, immer nur die Gürtelfarbe zu tragen, die der DJB ihnen in sog. Verleihungsurkunden bescheinigt bzw. auferlegt hat) als auch unter Berufung auf ihr Hausrecht als Mieter – ihren ordentlichen Mitgliedern öffentlich Hausverbot erteilen, wenn diese versuchen, mit einem schwarzen oder weißen Gürtel am Training ihres Vereines teilzunehmen. Es gibt zudem auch noch Verbände, die als Veranstalter von sog. Dan-/Kyu-Prüfungen versuchen, Judokas, die sich durch das Bestehen von sog. Kyu-Prüfungen für die Teilnahme an sog. Dan-Prüfungen im Judo des DJB „qualifiziert“ haben, die aber mit einem anderen Gürtel (z.B. schwarz), als ihnen in sog. Verleihungsurkunden, die sie in den vorangegangenen Kyu-Prüfungen erhalten haben, zur „Pflicht“ gemacht worden ist (z.B. braun), an einer sog. Dan-Prüfung teilnehmen wollen, die weitere Teilnahme an sog. Prüfungen im Judo des DJB zu versagen, wohlwissend, dass sie dadurch den betreffenden Judokas, die Möglichkeit nehmen, das Privileg zu erhalten, zum sog. Meister im Judo "graduiert" zu werden und vom DJB eine Lizenz als Kampfrichter, Übungsleiter oder „Prüfer“ im Judo des DJB erteilt zu bekommen.

3.) Die Verleihung bzw. Anerkennung von Dan-/Kyu-Graden soll also auch "Pflichten" begründen, die es so, wie der DJB es behauptet und wie er sie Judokas in sog. Verleihungsurkunden zu Unrecht bescheinigt bzw. auferlegt, weder in den Satzungen des DJB und seiner Mitglieder (Landesverbände) gibt, noch in den Satzungen der zahlreichen Vereine im Judo des DJB, in denen Judokas zahlende Mitglieder sind. Es wird eine "Pflicht" zum Tragen unterschiedlicher Gürtelfarben so, wie der DJB behauptet, dass es sie seit Jahrzehnten gäbe, von Rechtswegen nie geben - weder kraft Satzung der Vereine, in denen Judokas ordentliche Mitglieder sind, noch kraft Vertrag der Verbände mit Dritten (Judokas). Hinzu kommt, dass Judokas im Vertrauen auf die Richtigkeit der Erklärungen des DJB und seiner Mitglieder (Landesverbände) in sog. Verleihungsurkunden und in Satzungen, die sie für das „Prüfungs- und Rechtswesen“ erlassen haben, sog. Prüfungs- und Rechtsgebühren bezahlen, weil sie z.B. eine Lizenz als Kampfrichter, ÜL oder „Prüfer“ im Judo des DJB erteilt bekommen wollen.

4.) Bei Pflichten, die der DJB seinen vorwiegend jugendlichen Vertragspartnern (Judokas) erkennbar außerhalb von Satzungen auferlegt bzw. bescheinigt, weil er weiß oder wissen sollte, dass die Pflichten, die er in sog. Verleihungsurkunden arglosen Sportlern bescheinigt bzw. auferlegt, weder bestimmt noch geeignet sind, satzungsgemäßen Zwecken zu dienen, stellt sich die Frage von satzungsgemäßen Sanktionen von Rechtswegen nicht; dies deshalb nicht, weil es rechtlich unzulässig ist, wenn Vereine ihre Mitglieder (Judokas) sanktionieren, solange diese nicht gegen die Satzungen ihres Vereines verstoßen.

Wir kennen keinen Verein oder Verband im Judo des DJB, der seinen Mitgliedern kraft Satzung zur Pflicht macht, dass sie einen schwarzen, weißen oder goldenen Gürtel tragen müssen, wenn sie Judo als Freizeit- und Wettkampfsportart betreiben wollen.


Abschließend folgende Bemerkungen:

Wir bitten um Verständnis, dass wir vorzugsweise auf solche Beiträge eingehen werden, die wir für geeignet halten, unsere Analyse der Sach- und Rechtslage in den Bereichen „Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen“ ganz oder teilweise in Frage zu stellen. Vielen wird es verständlicherweise schwer fallen, einzusehen, dass es im wohlverstandenen Interesse der vorwiegend jugendlichen Judokas liegt, die Sach- und Rechtslage in den Bereichen „Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen“ im Judo des DJB“ zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und einer solchen Prüfung Taten folgen zu lassen, z.B. Schadenswiedergutmachung. Umsomehr danken wir jedem, der sich die Mühe macht, unsere Hinweise zu lesen, sie zu verstehen und sie vielleicht sogar zu kommentieren. Dem Tutor danken wir, dass er unseren Beitrag zur Veröffentlichung zugelassen hat. Das spricht für das Forum.

Wir bitten ferner um Verständnis, dass die Judokas, die Anlass für unsere Hinweise sind, anonym bleiben wollen; dies deshalb, weil sie befürchten, mit weiteren „Konsequenzen“ seitens der Vereine und Verbände im Judo des DJB rechnen zu müssen, z.B. mit Vereinsausschluss und / oder Startverboten (was ihnen das Betreiben von Judo als Freizeit- und Wettkampfsportart restlos unmöglich machen würde), wenn sie sich der Kritik an den Vereinen und Verbänden in den Bereichen „Prüfungs- und Graduierungswesen“ öffentlich anschließen.

Rein vorsorglich: Wir versichern, dass uns mehrere Fälle bekannt sind, in denen von Mitgliedern des DJB (Landesverbände) bzw. von deren Mitgliedern (Vereine) „Konsequenzen“ (Haus- und Startverbot) offiziell und öffentlich gegen solche Judokas verhängt worden sind, die versucht haben, ohne „Erlaubnis“ des DJB bzw. seiner Mitglieder (Landesverbände) einen schwarzen und weißen Gürtel zu tragen.

Freundliche Grüße

Holger u.a.
tutor!
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von tutor! »

Holger u.a. hat geschrieben:Wir bitten um Verständnis, dass wir vorzugsweise auf solche Beiträge eingehen werden, die wir für geeignet halten, unsere Analyse der Sach- und Rechtslage in den Bereichen „Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen“ ganz oder teilweise in Frage zu stellen.
Ihr wollt Eure eigene Analyse ganz oder teilweise in Frage stellen? ;) Spaß beiseite...
Holger u.a. hat geschrieben:Vielen wird es verständlicherweise schwer fallen, einzusehen, dass es im wohlverstandenen Interesse der vorwiegend jugendlichen Judokas liegt, die Sach- und Rechtslage in den Bereichen „Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen“ im Judo des DJB“ zu prüfen bzw. prüfen zu lassen
Daran werden vor allem auch der DJB und die Landesverbände ein Interesse haben. Wenn es Regelungslücken gibt, dann müssen die im Sinne der Klarheit und Transparenz geschlossen werden.

Also mir ist bewusst geworden, dass das, was gewollt ist - nämlich dass jeder den zu seiner Graduierung passenden Gürtel auch trägt - wohl nicht explizit als Verpflichtung in irgendeiner Regelung zu stehen scheint. Spontan fällt mir auch keine ein, wobei man aber auch über Dinge nachdenken kann, wie Tradition, gelebte Praxis o.ä., so dass man eine entsprechende Verpflichtung herzuleiten versuchen könnte. Da ich aber ein Freund klarer Regelungen bin, sollte durchaus diskutiert werden, diese Lücke zu stopfen. Ein Verständnis dafür, einen anderen als den der Graduierung entsprechenden Gürtel zu tragen, kann ich im übrigen nicht aufbringen, aber das ist wieder ein anderes Thema.
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von judoka50 »

Bei der Schilderung verstehe ich nicht, was die Vereinssatzung mit den Gürtelprüfungen zu tun haben soll.

Dass es bei Massnahmen des DJB Vorschriften zum Tragen des Gürtels, der aufgrund der vorgegebenen Kriterien des Verbandes und in sofern auch in beiderseitigem Einverständnis erworben wurde gibt, ist nachvollziehbar. Wer sich einer Überprüfung seines Kenntnisstandes in einem Verband unterzieht und dies mit der Prämisse dafür auch eine Bescheinigung zu erhalten, die an Verpflichtungen geknüpft ist, hat damit auch diese anerkannt.

Ansonsten sehe ich das Training im Verein weniger unter dem Aspekt des richtigen Gürtels, sondern vielmehr unter dem Verständnis, bzw. der Bereitschaft sich dort zu integrieren.

Wer meint eine Gruppe stören zu müssen, hat dort halt nichts zu suchen. Insofern steht das Wohl der Gemeinschaft vor den vermeintlichen Rechten eines "eventuellen" Störenfriedes.
Viele Grüße
U d o
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hi!
Zunächst könnte man eben, wie tutor! es gesagt hat, auf Dinge wie Tradition, Gewohnheitsrecht oder ähnliches verweisen.

Zweitens fällt mir, außer wenn ich meinen Gürtel vergessen haben sollte, absolut kein Grund ein, weshalb ich einen anderen Gürtel tragen sollte, als den dessen Farbe meiner aktuellen Graduierung nach dem Regelungssystem des Verbandes, an dessen Veranstaltung ich teilnehme, entspricht.

Drittens sehe ich keinerlei Grund, auf einer Veranstaltung eines Verbandes, in dem ich selbst eine Graduierung habe, einen anderen Gürtel zu tragen, als es dieser Graduierung entspricht. Dies wäre nur anders zu sehen, wenn ich (sozusagen als externer) Referent von einem Verband, in dem ich keine Graduierung habe, zu der Veranstaltung eingeladen würde. Dann ist klar, dass ich den zur Graduierung "meines" Verbandes passenden Gürtel tragen würde.

Viertens ist im DJB jedem Kyu- und jedem Dangrad eine entsprechende Farbe zugeordnet. Dies ist demjenigen, der an einer Prüfung teilnimmt bekannt, er braucht dazu nur in seinen Judopass schauen. Ich frage mich, wer auf die Idee kommen kann, zu einer Prüfung zum 1. Dan bereits mit einem schwarzen Gurt anzutreten. Es ist in meinen Augen schlicht respektlos, so etwas zu tun und damit fehlt demjenigen, der dies tut eine wichtige Voraussetzung, eine wichtige Voraussetzung, um die 1. Stufe zu erreichen.

Und eine abschließende Bemerkung: Ich empfinde es als sonderbar, wenn hier als Holger u.a. und in der "Wir-Form" geschrieben wird. Aber jeder wie er meint/sie meinen.
Bis dann
Hofi
P.S.: Einen weißen Gürtel im Kyu-Bereich könnte ich verstehen und akzeptieren, da es in Japan meines Wissens eigentlich keine Farbgürtel gibt (man möge mich korrigieren), weshalb man einen schwarzen Gürtel tragen sollte, ohne die zugehörige Graduierung zu haben, entzieht sich meinem Verständnis (außer es ist der Ledergürtel an der Jeans :D )
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von derLichtschalter »

Hofi hat geschrieben:Ich frage mich, wer auf die Idee kommen kann, zu einer Prüfung zum 1. Dan bereits mit einem schwarzen Gurt anzutreten. Es ist in meinen Augen schlicht respektlos, so etwas zu tun und damit fehlt demjenigen, der dies tut eine wichtige Voraussetzung, eine wichtige Voraussetzung, um die 1. Stufe zu erreichen.
Das ist in etwa so, als würde man zur Fahrprüfung mit dem Auto kommen. Selbst schon gesehen. Und dann gelacht, als derjenige durchgefallen ist.
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Ronin »

ja, aber ein richtiger Deutscher benötigt eben einen Riegel sonst kann er keinen Gürtel tragen.... nein aber Spaß beiseite.

Das Problem ist hoffentlich weniger, dass einer mit einem schwarzen Gürtel der Prüfung zum ersten Dan kommen will. Das Problem - zumindest so wie ich es rausgelesen habe - besteht wohl eher drin, dass Leute woanders (z.B. in einem anderen Verband) eine Graduierung erhalten haben und diese auch (auf DJB-Veranstaltungen) tragen und hier nun der Verband bzw. die Landesverbände versuchen, einen Riegel vorzuschieben.
Die Anerkennungsfrage im DJB und seinen LVs ist sicherlich einer Diskussion wert.

Der Schreibstil von Holger u.a allerdings auch. Ich musste den Text vier mal lesen, bis ich verstanden habe um was es geht.
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hi!
Sicher kann man darüber diskutieren, ob das mit dem Anerkennen immer so richtig läuft, ob man das großzügiger handhaben könnte etc. Aber wenn das die Frage war, muss man das bitte etwas klarer formulieren. Wenn ich Texte viermal lesen will, um sie zu verstehen, nehm ich mir nen Schriftsatz eines Anwalts-Kollegen ;) , aber nicht einen Text im Judoforum.

Insofern verstehe ich immer noch nicht den Vorwurf seitens Holger u.a.: Jemand wird angeblich von einer Dan-Prüfung ausgeschlossen, weil er mit einem schwarzen Gürtel antritt/antreten will (weil er ihn in einem anderen Verband [gleiche Sportart?] schon hat??). Laut Prüfungsordnung dieses Verbandes, die er durch Anmeldung zur Prüfung und das Ablegen der früheren Prüfungen in jedem Fall akzeptiert hat, entspricht aber seiner aktuellen Graduierung eine andere Farbe. Er will dies aber jetzt offensichtlich nicht akzeptieren, sondern besteht darauf mit seinem schwarzen Gürtel anzutreten. Hab ich das soweit richtig verstanden?
Es handelt sich dabei dann also um ein venire contra faktum proprium, ein Handeln entgegen früher geschaffener Fakten. Dies muss der Verband in meinen Augen nicht tolerieren.
Also wo ist das Problem?
Bis dann
Hofi
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von judoka50 »

Das mit dem Anerkennen klappt doch verständlicher Weise nur, wenn die Voraussetzungen für die Prüfung "in etwas" gleichwertig waren. Klar wird dies wieder einigen Anlass geben weiter abzuschweifen.
Aber aus diesem Grunde ist es halt einfacher Graduierungen von Verbänden anzuerkennen, die sich unter einem Dach zusammen gefunden haben. Wenn so ein Nachweis nachvollziehbar erbracht ist, sehe ich keine Probleme. Alles andere lässt sich nur "gemeinsam" im Einzelfall klären.
Zudem haben wir auf der letzten Prüfung einen Uke gehabt, der vorher nachgefragt hat, ob er seinen Dan-Grad (von wem auch immer) umlassen oder einen weißen Gürtel anlegen soll. Selbstverständlich hat er den schwarzen Gürtel umlassen dürfen.

Ansonsten habe ich - vielleicht noch mehr als Hofi - erhebliche Probleme überhaupt zu erraten, was Holger u.a. eigentlich möchte.
Es liest sich so, als wenn, sollte u.a. sich auf mehrere Personen beziehen, diese sich auch gleichzeitig hier einbringen.

(Böse Anmerkung - vielleicht versteht Helge ihn ja - männnööööö bin ich heute böse :ironie3 )
Viele Grüße
U d o
HBt.

Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von HBt. »

Hallo Udo,
ich bin vieeeeel böser als Du :ironie3.

Gruß,
HBt.
Claudia

Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Claudia »

Bauer Matti hat geschrieben:Also aus der "Prüfbescheinigung" gehen leider nicht die Namen der Prüfer hervor, sie wurde lediglich mit der Unterschrift des Prüfungsvorsitzenden versehen.
Ich der Bescheinigung steht unter anderen wörtlich: "Prüfung erfolgt nach Vorgaben des DJV der DDR..." und, dass die Prüfung vor einer "....Prüfkommission..." stattgefunden hat (inkl. Ort, Datum).
Hallo "Bauer Matti", also wenn du das Prüfungsdatum und den Ort der Prüfung hast, kann man im DJB auch heute noch nachvollziehen, wer Prüfer und Prüfling war. Auch wenn es den DJV der DDR nicht mehr gibt, wurden die Prüfungsstatistiken nicht vernichtet. Dann gibt es vielleicht noch den alten Verein oder den jetzigen Landesverband, der auf alle Fälle alte Unterlagen hat.

Na dann viel Erfolg auf der Suche, Claudia
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hi!
Mal ne Frage an Holger u.a.: Kommt da noch irgendwas oder wars das schon wieder?
Bis dann
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hofi hat geschrieben: Also wo ist das Problem?
Hi!
Diese Frage an Holger u.a. von vor vier Tagen war ernst gemeint. Haben wir denn überhaupt das Problem richtig identifiziert?
Bis dann
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Holger u.a.

Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Holger u.a. »

Hi Hofi,

vielen Dank für Deine wiederholte Nachfrage.

Sorry, dass wir nicht jeden Tag hier im Forum unterwegs sein können. Es kommt noch was von uns, wenn das Forum es wirklich will.

Und wir bleibe gespannt auf Eure Erwiderungen, auch wenn sie nicht ganz treffsicher sind. Das liegt aber in der Natur der Sache: wir beschäfftigen uns mit der Materie ja schon länger und deshalb kann uns so schnell nichts mehr erschüttern.

Da es unsere Sache aber nicht ist, schwerwiegende Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne eine plausible Begründungen zu liefern, brauchen wir unsere Zeit.

Gerade weil die Sach- und Rechtslage zwar eindeutig, aber komplex ist, ist es schwierig, sie präzise und doch halbwegs verständlich zu formulieren. Aber wir bemühen uns.

Vielen Dank für Dein Verständnis und Deine Geduld.

Freundliche Grüße und gute Nacht.

Holger u.a.
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich war jetzt dann doch 10 Tage nicht online, weil ich in Urlaub war. Und gahz ehrlich, zumindest eine Antwort darauf, ob wir denn mit unseren Vermutungen, was denn gemeint sein soll, richtig liegen, hätte ich mir in dieser Zeit dann doch erhofft.
Wenn nicht einmal das möglich ist, frage ich mich ernsthaft, ob man den/die Fragesteller überhaupt in Zukunft ernst nehmen sollte.
Gruß
Hofi
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Gast

Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Gast »

judoka50 hat geschrieben: Zudem haben wir auf der letzten Prüfung einen Uke gehabt, der vorher nachgefragt hat, ob er seinen Dan-Grad (von wem auch immer) umlassen oder einen weißen Gürtel anlegen soll. Selbstverständlich hat er den schwarzen Gürtel umlassen dürfen.
Yooo, durfte ich und hätte aber auch den weißen umgebunden!
Aber egal, das NWDK aber auch der DJB hat mein Schwarzgurt von der " Konkurrenz " :ironie3 anerkannt!
So kann ich jetzt, egal wo auch immer tragen!
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Re: Anerkennung des 1. Dan

Beitrag von Hofi »

Hi!
Mein kurzer Abschluss zum Thema: Da es Holger u.a. nach ca. einem Monat immer noch nicht gelungen ist, die einfache Frage, ob denn das Problem von uns richtig identifiziert wurde, gehe ich davon aus, dass es sich bei dem dargestellten Problem um nichts weiter als Unsinn handelt, um Unruhe zu stiften. Insofern werde ich mich auch, wenn doch wider Erwarten noch was kommen sollte, mich entsprechend raushalten.
Bis dann
Hofi
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