Patric-Oliver schreibt. "In der PO finde ich aber keine entsprechende Weisung, daher KÖNNTE ein solches Verhalten regelkonform sein.
Möglicherweise überlese ich aber auch was."
In der Kyu-PO für den 3. Kyu steht: "Prüfungsinhalte aus dem Ausbildungsprogramm für Kyu-Grade des Deutscher Judo Bundes e.V. in der Übersicht, gültig ab 16.11.2014" unter Kata: "Nage-no-kata Gruppe Koshi-waza (nur zu einer Seite)".
Dazu wird später präzisiert: "8. Kata: Als erste zu erlernende Gruppe wurde die 3. Gruppe Koshi-waza („Hüftwürfe“) der Nage-no- kata („Form des Werfens“) ausgewählt, weil die Wurftechniken dieser Gruppe in den vorhergehenden Stufen schon unterrichtet wurden. So können sich die Judoka ganz auf die spezifischen Anforderungen einer Kata (genaue Absprache, Art des Bewegens, spezielle Wurfausführung) konzentrieren."
Als Erläuterung wird angemerkt: "Beim Einstieg in die Nage-no-kata soll „formelles Üben“ vermittelt werden als eine andere Art, Judo zu betreiben und zu verstehen."
Wie man aus all dem herauslesen kann, dass "das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat", erschließt sich mir nicht.
Und wie man "befürchten" kann, dass sich da irgendwo herauslesen lässt, eine nicht demonstrierte Kata "KÖNNTE als Verhalten regelkonform sein" erschießt sich mir ebenfalls nicht!
Ich habe Dir die in diesem Zusammenhang wichtigen Punkte aus der Kyu-PO zusammengestellt, sodass Du sicher sein kannst, nichts überlesen zu haben.
Und Du kannst außerdem sicher sein, dass eine verpflichtende Kata-Demonstration bei den Prüfungen zum 3. bis 1. Kyu auch ganz im Sinne der Entwickler dieser Kyu-PO gewesen sind.
Jupp
Anhang zum weiteren Studium und zur Diskussion der Grundsatzordnung
(für deren Herstellung übrigens nicht die Arbeitsgruppe zuständig/verantwortlich war, die die Kyu-Prüfungsordnung entwickelt hat (in Deutschland werden eben gerne die Verantwortlichkeiten getrennt, damit inhaltliche (pädagogische?) Überlegungen durch formale Vorgaben von bestimmten Leuten bei besonderen Absichten "konterkariert" werden können; dies ist eine private Anmerkung von Jupp!).
Erläuterungen zum Prüfungsfach Kata (Aus den Materialien zur Kyu-PO des DJB vom16.11.2014:
8. Kata
Kata (Form, formelle Übungen, Üben von vorgegebenen Bewegungsfolgen) ist erstmals in das Prüfungsprogramm für Kyu-Grade aufgenommen worden.
Kata wird erst ab dem 3. Kyu (grüner Gürtel) überprüft. Kata ist so etwas wie die Grammatik des Judo. „Der Partner weiß genau, was mit ihm geschieht, wie er sich zu bewegen hat, damit die zu studierende Technik
trotz der Vielfalt der möglichen Variationen und der persönlichen Eigenheiten der Lehrer ein gewisser Standard in den Techniken überall erhalten bleibt und verbreitet wird.“ (Hofmann 1969, 16)
Es werden drei Gruppen der Nage-no-kata (Form des Werfens) ab dem 3. Kyu geprüft, jedoch nicht in der Reihenfolge, wie sie in der Nage-no-kata vorkommen. In jeder Gruppe müssen drei Würfe jeweils rechts und links hintereinander in einer vorgegebenen Schrittfolge demonstriert werden. Zum 3. Kyu werden die Koshi-waza (Hüfttechniken) verlangt, die 3. Gruppe der Nage-no-kata. Zum 2. Kyu muss die 2. Gruppe Ashi-waza (Fuß-/ Beintechniken) demonstriert werden. Zum 1. Kyu wird die 1. Gruppe Te-waza (Handtechniken) verlangt.
Die Reihenfolge der Gruppen ist gegenüber der Nage-no-kata deshalb verändert, weil zum jeweiligen Zeitpunkt, an dem die Gruppen in dieser Prüfungsordnung verlangt werden, die zu demonstrierenden Techniken schon vorher eingeführt wurden.
Die Anforderungen an die Qualität der Form bei der Ausführung sollen sich vom 3. zum 1. Kyu steigern. Dabei geht es in erster Linie um die Verbesserung der Techniken und nicht um eine Überbetonung des Zeremoniells. Es sollen die grundlegenden Bewegungsanforderungen einer Kata von Anfang an deutlich werden (z.B. Körperspannung, Vermeiden überflüssiger Bewegungen) sowie die Zusammenhänge von Angriff und angewandter Technik oder die festgelegten Schrittmuster und Schrittfolgen).
Jedes Prüfungsfach wird einzeln bewertet. Am Ende der Prüfung werden die Bewertungen der Prüfungsfächer zusammengefasst. Hierbei werden die Ergebnisse der Prüfungsfächer gleichrangig in das Gesamtergebnis aufgenommen.
Besteht die Prüfungskommission aus mehreren Prüfern, so haben die Prüfer die gezeigten Leistungen unabhängig voneinander zu bewerten.
Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt auf einer dreistufigen Skala:
++ entspricht den Anforderungen überdurchschnittlich gut:
Fehlerlose oder nahezu fehlerlose Demonstration des Bewegungsablaufes. Viele technische Merkmale sind in der Feinform ausgeprägt. Die Technik ist stabil. Wurf- und Griffprinzipien werden deutlich wirksam.
+ entspricht weitgehend den Anforderungen:
Die Hauptmerkmale des Bewegungsablaufes weisen erkennbare Abweichungen von der Feinform auf. Der Bewegungsablauf ist noch nicht ganz beständig. Das räumlich-zeitliche und das dynamisch-zeitliche Verhältnis zwischen den einzelnen Merkmalen ist noch fehlerhaft. Wurf- und Griffprinzipien werden im Wesentlichen wirksam.
- nicht mehr ausreichend
Die Hauptmerkmale des Bewegungsablaufes weisen grobe Fehler auf. Das räumlich-zeitliche Verhalten weicht von der Grobform ab. Die Bewegung ist unharmonisch. Wurf- und Griffprinzipien werden kaum wirksam.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die gezeigten Leistungen in jedem Prüfungsfach mindestens mit „entspricht weitgehend den Anforderungen“ bewertet wurden. (Ausgleichsmöglichkeit siehe Grundsatzordnung!)
4.4.7 Bewertung der Kata
Über die Grundmerkmale der Technik weit hinaus geht die Definition von „Kata“ als Form im Sinne von Kunstform. Kata ist demnach die Darstellung und Gestaltung einer dem Judo gemäßen Bewegungsform, in der Gefühle und Gedanken ausgedrückt werden, wie es in der Kunst (Musik, Malerei, Tanz, Literatur) geschieht. Die „meisterliche“ Kata beinhaltet also auf der Grundlage tradierter Judoelemente die kreative Erstellung, Gestaltung und Darstellung einer Bewegungsform, die aus judogemäßen Einzelbewegungen besteht. Von besonderer Bedeutung ist die Qualität der Ausführung dieser einzelnen Bewegung, d.h. die Technikbeherrschung. Weiterhin ist der Ablauf einer inhaltlich fest vorgegebenen „Partitur“ unabdingbar. Die Kata komponiert – dem jeweiligen Thema angemessen – Techniken und (zeremonielle) Bewegungshandlungen zu einem in sich geschlossenen Bewegungsablauf.
Dabei folgt sie den grundlegenden Judo-Prinzipien. Weitere Qualitätskriterien sind ein angemessener Wechsel von Spannung und Entspannung (Rhythmus), sowie der Grad der Kooperation und Harmonie mit dem Partner.
Das Prüfungsfach Kata beinhaltet ab 3. Kyu die Vorführung je einer Gruppe der Nage-No-Kata. Grundsätzlich wird auch bei Kyu-Prüfungen die Ausführung der Nage-No-Kata in der vom Kodokan propagierten Form gefordert.
Im Gegensatz zur Dan-Prüfung wird bei der Kyu-Prüfung keinesfalls erwartet, dass die Kata „meisterlich“ im Sinne der o.a. Definition von Kata vorgeführt wird. Dem Anspruch einer Kyu-Prüfung genügt es völlig, wenn die jeweilige Gruppe der Nage-No-Kata als „Grundform“ demonstriert wird.
Der Beobachtungsschwerpunkt liegt dabei weniger auf dem Zeremoniell als auf der korrekten Ausführung der Techniken. Aus der Vorführung soll deutlich werden, dass sich der Prüfling mit den Prinzipien und dem korrekten Bewegungsablauf sowie der Aneinanderreihung der geforderten Wurftechniken intensiv auseinandergesetzt hat. Darüber hinaus muss erkennbar werden, dass der Anwärter sich über einen angemessenen Zeitraum mit seinem Partner gemeinsam um die Gestaltung der Präsentation bemüht hat. Zu Beurteilen ist die gemeinsame Leistung von Tori und Uke. Dabei ist zu unterscheiden nach Technikbeherrschung und Gesamteindruck. Bei der Bewertung des Prüfungsfaches Kata sollte das Kriterium Technikbeherrschung den Ausschlag geben.
Prüfungsleistungen in den Prüfungsfächern werden mit (-) für nicht ausreichende, (+) für ausreichende und (++) für gute/sehr gute Leistungen bewertet.
Prüfungsfächer sind bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsfächern ausreichend sind.
Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach können durch gute/sehr gute Leistungen in mindestens zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden. Das Fach Vorkenntnisse kann nicht ausgeglichen werden oder zum Ausgleich nicht ausreichender Prüfungsleistungen herangezogen werden.
Bei all dem, was hier über Kata im Zusammenhang mit der (einer) Kyu-Prüfung geschrieben (entwickelt) worden ist, kann man doch nicht allen Ernstes diesen EINEN Satz ("können...ausgeglichen werden") heranziehen, um zu begründen, dass "das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat". (sagt Jupp)
Genügt diese Zusammenstellung, um Dich Patrick-Oliver zu überzeugen, dass Kata ein durchzuführender und bewertbarer Teil der Kyu-Prüfungen vom 3.-1. Kyu ist? (fragt Jupp)