Kriterien für einen Dan-Grad

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derLichtschalter
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von derLichtschalter »

Da stimme ich dir zu.
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Hofi
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ersteres ist zumindest nicht explizt ausgeschlossen, wobei ich persönlich kein Freund davon bin.
Für zweiteres stammt der letzte Eintrag in der Ehrungsdatenbank in Bayern aus den Anfang der 80ern und da war es, auch wenn das vor meiner Judozeit liegt, meines Wissens noch möglich.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
HBt.

Na und?!

Beitrag von HBt. »

Fakt ist, dass auch 1. Dane verliehen werden. Ich selbst war bei einer derartigen Verleihung anwesend und weiß von anderen Fällen / Verleihungen ... also was soll es? Ausnahmen bestätigen die Regel.

@Udo,
Dein letzter Beitrag sollte doch bestimmt nur vom Kernthema ablenken, stimmt's?
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judoka50
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Mich irritieren leider die 1000,00 ------ worauf ich noch keine Antwort habe.

Zudem kenne ich keine einzige ehrenhalber erfolgte Verleihung eines 1. Dan - da das die Grundsatzordnung ausschließt.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde werden im Kader "zwischendurch und recht kurzfristig" (was jetzt keine Kritik an der Leistung sein soll)
Dan-Prüfungen für Judoka im Landeskader durchgeführt.

Ich lasse mich allerdings gerne schlau machen, insbesondere Katana / HBt, - per PN oder eMail - wobei ich dann auch, natürlich ohne Namensnennungen - gerne meine Aussage hier zurücknehme.

Ansonsten gehe ich zunächst davon aus, dass es nur Stammtischgerede ist, um sich hier wichtig zu machen
oder ein weiterer, bzw. neuer Versuch den DJB wieder einmal negativ darzustellen.

Ebenfalls gibt es keine mehrfachen Verleihungen "für ein und dieselbe" Tätigkeit. Auch dies schließt die Ehrenordnung aus.
3. Bei Anträgen nach § 2 Abs. 2 (Vergabe ohne technische Prüfung) sind vor allem die
Verdienste aufzuführen, die nach der letzten Graduierung ohne technische Prüfung
erworben wurden. Die Anlage soll eine exakte Prüfung der Voraussetzungen für die
erstrebte Auszeichnung ermöglichen. Sogenannte „Regelbeförderungen“ sind durch
den Ehrenrat auszuschließen.
http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... 1.2008.pdf
Wobei man natürlich Hintergrundwissen, was anscheinend einigen hier fehlt, haben sollte.
Die Ehrenordnung setzt insofern zumindest eine Steigerung der Anforderungen:
"Für die Verleihung höherer Dan-Grade sind herausragende Erfolge auf nationaler oder internationaler Ebene und/oder langjährige erfolgreiche und besonders hervorzuhebende nationale oder internationale Tätigkeiten in Lehre, Praxis und Verwaltung nachzuweisen."
Insofern sind bei einem Antrag auf Verleihung auch "nur" die Tätigkeiten seit der letzten Ehrung aufzuführen, da nur diese logischerweise zählen können, wenn für vorherige Tätigkeiten auf einer unteren Ebene schon eine Ehrung erfolgt ist.
Es ist natürlich auch möglich, dass das NWDK mal einen Antrag auf Ehrung für Verdienste innerhalb des NWDK stellt.
Ebenso ist dies aus dem Bereich des NWJV oder auch aus dem Kampfrichterbereich möglich.
Trotz alledem laufen alle Anträge über den Ehrenrat..... und es setzt immer die für den Dan Grad erforderliche Ebene des Wirksamwerdens voraus.
4. Verleihung von Kyu- und Dan-Graden
Der 1. Dan kann nur durch Prüfung erworben werden.
Verleihung von Kyu- und Dan-Graden können bis zum 5. Dan vom DJB, nach Rücksprache mit
dem LV und von den Landesverbänden vorgenommen werden.
Verleihungen eines Ehren-Dan-Grades ab 6. DAN werden nach der Ehrenordnung des DJB vorgenommen.
http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... ng2011.pdf
Viele Grüße
U d o
katana
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von katana »

Es ging in keiner Weise darum , den DJB "schlecht dastehen zu lassen",
was auch völliger Unfug ist,
da der DJB erst für Graduierungen ab 6. Dan zuständig ist.
Wenn du schon vom Stammtischniveau wegkommen willst, dann bleib doch bitte sachlich.
Ich habe übrigens nicht vor, die mir bekannten Fälle hier weiter auszuführen.
Wenn du ohnehin keine Namen wissen möchtest, (welche ich auch nicht bekannt geben werde, denn die Ausgezeichneten selbst können ja nichts dafür), verstehe ich den Sinn einer PN an dich nicht.

Was die Dan-"Prüfungen" mancher Kaderleute betrifft, die ja, wie du selbst sagst, teilweise "zwischendurch und recht kurzfristig" stattfinden, könnte man da noch ein ganz anderes Faß aufmachen.
Hier war in mehreren mir bekannten Fällen sogar noch Urkundenfälschung im Spiel.

Nichts gegen den DJB, nur gegen die feinen Herrschaften, die für so einen sauberen Ruf verantwortlich sind... :oops:

(Ich hab übrigens nicht vom NWDK gesprochen, falls es dich beruhigt)
KK
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judoka50
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

@Katana
ich bin und bleibe sachlich.
Genau aus diesem Grund, da ich die Behauptung aufstelle, dass es die von Dir und Helge geschilderten Fälle im Bereich des DJB nicht gibt.
Verleihung eines 1. Dan Grades
mehrfache Verleihung mit gleichem Hintergrund
- nicht Dein Thema: Kosten von 1000,00 EUR-
Alles Dinge, die klar gegen die Ordnungen des DJB, welche für jeden Landesverband verbindlich sind, verstoßen.

Mein Hinweis, dass mich die Namen nicht interessieren, hast Du, ob versehentlich oder absichtlich, falsch interpretiert.
Mir geht es sehr wohl darum, denn dann kann ich für mich selber nachprüfen, ob Eure bisher haltlosen Unterstellungen der Tatsache entsprechen und nicht nur negative Stimmungsmache oder Wichtigtuerei sind.

Selbstverständlich werden die Namen von mir nicht bekannt gegeben und auch nicht die Betroffenen angeprangert. Insoweit wollte ich daher auch keine öffentliche Nachricht an mich.
Aber ich würde gegebenenfalls meine Meinung hier öffentlich zurücknehmen und damit vielleicht den einen oder anderen User in seiner Meinung über solche Dinge bestätigen.
Ich habe übrigens nicht vor, die mir bekannten Fälle hier weiter auszuführen.
Diese Aussage ist derzeit für mich nichts anderes als Feigheit, zu seinen Behauptungen zu stehen. Wenn man so etwas aufstellt, sollten es auch nachweisbar oder nachprüfbare Tatsachen sein - ansonsten wäre es einfach besser die Kl......... zu halten.
Nichts gegen den DJB, nur gegen die feinen Herrschaften, die für so einen sauberen Ruf verantwortlich sind...
Momentan stellst Du dich auf die gleiche Stufe, bzw. bemühst Dich Deinerseits ausgiebig um einen schlechten Ruf des DJB.


Übrigens stehen klarstellende Antworten - gern auch in der von mir erbetenen Art der Antwortsform - von HBt (Helge) und Volker ebenfalls noch aus.
Zuletzt geändert von judoka50 am 29.06.2011, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von piti »

@Katana

Wiki sagt zu deinen Ausführungen: du bist ein Denunziant
Unter Denunziation versteht man die – anonyme und öffentliche – Beschuldigung einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht.
Wie sehr ich solche Leute verachte....... :angry4 schreibe ich lieber nicht.

Pit
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

Hofi hat geschrieben: ... Passiert bei einer Prüfung (Kyu-/Dan) etwas wesentlich anderes? Nein, nur der Vertragsinhalt wäre (so man in BGB-Kategorien denkt) ein anderer. Die von DJB/LV zu erbringende Leistung besteht dann in der Überprüfung des Kenntnisstandes des Judoka und der entsprechenden Bescheinigung desselben. Diese erfolgt im Pass und/oder auf einer Urkunde. ...
Ich könnte Dir hier – da Du einen juristischen Hintergrund zu haben scheinst – darlegen, mit welchen juristischen Hilfskonstruktionen der DJB und seine Mitglieder und deren Mitglieder bis heute erfolgreich versuchen, ihrem Tun bei der Graduierung (Privilegierung) und Prüfung von Judokas einen rechtlich wirksamen Anstrich zu geben, um dann allerdings dennoch mit unlauteren Mitteln (z.B. Täuschung über Rechte und Pflichten sowie Bedrohung mit satzungs- und gesetzeswidrigen Konsequenzen wie z.B. Rechtsmissbrauch und Vertragsbruch) möglichst ungestört Zwecke verfolgen zu können, die rechtlich verboten sind (Diskriminierung/Privilegierung).

Um hier nicht den schlechten Verlierer zu geben, erspare ich uns weitere Hinweise auf die Sach- und Rechtslage bei der Prüfung und Verleihung von Graduierungen im Judo des DJB.

Wer verstehen will, der versteht, wer nicht verstehen will, der versteht auch dann nicht, was die Stunde geschlagen hat, wenn ich noch viele Worte verliere.

Wenn es jemand geben sollte, der Interesse hat, zu verstehen, wie die rechtliche Lage, in die sich die Vereine und Verbände im Judo des DJB durch ihre Erklärungen zur Graduierung von Sportlern durch Prüfung und zum Erwerb von graduierungsabhängigen Lizenzen gebracht haben und noch bringen, juristisch widerspruchsfrei dargelegt werden kann, der kann sich uns ja irgendwann anschließen.

Bis dahin tut einfach jeder, was er glaubt, tun zu dürfen oder zu müssen.

Viele Grüße von Deinem Alien … :-)
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

Fritz hat geschrieben:
Volker hat geschrieben: Na los, zeig uns die Gebührenordnung, nach der einen Prüfung im DJB-Judo 1000€ kostet.
Ein Streit um die Höhe der Zahlungen, die ein Judoka am Ende zahlen muss, wenn er glaubt, einen rechtlichen Anspruch auf Verleihung der nächsthöheren Graduierung durch Prüfung / nach der PO zu haben, lenkt zwar nur von den Tatsachen ab, die für die Beurteilung der Rechtslage wirklich erheblich sind, aber nochmals: Tatsache ist, dass zumindest ein Mitglied des DJB - kraft Satzung - Gebühren bis zu 1.000€ pro Prüfung und Judoka verlangt, wenn ein Judoka seine Graduierung von Mitgliedern des DJB durch "Prüfung" verändern lassen will. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nach den Satzungen des betreffenden Landesverbandes bis heute nichts geändert. Und weil die Mitglieder des DJB sich ja nur an ihre Satzungen halten, wenn sie die Gebühren verlangen, die sie arglosen Dritten (Nichtmitglieder) kraft Satzung auferlegen, hat eine von uns – weil ein Mitglied des DJB mit Anwaltsschreiben die Person dazu aufgefordert hat - unter Protest über 1.000€ „Gebühren“ bezahlt, um am Ende einer "Prüfung" für "würdig" befunden zu werden, den 1. Dan "verliehen" (!) zu bekommen. Dass die Person den 1. Dan ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches, d.h. „nur“ verliehen bekommen hat, steht so sowohl in der Urkunde, die sie am Ende einer Dan-Prüfung erhalten hat, als auch in Punkt 4 der Grundordnung des DJB vom 1.1.2011.

Wir können lesen …

Wir wissen aber, dass der DJB in seine Satzungen schreiben kann, was er will, weil Adressaten seiner Satzungen von Rechtswegen nur Mitglieder (LVe) sind. Die können sich vom DJB ja auch graduieren lassen, wie sie wollen … :-;

„Prüfung“ und „Verleihung“ sind die Worte, die bei Übergabe der Verleihungsurkunden seit Jahren in einem Atemzug gewählt werden, auch wenn das niemand stört und ernst nimmt; erst recht dann nicht, wenn diese Wortwahl ein Indiz für die Unschlüssigkeit der Erklärungen ist, mit denen der DJB die Graduierung von Judokas sowohl nach der PO als auch nach der EO rechtlich wirksam geregelt haben will.

Um begründete Zweifel an der Plausibilität der Erklärungen des DJB zu bekommen, muss man kein Jurist sein. Nüchternheit bei der Betrachtung der Wortwahl, die nicht zufällig ist, und etwas Logik genügen. Diejenigen, die keine Zweifel dulden, weil für sie die sog. Graduierung und sog. Dan-/ Kyu-Prüfungen zum Herzstück der Arbeit im Judo des DJB gehören sollen, mögen zwar glauben, dass sie dem DJB/LVe einen Gefallen tun, wenn sie einen Kritiker mit rechtlichen Halbsätzen mehr oder wenig freundlich „abwettern“. Vermutlich werden sie dafür zwar irgendwann „geadelt“ werden (wenn sie es nicht schon sind), aber alle Judokas, die versuchen, die Unschlüssigkeit der Erklärungen des DJB und seiner Mitglieder gegenüber arglosen Dritten (Judokas) sich und anderen rechtlich schönzureden, werden am Ende nicht diejenigen sein, die Zeche zahlen müssen (wenn die Sach- und Rechtslage vom Finanzamt und / oder von einem Gericht eingehend geprüft werden sollte), weil sie selbst nicht der DJB/LVe sind.

Als natürliche Personen sind sie nicht einmal Mitglied des DJB / der LVe.

Aber jetzt wiederhole ich mich schon wieder … Sorry.

Freundlichen Gruß

Volker

PS: Ich bin beruflich viel unterwegs und kann mich nicht jeden Tag mit dem Judo beschäftigen, sorry.
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

tutor! hat geschrieben:… Das sieht zumindest das OLG Hamm (25.4.2001 - 8 U 139/00) in einem rechtskräftigen Urteil vollkommen anders: Die Verleihung von Dan- Graden ist unmittelbar mit dem Vereinszweck verbunden. (...). Die Budosportarten bezwecken, bestimmte Techniken und sportliche Fertigkeiten bei den Mitgliedern einzuüben. Die Dan-Grade lassen erkennen, wie weit der jeweilige Träger diesem Ziel und damit auch dem Vereinszweck nahegekommen ist.
Das Urteil wäre in der Tat ein ernst zu nehmendes Argument gegen alles, was ich geschrieben habe, wenn die darin enthaltenen Annahmen zutreffend wären. Dass es Urteile, wie das des OLG Hamm gibt, überrascht mich nicht. Ich kenne auch Urteile, bei denen Gerichte geneigt waren, die Sachlage, die von Mitgliedern des DJB zum Thema Prüfung und Graduierung anwaltschaftlich vorgetragen worden sind, als wahr zu unterstellen. Dort war der vom DJB vorgetragene Sachverhalt in Sachen Prüfung / Graduierung nicht entscheidungsrelevant.

Ich kann nur raten, jedes Urteil, welches in Sachen Prüfung und Graduierung ergangen ist, sorgfältig zu lesen und mit dem Sachvortrag zu vergleichen, den ich hier skizziere. Die Tatsache, dass Gerichte zu Urteilen kommen, die dem DJB und seine Mitgliedern dienlich sind, kann nämlich auch nur Folge dessen sein, dass der DJB und seine Mitglieder und deren Mitglieder auch gegenüber Gerichten Erklärungen abgeben, die einer eingehenden Prüfung der wahren Sachlage nicht standhalten.

Eine eingehende Prüfung durch ein Gericht findet allerdings nur statt, wenn die Graduierung / Prüfung von Judokas entscheidungserheblich ist.

Im übrigen können Urteile, die aufgrund der üblichen Darstellungen des DJB / LVe zur Sachlage bei der Prüfung und Graduierung von Sportlern ergangen sind, sowohl dem DJB als auch seinen Mitgliedern in der Weise auf die Füße fallen, dass ihnen das Recht zur Erhebung der Einrede der Verjährung und der Verwirkung verwehrt sein werden.

Aber erst einmal Glückwunsch zu und Freude mit dem Urteil.

Freundliche Grüße

Volker

PS: Zwischendurch eine kleine Anerkennung für die Moderatoren für ihre Arbeit. Vielleicht werden Judokas ihnen einmal dankbar sein.
katana
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von katana »

Ich habe weder jemanden benannt, noch habe ich irgendeinen Vorteil erlangt.
Ich mag nur keine Schleimereien und Selbstbeweihräucherungen.

KK
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Ich mag nur keine Schleimereien und Selbstbeweihräucherungen.
Wenn das Deine ehrliche Meinung ist, dann solltest Du auch alles unternehmen es zu berichtigen, bzw. die nachprüfbare Grundlage dafür zu schaffen ob
es solche Vorfälle tatsächlich gegeben hat.
Ansonsten bist Du gerade aufgrund Deiner bisherigen Äußerungen genau auf dem Wege die obigen Kriterien durch Wichtigtuerei selbst zu erfüllen.


@Volker
Tatsache ist, dass zumindest ein Mitglied des DJB - kraft Satzung - Gebühren bis zu 1.000€ pro Prüfung und Judoka verlangt, wenn ein Judoka seine Graduierung von Mitgliedern des DJB durch "Prüfung" verändern lassen will. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nach den Satzungen des betreffenden Landesverbandes bis heute nichts geändert.
Bis heute kapiere ich immer noch nicht, wofür die 1000,00 tatsächlich gezahlt wurden. Daher weitere Fragen, die ja vermutlich einfach zu beantworten sind, da man sie ja nachlesen kann - oder?

Wo ist diese Satzung nachzulesen?
Welcher LV soll es denn sein?
Was soll man unter "seine Graduierung von Mitgliedern des DJB durch "Prüfung" verändern lassen" verstehen?
Bitte auch mal eine klare, allseits verständliche Aussage, ob es sich um eine Urkunde handelt die aufgrund einer Prüfung ausgestellt wurde, oder um eine Verleihung ohne Prüfung.
Zuletzt geändert von judoka50 am 29.06.2011, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Fritz
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Fritz »

Volker hat geschrieben:Ich könnte Dir hier – da Du einen juristischen Hintergrund zu haben scheinst – darlegen, mit welchen juristischen Hilfskonstruktionen der DJB und seine Mitglieder und deren Mitglieder bis heute erfolgreich versuchen, ihrem Tun bei der Graduierung (Privilegierung) und Prüfung von Judokas einen rechtlich wirksamen Anstrich zu geben, um dann allerdings dennoch mit unlauteren Mitteln (z.B. Täuschung über Rechte und Pflichten sowie Bedrohung mit satzungs- und gesetzeswidrigen Konsequenzen wie z.B. Rechtsmissbrauch und Vertragsbruch) möglichst ungestört Zwecke verfolgen zu können, die rechtlich verboten sind (Diskriminierung/Privilegierung).
Dann tu es doch einfach...
Tatsache ist, dass zumindest ein Mitglied des DJB - kraft Satzung - Gebühren bis zu 1.000€ pro Prüfung und Judoka verlangt, wenn ein Judoka seine Graduierung von Mitgliedern des DJB durch "Prüfung" verändern lassen will. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nach den Satzungen des betreffenden Landesverbandes bis heute nichts geändert. Und weil die Mitglieder des DJB sich ja nur an ihre Satzungen halten, wenn sie die Gebühren verlangen, die sie arglosen Dritten (Nichtmitglieder) kraft Satzung auferlegen, hat eine von uns – weil ein Mitglied des DJB mit Anwaltsschreiben die Person dazu aufgefordert hat - unter Protest über 1.000€ „Gebühren“ bezahlt, um am Ende einer "Prüfung" für "würdig" befunden zu werden, den 1. Dan "verliehen" (!) zu bekommen
Und welcher Landesverband soll das sein? Evt. kann ja dann mal jemand dessen aktuelle Gebührenordnung verlinken...
Ich kenne auch Urteile, bei denen Gerichte geneigt waren, die Sachlage, die von Mitgliedern des DJB zum Thema Prüfung und Graduierung anwaltschaftlich vorgetragen worden sind, als wahr zu unterstellen. Dort war der vom DJB vorgetragene Sachverhalt in Sachen Prüfung / Graduierung nicht entscheidungsrelevant.
Also tutor! hat aus einem Urteil zitiert und ein Aktenzeichen dazu genannt. Wo sind Deine Zitate und Aktenzeichen?
PS: Ich bin beruflich viel unterwegs und kann mich nicht jeden Tag mit dem Judo beschäftigen, sorry.

Kein Problem, erstens hat die Juristerei ja nun wirklich nichts mit Judo an sich zu tun und zweitens,
bist Du ja offensichtlich leider nicht in der Lage oder willens, die Ebene von unbewiesenen Behauptungen, falschen Prämissen und
mysteriösen Andeutungen usw. usf. zu verlassen und etwas tatsächlich Substantielles darzulegen... :-(
Damit dreht sich diese Diskussion hier eh im Kreis und das ist leider sehr ermüdend und eher langweilig...

piti hat geschrieben:@Katana

Wiki sagt zu deinen Ausführungen: du bist ein Denunziant
Unter Denunziation versteht man die – anonyme und öffentliche – Beschuldigung einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht.
Wie sehr ich solche Leute verachte....... :angry4 schreibe ich lieber nicht.
Hmm, da Katana keine Namen genannt hat und
ich auch irgendwie nicht erkennen kann, wo er sich einen Vorteil verschafft, in dem er sagt, er war Zeuge der entsprechenden
nichtsatzungskonformen Verfahrensweise, halte ich die es ehrlich gesagt für ein Unverschämtheit ihn als Denunzianten zu
bezeichnen. Bitte sieh von weiteren Beiträgen dieser Art hier bei uns ab!
Mit freundlichem Gruß

Fritz
HBt.

Offtopic

Beitrag von HBt. »

judoka50 hat geschrieben:(..)
Genau aus diesem Grund, da ich die Behauptung aufstelle, dass es die von Dir und Helge geschilderten Fälle im Bereich des DJB nicht gibt.
Lieber Udo,
stelle so viele Behauptungen auf wie Du möchtest ... weiteres Nachhaken deinerseits ist nichts anderes als 'Ablenkung vom Kernthema'. Du darfst Dich aber gerne noch ein paar Runden um die eigene Achse drehen ;) .
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Hofi
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Hofi »

@ Helge:
Das Problem ist aber doch, ihr behauptet, es gibt problematische Fälle, Verstöße gegen die Ordnungen. Udo ist der Ansciht, dass es die nicht gibt und auch mir ist bisher kein Fall untergekommen, wo in der von Euch geschilderten Weise gegen die GSO verstoßen wurde. Nun würde es mich dann aber auch interessieren, was die wo und wie gewesen sein soll, dass man es überprüfen und in Zukunft darauf hinwirken kann, dass es, wenn wahr, abgestellt wird.
Nur mittels Andeutungen Eurerseits wird das aber nicht gelingen.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
HBt.

Augen zu :'-(

Beitrag von HBt. »

@Hofi,
selbstverständlich verstehe ich Deine (und auch Udo's) Argumentation ... ich deutete an: Ausnahmen bestätigen die Regel . Und hätte richtiger schreiben müssen: 'wurden', anstelle von 'werden'.

Fertig.
Konzentrieren wir uns auf die Jetztzeit. Ein Shodan (Auszeichnung) kann in Deutschland (DJB GSO) nur durch ordnungsgemäße und bestandene Prüfung erzielt werden.


Jetzt wieder zurück zum Kernthema, ja?
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judoka50
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

@Helge -
vielen Dank für Deine PN.
Es wäre schön, wie ich Dir auch dort geantwortet habe, wenn Du den Mut zeigen könntest, einige der mir in Kürze und auch ohne Namensnennung geschilderten Dinge hier zu veröffentlichen.
Dadurch bekäme die ganze Geschichte eine deutlich andere Wertung.
Lieber Udo,stelle so viele Behauptungen auf wie Du möchtest ... weiteres Nachhaken deinerseits ist nichts anderes als 'Ablenkung vom Kernthema'. Du darfst Dich aber gerne noch ein paar Runden um die eigene Achse drehen
Insofern betrachte ich diesen Einwand mal als Versehen bzw. Versuch der Ablenkung vom Thema.
Ich bin allerdings sehr, wie vielleicht der eine oder andere Leser hier auch, an einer - so weit wie möglich - vertretbaren Aufklärung interessiert.
Dies sollte auch eure Verpflichtung sein, da ihr mit euren Äußerungen die Sache ins Rollen gebracht und dem DJB als Dach der LV, sagen wir mal vorsichtig "Machenschaften" unterstellt.
Dadurch fühle ich mich und das mit Recht, ebenfalls persönlich angegriffen, so dass ich insoweit eine Klarstellung erwarte.
Viele Grüße
U d o
HBt.

Menschen und Verbände

Beitrag von HBt. »

Udo,
offensichtlich konstruierst Du Dir hier einen 'Sumpf aus Korruptionen und Machenschaften' innerhalb einer großen Organisation, dabei kommst Du mir durchaus ein wenig blauäugig vor.

Deine Kritik (PN an mich) ist berechtigt: immer dem DJB Machenschaften zu unterstellen ... Davon distanziere ich mich hier deutlich. Habe ich mich verständlich ausgedrückt?

Jetzt' möglicherweise wieder zurück zum Thema "Kriterien für einen Dan-Grad"???

Gruß,
Helge
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

judoka50 hat geschrieben:Mich irritieren leider die 1000,00 ------ worauf ich noch keine Antwort habe. ...
...Zudem kenne ich keine einzige ehrenhalber erfolgte Verleihung eines 1. Dan - da das die Grundsatzordnung ausschließt. ....
Die Ehrenordnung setzt insofern zumindest eine Steigerung der Anforderungen: ...
Egal was der DJB und seine Mitglieder in ihre jeweiligen Satzungen schreiben und ob sie sich an ihre Satzungen halten, oder nicht, geht nur deren Mitglieder etwas an. Dritte (Judokas) können den DJB nicht verklagen, wenn dieser gegen seine eigenen Satzungen verstößt, indem er beispielsweise seinen Mitgliedern (= juristische Personen) den 1. Dan verleiht, ohne vorher geprüft zu haben, ob das betreffende Mitglied (LV) willens und in der Lage ist, die angeblich prüfungsrelevanten Techniken "richtig", "kompetent", "verdienstvoll" auszuführen .... :-)

Soviel zur Plausibilität der Erklärungen des DJB in seinen Satzungen. Dieser Unsinn hat übrigens System und die Ursache für alles, was wir hier kritisieren.

Umgekehrt haben Dritte einen Anspruch auf Erfüllung der Verträge, die der DJB mit ihnen mündlich oder schriftlich abschließt, z.B. Verträge auf Erteilung einer Lizenz als Kampfrichter oder Übungsleiter, wenn der betreffende Dritte die Voraussetzungen erfüllt, die der DJB rechtlich wirksam zur Voraussetzung für die Erteilung von Lizenzen gemacht hat. Dass der DJB die Verleihung von einem 1., 2., 3. ... Dan nach der PO / EO rechtlich wirksam zu einer Voraussetzung für die Erteilung von Lizenzen gemacht hat, dran haben inzwischen nicht nur wir rechtlich erhebliche Zweifel.

Wenn unsere Zweifel berechtigt sind, dann haben der DJB und seine Mitglieder rechtlich erhebliche Probleme, denn: nicht nur mit ihren Mitgliedern können Vereine / Verbände wie DJB / LVe grundsätzlich nicht machen, was sie wollen, sondern auch nicht mit Dritten (Judokas). Auch und gerade Dritte (Nichtmitglieder) haben Rechte, und zwar kraft Gesetz und / oder kraft Vertrag (soweit diese überhaupt wirksam sind), aber eben nicht kraft Satzung der Vereine / Verbänden, in denen sie nicht Mitglied sind.

Anderslautende Behauptungen und Annahmen, die bewusst oder unbewusst auf solch falschen Behauptungen beruhen, werden nicht dadurch wahr, dass sie in mehr oder weniger unterschiedlicher Verkleidung wiederholt werden.

Kraft Satzung des DJB / LVe haben Judoka übrigens auch keinerlei Pflichten; letzteres behaupten aber Mitglieder des DJB in ihren Satzungen. Und sie berufen sich gegenüber Dritten (Judokas) auf ihre Satzungen, wenn es ihnen zum Vorteil gereicht. Wenn nicht, behaupten sie das Gegenteil, und zwar in offiziellen Schreiben, indem sie vortragen bzw. anwaltschaftlich vortragen lassen, dass Dritte nicht das Recht hätten, die Satzungen des DJB und seiner Mitglieder (LV) auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Mit Letzterem haben sie recht, mit Ersterem führen sie arglose Dritte (Judokas) wissentlich und willentlich in die Irre.

Freundlichen Gruß

Volker
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Udo,
offensichtlich konstruierst Du Dir hier einen 'Sumpf aus Korruptionen und Machenschaften' innerhalb einer großen Organisation, dabei kommst Du mir durchaus ein wenig blauäugig vor.
Ich glaube mal nicht, dass ich etwas konstruiere. Fassen wir doch mal ein paar Aussagen zusammen:

Zum Thema Dan Prüfungen bei Kaderleuten:
katana hat geschrieben:Hier war in mehreren mir bekannten Fällen sogar noch Urkundenfälschung im Spiel.
Antwort auf meinen Hinweis, dass es keine Verleihung des 1. Dan Grades gibt.
katana hat geschrieben: Auch dies ist ein Märchen, das nicht wahrer wird, wenn man es öfter wiederholt.
Zum Thema Verleihungen 1. Dan
katana hat geschrieben: Das stimmt allerdings, ...es ist in den Ordnungen nicht vorgesehen.
Sowie auch mehrfache Verleihungen hintereinander nicht vorgesehen waren/sind.
Die Aussage war allerdings, daß es dies innerhalb des DJB nicht gäbe.
Und das ist definitiv falsch.
(Gilt für beide meiner o.g. Aussagen)
Antwort Helge zu diesen Themen:
HBt. hat geschrieben:na und?!
Fakt ist, dass auch 1. Dane verliehen werden. Ich selbst war bei einer derartigen Verleihung anwesend und weiß von anderen Fällen / Verleihungen ... also was soll es? Ausnahmen bestätigen die Regel.
Insoweit sind die Vorwürfe und Unterstellungen schon recht massiv.

Auch wenn ich als Zwischenergebnis meiner PN nun die Information habe, dass es sich nur um einen Landesverband handelt, wurde es hier dem DJB als Grundsatz unterstellt.

Es dürfte noch genügend Spielraum offen lassen und auch keine Personen betreffen, wenn ich unter Bezug auf die erhaltenen PN darauf hinweise, dass es sich bei dem betroffenen Landesverband um Niedersachen, ohne genauere Spezifizierung, handelt, wo die satzungsgemäße Arbeit (Wortlaut) "nicht immer" gegeben ist, wie man beobachten konnte.
Zudem (Auszug) das Prüfungswesen............ wird / wurde immer wieder gebogen, protegiert .... kann .... Namen nennen und konkrete Fallbeispiele benennen / schildern. Aber warum sollte ich es tun?

Auch der Hinweis, man wolle den Verband nicht schädigen und damit den DJB bis in die Vereine hinunter nicht schlecht dastehen lassen, nutzt nicht viel, wenn man sich in den Kommentaren und Äußerungen versucht gegenseitig zu bestätigen, um damit die Vorwürfe des anderen zu bekräftigen.

Statt sich von Aussagen nun zu distanzieren und Verständnis dafür einzufordern, sollte man in Zukunft ein wenig nachdenken und Kommentare nur zu Dingen geben, die der Wahrheit entsprechen, notfalls zu beweisen und nachvollziehbar sind.

Im Zweifel besser die Klappe halten, die Ärzte "Lasse reden" hören und den Kommentar um einen Tag verschieben.........
Viele Grüße
U d o
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