Kyu-Prüferlizenz

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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mops
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Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von mops »

Hallöchen zusammen,
hätte gerne mal gewußt, wie bei der Erwerb einer Kyu-Prüferlizenz vonstatten geht.
Früher reichte bloße Anwesenheit, heute gibt's bei uns einen schriftlichen Test.
In anderen Kreisen ist das aber wohl recht unterschiedlich.
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judoka50
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von judoka50 »

2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan Graden im Judo
2.1. Prüfungsberechtigung
Kyu- und Dan-Prüfungen dürfen im DJB nur von Dan-Trägern durchgeführt werden, die eine gültige Prüfer-Lizenz besitzen und
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einen von DJB/ LV anerkannten Dan-Grad besitzen, einen gültigen DJB-Mitgliedsausweis besitzen, das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, den Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein/ LV erbringen.
2.1.1. Prüferlizenzen
Die Prüferlizenzen werden von den Landesverbänden vergeben. Die Landesverbände legen die Inhalte der Ausbildung sowie die Lizenzverlängerungen eigenverantwortlich fest.
NWJV / NWDK Ausführungsbestimmungen:
Erwerb einer Lizenz
Zum Erwerb und Erhalt der Lizenz muss jeder Prüfer-Aspirant nachweisen, dass er Mitglied im NWDK und in einem dem NWJV angeschlossenen Verein ist. Die Kyu- Prüferlizenz kann in einem der NWDK-Kreise durch aktive Teilnahme an mindestens zwölf Lehrgangsstunden zur Prüferschulung erworben werden. Die erworbene Kyu- Prüferlizenz ist bis einschließlich 31.12. des auf das Erwerbsjahr folgende Kalender- jahr gültig.
Der zuständige Kreis-Dan-Vorsitzende (KDV) muss für den Kreis eine aktuelle Liste mit Namen und Anschriften der Judoka mit Prüfberechtigung führen; die Vereine können diese Liste anfordern. Dan-Träger mit gültiger Dan-Prüferlizenz sind berechtigt, Kyu-Prüfungen abzunehmen. Sie haben die Berechtigung dem zuständigen KDV auf Verlangen nachzuweisen.
Erhalt der Gültigkeit einer Lizenz
Prüferlizenzen können nur innerhalb der Gültigkeitsdauer durch die aktive Teilnahme an mindestens fünf Lehrgangsstunden zur Prüferschulung verlängert werden. Hier soll alters- und verletzungsbedingten Einschränkungen Rechnung getragen werden.
Die Verlängerung einer Kyu-Prüferlizenz im Erwerbsjahr ist nicht zulässig. Eine verlängerte Kyu-Prüferlizenz ist bis einschließlich 31.12. des zweiten auf das Verlängerungsjahr folgende Kalenderjahr gültig.
Verlust einer Lizenz
In begründeten Fällen kann der zuständige KDV eine Prüferlizenz für ungültig er- klären und den Prüferstempel, falls ausgegeben, einziehen. Die Erklärung kann der KDV im Fachorgan des NWJV im Rahmen der Mitteilungen der Kreise bekanntmachen.
Da man nicht erkennen kann aus welchem Bundesland Du kommst, habe ich Dir mal die Bestimmungen aus NRW eingefügt.
Seit einiger Zeit sind Fragebögen zu Test- oder Schulungszwecken im Einsatz. Sinn und Zweck ist ein gesichertes Hintergrundwissen der Grundsatzordnung für das Prüfungswesen - nicht das jemand denkt - die Bögen behandeln "Judotechniken auf der Matte".
Die bloße Anwesenheit hat noch nie gereicht - aktive Mittarbeit ist Voraussetzung.
Ansonsten liegt die Erteilung im Ermessen des zuständigen KDV, wobei die Testmöglichkeiten innerhalb der Kreise unterschiedlich sind. Einige Kreise machen zum Schluss der Lehrgänge eine Testprüfung, andere schulen nach den Lehrgängen die Anwärter als Beisitzer weiter.
Ist zwar alles keine Garantie, dass der Prüfer auch "geeignet" ist, aber zumindest kann man am Anfang seinen Kenntnisstand und sein Beurteilungsvermögen testen.
Den Rest erfährt der KDV durch Rückmeldungen, meist bei negativen Vorfällen, oder halt, wenn der Prüfer nie gebucht wird.
Zuletzt geändert von judoka50 am 14.01.2011, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Patrick
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von Patrick »

Die Frage können tutor!, Fritz oder Christian vielleicht hier anfügen. Dort steht schon eine Menge zu diesem Thema (hauptsächlich ab Seite 2).
Judo - just for fun!
mops
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von mops »

Danke für die Antwort.
Na, dann frage ich mal ganz direkt wie denn in NRW der Test bewertet wird: Wieviele Punkte sind möglich, wieviele müssen erreicht werden, wer wertet die Bögen aus und wofür gibt es Punkte (Oder gibt es sogar Punktabzug bei einer falschen Antwort)?
Uwe 23

Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von Uwe 23 »

So weit ich weiß, kann des jeder KDV machen, wie er lustig ist.

Bei uns gabs dieses Mal 20 Fragen - alle zur Prüfungsordnung -, man musste 70 % erreichen, also max. 6 falsch.
Es waren multiple chioce Fragen, mit einer oder mehreren richtig. Es gab 1 oder 0 Punkte, 1 bei vollständig richtig, 0 bei falsch, teilweise falsch oder nicht beantwortet.

Die Jahre davor gabs aber auch schon Tests, wo man Text schreiben musste, wo schwerere Fragen dabei waren, die eher zum Prüfungsprogramm von hohen Dangraden gehörten, da reichen dann auch 50 % zum Bestehen.
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von judoka50 »

Wie bei den Fragebögen im Vorjahr können auch diesmal bei einer Frage mehrere Lösungsangebote richtig sein. Dies sollte den Teilnehmern/innen bei Testbeginn mitgeteilt werden.
Bei der Ermittlung der Punkte ist folgendes zu beachten: +++ Jedes richtig angekreuzte Kästchen wird mit einem Punkt bewertet. +++ Bei falsch angekreuzten Kästchen wird ein Punkt von der Punktsumme abgezogen.
Es können maximal 45 Punkte erreicht werden. Zum Bestehen des Tests sollten 30 Punkte erreicht werden.
Die Fragebögen können sowohl als Testbögen als auch zu Schulungszwecken eingesetzt werden. Es liegt im Ermessen des/der KDV wie die Reihenfolge gesetzt wird. Der Sinn des Tests sollte aber sein, dass nur Prüfer mit einem gesicherten Hintergrundwissen zum Einsatz kommen.
Habe mal der Einfachheit halber den Text aus dem Begleitschreiben, mit welchem wir die Fragebögen zugeschickt bekommen haben, eingefügt. Das bezog sich auf die für die Prüferlizenz 2011 ausgeteilten Bögen.
Insoweit muss nicht jeder KDV selber etwas erfinden.
Viele Grüße
U d o
mops
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von mops »

Danke für das Zitat.
Allersdings bezweifel ich, dass ein Test gesichertes Hintergrundwissen garantiert.
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judoka50
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von judoka50 »

Und genau darum wandeln wir es, nach Abstimmung in unserem Kreis, schon seit Jahren ab.
Ich halte es für sinnvoller, dass neue Dan Träger, die den Lehrgang besuchen, nicht sofort nach Ableistung ihrer Stunden, auch wenn sie die Fragen beantworten konnten und ordentlich mitgemacht haben, als Prüfer eingesetzt werden.
Geht man streng nach der Ordnung, könnten sie dann ab sofort die ersten Kyu Grade alleine prüfen. Wir haben uns entschlossen, dass die erfahrenen Prüfer die "Neuen" als zweiten Prüfer mit hinzu nehmen und im ersten Jahr die Ausbildung vor Ort weiterführen.
Sollte Dich der Rest interessieren lies mal das Vorwort zur Prüferliste:

http://nwdk.de/j15/index.php?option=com ... mid=100068
Viele Grüße
U d o
mops
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Re: Kyu-Prüferlizenz

Beitrag von mops »

Wäre nicht nach Neuerwerb der Prüferlizenz zunächst sowieso eine "Beisitzer"-Zeit vorgeschrieben?
Aber wäre es nicht auch generell besser eine einheitliche Linie zu finden? - Gerade wenn ein zweiter Prüfer hinzukommt, der event. aus einem anderen Kreis/Bezirk etc. kommt?
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