Im Ausland erworbener Judogürtel

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Michischramm
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Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Michischramm »

Hallo Judospezialisten! Ich gehe im Moment in Kanada zur Schule und belege hier die Judoakademie als Kurs, so dass ich seit ca 6 Monaten 5-mal die Woche Judo trainiere. Ich habe erst hier damit angefangen, und nie vorher in Deutschland Judo trainiert. Ich habe gestern meinen Gürtel über eine Prüfung erworben. Hier gibt es so etwas wie einen Judopass nicht, d.h. unser Vereinstrainer hat uns Prüflingen einfach die Gürtel nach bestandener Prüfung überreicht. Nun meine Frage: Ich hab gehört, ich kann die Judoprüfungen anerkennen lassen in Deutschland, denn ich will auf jeden Fall weiter machen, wenn ich bald wieder in Deutschland bin! Muss ich in Deutschland erneut eine Prüfung ablegen? Oder kontaktiert der deutsche Verein dann meinen kanadischen Verein? Oder ist das in meinem Fall egal ? Oder muss ich als Weißgurt neu starten? Danke im Voraus
Zuletzt geändert von Michischramm am 07.05.2014, 07:20, insgesamt 4-mal geändert.
Jupp
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Re: im ausland erworbener judogürtel

Beitrag von Jupp »

Michischramm fragt: "Muss ich in Deutschland erneut eine Prüfung ablegen? Oder kontaktiert der deutsche Verein dann meinen kanadischen Verein? Oder ist das in meinem Fall egal ? Oder muss ich als Weißgurt neu starten ? Danke im Voraus"
In Deutschland werden Judo-Prüfungen anderer Verbände innerhalb der IJF (Internationalen Judo-Federation) auf Antrag anerkannt.

Wenn Du also Deine Prüfung(en) anerkennen lassen willst, musst Du
- Mitglied in einem Verein des DJB sein
- beim DJB (Deutschen Judo-Bund) einen Antrag auf Anerkennung stellen
- einen Nachweis des jeweiligen nationalen Verbandes vorlegen (z.B. eine Prüfungsurkunde mit Stempel und Unterschrift des Fachverbandes)
- das in Deutschland notwendige Alter für den erworbenen (und zu anerkennenden Gürtel) haben

Wie Prüfungen anerkannt werden, die nach einem anderen Prüfungssystem als innerhalb des DJB praktiziert werden, kann ich Dir leider nicht sagen.

Am besten Du schreibst eine E-Mail an den Deutschen Judo-Bund, Otto-Fleck Schneise 12, 60492 Frankfurt, E-Mail: djb@judobund.de und stellst dort direkt Deine Fragen.

Das Verfahren Deines Trainers ist - aus meiner Sicht - ein wenig merkwürdig, denn er müsste Euch wenigstens eine Urkunde über die bestandene Prüfung geben, damit Du irgendwo anders als bei ihm persönlich, die Chance hast, Deine Prüfung als solche auch anerkannt zu bekommen. Der kanadische Verband ist unter judocanada.org zu erreichen.

Merkwürdig finde ich - aus meiner Sicht - auch die Tatsache, dass Du innerhalb von nur sechs Monaten schon den orangen Gürtel ablegen kannst - im DJB würdest Du - falls Du älter als 14 Jahre bist - dafür mindestens doppelt so lange brauchen, auch wenn Du 5 x pro Woche trainierst.

Falls Du also bei Deiner Rückkehr nach Deutschland nicht mehr als Dein Wort und den orangen Gürtel vorlegen kannst, dürfte es für Dich innerhalb des DJB sehr schwer werden, Deine Prüfung hier anerkennen zu lassen. Du musst schon dafür sorgen, dass schriftliche und vom Kanadischen Judo-Verband anerkannte Prüfungsurkunden vorgelegt werden können.

Manchmal ist es so, dass Judotrainer Prüfungen abnehmen (für die man dann auch Prüfungsgebühren bezahlen muss), die nicht Mitglied des offiziellen Fachverbandes (und damit auch Mitglied der IJF) sind. Häufig werden von solchen Trainern dann entweder gar keine Urkunden ausgegeben oder solche, die dann nur von ihnen selbst oder irgendeiner "Phantasie-Vereinigung" unterschrieben wurden. Mit solche Dokumenten stehst Du dann alleine da - ohne Chance auf irgendeine Anerkennung.

Also:
1. Frage Deinen Trainer, ob er (und der Verein, in dem Du trainierst) Mitglied im offiziellen kanadischen Judoverband ist
2. Frage Deinen Trainer, was Du nach seiner Ansicht tun sollst, um Deine Prüfung in Deutschland anerkennen zu lassen
3. Frage Deinen Trainer, warum er keine Urkunde ausgegeben hat oder ob er das noch nachholen kann

Die Arbeit und Verantwortung liegt jetzt bei Dir! Auch Dein künftiger Judoverein in Deutschland wird ohne offizielle Dokumente wenig für Dich tun können.

Jupp
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Patrick
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Re: im ausland erworbener judogürtel

Beitrag von Patrick »

Jupp hat geschrieben:Mit solche Dokumenten stehst Du dann alleine da. - ohne Chance auf irgendeine Anerkennung.
Jein.
Es gibt dann immer noch die Möglichkeit einer Einstufungsprüfung. Ich durfte (zusammen mit einem weiteren Prüfer) für meinen Landesverband selbst mal eine solche Prüfung vornehmen, in der ich den vergleichbaren Wissens- und Fertigkeitsstand des Prüflings feststellen sollte.
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Fritz
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Fritz »

Jupp hat geschrieben: Merkwürdig finde ich - aus meiner Sicht - auch die Tatsache, dass Du innerhalb von nur sechs Monaten schon den orangen Gürtel ablegen kannst - im DJB würdest Du - falls Du älter als 14 Jahre bist - dafür mindestens doppelt so lange brauchen, auch wenn Du 5 x pro Woche trainierst.
Nun ja, vielleicht haben sie ja noch das alte Farbssystem:
weiß, gelb, orange? Da könnte es schon hinkommen, nach 3 Monaten gelb, nach 3 Monaten orange...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Michischramm »

Wie erwähnt bin ich derzeit 15 Jahre alt. Unser Trainer und die Akademie, die da zugehört, beschreibt sich unter folgendem
Link: http://parklandjudoacademy.ca/?page_id=2 ich werde ihn auf jeden Fall fragen, ob er mir eine Urkunde ausstellen kann. Und wie einer meiner Vorredner sagte, gibt es hier keine halben Gürtel, und die Wartezeit war 3 Monate für gelb und 3 für orange! Und ich habe bereits vor ca 2 Wochen dem DJB unter besagte eMail mein Anliegen geschildert, jedoch keine Antwort bekommen.
Zuletzt geändert von Fritz am 12.04.2014, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Recht- u. Groß-/Kleinschreibung korrigiert, bitte selbst drauf achten!!
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von tutor! »

Michischramm hat geschrieben:(...)Und ich habe bereits vor ca 2 wochen dem djb unter besagte email mein anliegen geschildert jedoch keine antwort bekommen.
Der DJB ist hierfür auch gar nicht zuständig (obwohl er natürlich antworten sollte). Zuständig für alle Graduierungsfragen bis einschl. 5. Dan sind die Landesverbände. Der DJB erlässt lediglich die Prüfungsordung(en).

Du musst also konkret mit dem für Dich in Deutschland zuständigen Prüfungsbeauftragten sprechen. Wo wirst Du denn in Deutschland weiter Judo machen?
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Michischramm »

Ich plane, in Bayern in Würzburg weiter zu machen :)
Zuletzt geändert von Fritz am 12.04.2014, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Großschreibung eingebaut - bitte selbst drauf achten!!!
tutor!
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von tutor! »

Dann findest Du hier Deinen Ansprechpartner:
http://b-j-v.de/der-bjv/funktionstraege ... naere/#vii
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Hofi
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Hofi »

Hi!
Die bunten Gürtel machen in Bayern meist die Bezirksprüfungsbeauftragten, nur für die Dan-Grade muss man zum Landes-Prüfungsbeauftragten.
Solche Dinge weiß dann aber hoffentlich auch der Trainer in Deutschland oder weiß, wen er fragen muss.
Gruß
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Michischramm
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Michischramm »

Vielen Dank für die Ratschläge. Ich habe mich mit dem Bezirksprüfungsbeauftragten in Verbindung gesetzt. Ich denke, ich werde das hinbekommen. Zur Not fange ich eben wieder von unten an, ich weiß ja jetzt, dass ich es schaffen kann.
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Fritz
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Fritz »

Viel Glück mit Deiner weiteren Judo-Karriere.

Es wäre sehr nett, wenn Du uns hier hin und wieder mal einen Erfahrungsbericht geben könntest, wie es so läuft...
Interessant wäre dabei sicher auch, inwieweit sich "kanadisches Judo" vom "deutschen Judo" unterscheidet
:-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Holger König
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Übersicht Prüfungsordnungen international?

Beitrag von Holger König »

Wer hat eine Übersicht, um Prüfungsordnungen zu vergleichen? Welche Länder/Verbände haben noch Prüfungsordnungen, die auf der Gokyo basieren (so wie die alten Prüfungsordnungen von DJV und DDK), wo gibt es mit unserer jetzigen Prüdungsordnung vergleichbare Regeln?
Anfänger
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Anfänger »

Hi

ich habe jetzt nur einen kurzen Blick auf die Judocanada Seite werfen können - dort scheint es aber auch "halbe" Gürtel zu geben - sogar mehr als bei uns. Aus diesem Grund bin ich mir nicht ganz sicher, ob deine Judoacademy nicht nur eine "eigene Schule" ist. Leider gibt es bei uns auch solche "Schulen" (v.a. auch beim Karate), wo die Schüler rasant aufsteigen, um dann aufzuwachen, wenn sie den Verein wechseln wollen. Eine Möglichkeit wäre, doch auch Judocanada zu kontaktieren, um dort zu erfahren, was es mit deiner Schule auf sich hat.

Den richtigen Schritt hast du ja schon gemacht, den den Bezirksprüfungsbeauftragten kontaktiert. Melde dich doch bitte weiterhin und berichte, wie es sich entwickelt. Wann wirst Du denn wieder nach D kommen?

Gruß Anfänger
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Fritz
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Fritz »

Der erwähnte Klub scheint hier Mitglied zu sein:

http://www.judobc.ca

Und diese Organisation taucht hier auf:

http://www.judocanada.org/provincial-federations/

Das ist hier deren Prüfungsordnung:

http://www.judocanada.org/system/wp-con ... rading.pdf

Ist also weitestgehend auf 6 Kyu ausgelegt, mit der Option Zwischengürtel zu vergeben, wenn die Hälfte
der für den nächsten Kyu erforderlichen Techniken beherrscht wird.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von LenDa »

Die Prüfungsordnung ist jedenfalls sehr interessant.

Ideen daraus wären vielleicht auch was für den DJB - z.B. die gesteigerten Anforderungen je nach Alter.
Kampfpunkte (auch "Kata-Kampfpunkte") wären vielleicht eine Idee.
Dafür müssten allerdings die Turniere in Deutschland "kämpferfreundlicher" gestaltet werden (weniger Zeitaufwand, Gruppierung nach Gewicht und Erfahrung (damit Anfänger nicht direkt die Lust am Kämpfen verlieren)).

Passt nicht ganz zum Thema, aber wie seht ihr das?

Viele Grüße
David
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von tutor! »

LenDa hat geschrieben:Ideen daraus wären vielleicht auch was für den DJB - z.B. die gesteigerten Anforderungen je nach Alter.
Kampfpunkte (auch "Kata-Kampfpunkte") wären vielleicht eine Idee.
Über die unterschiedlichen Anforderungen je nach Alter bin ich auch gestolpert. Ich denke, das ist einer von vielen Punkten, über die man nachdenken kann.

Es gibt ja auch durchaus Leute, die sich intensiver Gedanken um das gesamte Graduierungswesen machen. Ich bin ziemlich sicher, dass es in absehbarer Zeit auch eine breite Diskussion über mögliche Richtungen geben wird, in die Änderungen gehen könnten - sowohl im formalen als auch im inhaltlichen Bereich.
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Michischramm »

Ich habe nun auch vor kurzem von meinem Verein eine Prüfungsurkunde erhalten, damit sollte dann eigentlich alles geklärt sein. Ich habe mich bereits umgeschaut bei einigen Vereinen und werde dann wieder anfangen zu trainieren. Vielen Dank für eure Hilfe !
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von judo-60kgtvh »

Zur Anerkennung. Im Badischen Judo Verband war das mit einem Kind aus den Niederlanden überhaupt kein Problem. Das hatte eine Urkunde zusammen mit seinem neuen deutschen Judo-Pass eingeschickt und das wurde ohne Beanstandung und ohne Gleichwertigkeitsprüfung durchgewunken.
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Brune »

[media]Hey ich war auch bei Mr. Fitz und habe das gleiche problem.[/media]
Michischramm hat geschrieben:
12.04.2014, 08:03
Hallo Judospezialisten! Ich gehe im Moment in Kanada zur Schule und belege hier die Judoakademie als Kurs, so dass ich seit ca 6 Monaten 5-mal die Woche Judo trainiere. Ich habe erst hier damit angefangen, und nie vorher in Deutschland Judo trainiert. Ich habe gestern meinen Gürtel über eine Prüfung erworben. Hier gibt es so etwas wie einen Judopass nicht, d.h. unser Vereinstrainer hat uns Prüflingen einfach die Gürtel nach bestandener Prüfung überreicht. Nun meine Frage: Ich hab gehört, ich kann die Judoprüfungen anerkennen lassen in Deutschland, denn ich will auf jeden Fall weiter machen, wenn ich bald wieder in Deutschland bin! Muss ich in Deutschland erneut eine Prüfung ablegen? Oder kontaktiert der deutsche Verein dann meinen kanadischen Verein? Oder ist das in meinem Fall egal ? Oder muss ich als Weißgurt neu starten? Danke im Voraus
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Re: Im Ausland erworbener Judogürtel

Beitrag von Cichorei Kano »

Brune hat geschrieben:
20.06.2019, 05:34
[media]Hey ich war auch bei Mr. Fitz und habe das gleiche problem.[/media]
Michischramm hat geschrieben:
12.04.2014, 08:03
Hallo Judospezialisten! Ich gehe im Moment in Kanada zur Schule und belege hier die Judoakademie als Kurs, so dass ich seit ca 6 Monaten 5-mal die Woche Judo trainiere. Ich habe erst hier damit angefangen, und nie vorher in Deutschland Judo trainiert. Ich habe gestern meinen Gürtel über eine Prüfung erworben. Hier gibt es so etwas wie einen Judopass nicht, d.h. unser Vereinstrainer hat uns Prüflingen einfach die Gürtel nach bestandener Prüfung überreicht. Nun meine Frage: Ich hab gehört, ich kann die Judoprüfungen anerkennen lassen in Deutschland, denn ich will auf jeden Fall weiter machen, wenn ich bald wieder in Deutschland bin! Muss ich in Deutschland erneut eine Prüfung ablegen? Oder kontaktiert der deutsche Verein dann meinen kanadischen Verein? Oder ist das in meinem Fall egal ? Oder muss ich als Weißgurt neu starten? Danke im Voraus
Some of the information in this thread is not correct, such as "Hier gibt es so etwas wie einen Judopass nicht," (...)

There does exist a Judo Canada Passport. Here it is:

[ externes Bild ]

I am not sure that it still is in existence today as the links to the online application form on both the website of Judo Canada and those of its regional subfederations are all dead, but it certainly was still in existence at the time several of the posts in this thread were written (2014). Virtually no country makes problems about kyû ranks obtained in another country as long as you were training there for a substantial period of time, and as long as your motives were honest and not intended to circumvent the refusal of your club coach at home to promote you.

The issue for dan-ranks is far more complicated due to conflicting regulations. EJU and IJF regulations state that no country may promote anyone to dan rank who does not hold citizenship of the promoting country, in this way essentially preventing that you can obtain a dan rank in any other country than the one you hold citizenship in. Let's not get into the issue of people with multiple citizenships. In practice though, that regulation today is generally eased to ... federations being allowed to promote only people who hold official residency in that country or have a lengthy stay in the country (usually >6 months), such as in the case of foreign study. If you regularly move countries the issue can be very complicated because promotion systems are very different between countries, and local people and federations may often not realize that and may start to cause all kinds of annoying problems. In the case of dan-ranks, if you do legitimately obtain them in a country in which you do not hold citizenships I would recommend that you also seek IJF promotion and also obtain an IJF promotion certificate. Make copies, digital scans, write down dates, certificate numbers, and keep as much documentation as possible. As long as you keep a low profile and locals don't feel threatened by you things will probably go smoothly. Also, if possible, in the case of dan-rank promotions in a foreign country, always try to seek permission to do so from your home federation beforehand ! This can prevent many problems.
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