Verleihung des 1. Dan

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caesar
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Verleihung des 1. Dan

Beitrag von caesar »

VfK Bau Rostock 94 e.V. hat geschrieben: Europameistschaftsmedaillengewinnerin Annika Würfel ist die erste Sportlerin im Landesverband Mecklenburg- Vorpommern überhaupt, die bei einer Europameisterschaft eine Medaille erkämpft hat. Als Anerkennung für diese herausragende Leistung wurde Annika der 1. Dan verliehen.
Quelle
DJB-PO-Grundsatzordnung hat geschrieben:4. Verleihung von Kyu- und Dan-Graden
Der 1. Dan kann nur durch Prüfung erworben werden.
Quelle

Ich habe kein Problem damit, dass die herausragenden sportlichen Leistungen gewürdigt werden und ohne Frage hätte sich Annika Würfel mit diesen Leistungen in anderen Ländern diesen Gürteln sowieso längst erkämpft. Womit ich aber ein Problem habe, dass hier offensichtlich von den festgeschriebenen Regeln abgewichen wird. Ich bin der Meinung diese sollten für alle gelten. Klar ist es hier erst einmal nur eine Dan-Verleihung, aber wenn einmal Ausnahmen in einem Bereich gemacht werden, wer weiß, wo sich das weiterzieht.

Sie hat den schwarzen Gürtel ohne Frage verdient, aber ob das auf dem Wege richtig ist, wage ich zu bezweifeln.
tutor!
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von tutor! »

Im Grundsatz gebe ich Dir vollkommen recht. Es war (und ist teilweise noch) einer der schwierigsten Kämpfe von Peter Frese, die Verbindlichkeit der DJB-Ordnungen für alle Landesverbände durchzusetzen. Für Juristen: das Problem der Verbindlichkeit statischer und dynamischer Verweise auf Satzungen und Ordnungen einer übergeordneten Organisation.

Die Regelung, den 1. Dan nicht zu verleihen, soll in erster Linie sicherstellen, dass jeder, der einen Dan-Grad hat, auch über ein praktisches Mindestkönnen verfügt. Insofern soll der 1. Dan ausschließlich auf der Matte durch eigene Leistung erworben werden und nicht aufgrund noch so überragender sonstiger Verdienste neben der Matte verliehen werden können.

Den konkreten Fall sollte man daher m.M.n. zum Anlass nehmen darüber nachzudenken, die Regelung anzupassen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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Skipper1
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von Skipper1 »

Ahoi,
Was hat denn Peter Frese zu kämpfen ?
Die Satzung des DJB ist doch in der Hinsicht eindeutig:
§ 23 Vorrang der Satzung des DJB
Die Mitglieder des DJB haben die Satzung des DJB und die darauf beruhenden
Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten.
Die Grundsatzordnung für das Prüfungswesen und die Prüfungsinhalte, die
Ausbildungsordung für Übungsleiter/innen und Trainer/innen sowie die Wettkampfordnung
werden in den Ordnungen des DJB für den DJB und seine
Mitglieder einheitlich und verbindlich geregelt.
Im übrigen sind die Mitglieder jedoch eigenständig.
Damit ist doch Alles gesagt.

Ahoi

Skipper1
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Fritz
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von Fritz »

Interessant ist auch, daß sie im LV Mecklenburg-Vorpommern, den Satz mit dem 1.Dan genauso in ihrer Prüfungsordnung haben:
Der 1. Dan – Grad wird nicht verliehen, er ist nur durch eine Prüfung zu erwerben.
Ausnahmefälle aus gesundheitlichen Gründen sind ärztlicherseits zu belegen und frühestens mit dem 50. Lebensjahr möglich.
Also wie 50 sieht sie jetzt nicht aus ;-)

Von daher ist es jetzt erstmal nicht das Problem, die PO des LVs entspricht durchaus der des DJB.

Ansonsten ist es vielleicht nur eine Formulierungsfrage? Vielleicht haben sie sich ja die Kämpfe der Sportlerin angeschaut und
dabei einfach ein Prüfungsliste ausgefüllt u. festgestellt, daß sie ja beim Kämpfen die zum 1.Dan geforderten Sachen gezeigt hat?
;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Holger König
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von Holger König »

Ich finde, daß Dan-Verleihung nur sportliche (im Ausnahmefall auch sportwissenschaftliche) Leistungen (Erfolge auf internationalen Wettkämpfen als Sportler oder Trainer) würdigen darf.
Für "Vereinsmeierei" (langjährige Funktionärstätigkeit) usw. kann man Ehrennadeln, Orden, ggf. auch Ehrenmitgliedschaften bzw. Ehrenvorsitz/-präsidentschaft verleihen.
Die Verleihung des 1. Dan an einen Gewinner einer Medaillie eines internationalen Wettkampf lehnt sich damit an die Tradition der Graduierungsvergabe nach Wettkampferfolg an.
Patrick-Oliver
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von Patrick-Oliver »

Als Anerkennung für diese herausragende Leistung wurde Annika der 1. Dan verliehen.
Bemerkenswerte Nachricht.
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nur_wazaari
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von nur_wazaari »

Möchte anmerken, dass vor ein paar Jahren auch z.B. in Schleswig-Holstein vom JVSH der 1. Dan für herausragende Wettkampfleistungen verliehen wurde.

Für kleine Landesverbände mit oftmals eingegrenzten Möglichkeiten zur Förderung ihrer wenigen Top-Leute ist das m.M. eine gute Möglichkeit,
auch junge Sportler mit echten Würden zu ehren (irgendwelche seltsamen Nadeln und warme Händedrücke mal außen vor gelassen).
Natürlich ist das nur akzeptabel, sofern sie die menschlichen und judomäßigen Voraussetzungen auch sonst erfüllen.
Eine Anpassung der Satzungen dahingehend wäre zur Entkräftung irgendwelcher ordnungswidriger Bedenken sicherlich sinnvoll.
Ich glaube auch kaum, dass daraufhin eine inflationäre Verleihung von Kyu- oder Dan-Graden erfolgen würde.

VG
.
s.Olli
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von s.Olli »

Ganz sicher ist allen hier im Forum bewusst, dass Judo viel mehr als nur Wettkampf-Sport (aber auch das) ist. Insofern müsste jedem klar sein, dass eine Dan-Verleihung allein aufgrund von Wettkampf-Erfolgen nicht dem Sinn des Judo entspricht. Meiner Meinung nach, sind Meistergrade an Judoka zu verleihen, die Judo intensiv studiert sowie verstanden haben und Judo in seiner Vielseitigkeit demonstrieren können - dazu bedarf es aus meiner Sicht immer einer Prüfung. Für Judoka, die alters- / gesundheitsbedingt etc. Judo nur eingeschränkt demonstrieren können, sollte es selbstverständlich entsprechende Ausnahme-Regelungen geben, sodass auch ihr meisterhaftes Judo gewürdigt wird.
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Fritz
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Re: Verleihung des 1. Dan

Beitrag von Fritz »

s.Olli hat geschrieben:
08.09.2017, 13:37
Meiner Meinung nach, sind Meistergrade an Judoka zu verleihen, die Judo intensiv studiert sowie verstanden haben und Judo in seiner Vielseitigkeit demonstrieren können - dazu bedarf es aus meiner Sicht immer einer Prüfung.
Zum Verständnis gehört aber m.E. auch dazu, zu realisieren, dass die ersten paar Schwarzgurt-Grade mitnichten "Meistergrade" sind ... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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