Fremdstarter in Niedersachsen

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
Antworten
Benutzeravatar
Niedersachsenjudoka
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 959
Registriert: 03.05.2007, 17:55

Fremdstarter in Niedersachsen

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Erläuterungen Regelungen Mannschaftsstart:

Die Teilnahmeberechtigung bei Vereinsmannschaften im Nachwuchsbereich ist in der
Wettkampfordnung unter dem Punkt 3.4.4 ab dem 01.01.2008 neu geregelt:


„Bei Mannschaftsmeisterschaften des Nachwuchsbereichs, bei denen die Mannschaften mit
sieben oder mehr Kämpfern antreten, können sich pro Altersklasse bis zu zwei Vereine eines
Landesverbandes zu einer Kampfgemeinschaft (KG) zusammenschließen. Alternativ ist auch
die Hinzunahme von bis zu drei Fremdstartern aus anderen Vereinen des gleichen
Landesverbandes zulässig. Die Meldung der KG´s bzw. der Fremdstarter muss bis spätestens
fünf Wochen vor der entsprechenden Gruppenmeisterschaft erfolgen.“
Zur Erläuterung sind folgende Punkte zu beachten:
Ein Verein kann zu den Vereinsmannschaftsmeisterschaften pro Altersklasse eine oder
mehrere Mannschaften melden. Am Veranstaltungstag wird durch die Wiegelisten festgelegt,
welche Teilnehmer jeweils in einer Mannschaft antreten.
Nach jeder Qualifikationsebene kann eine Mannschaft durch andere Vereinsmitglieder neu
besetzt werden, unerheblich ob das Mitglied vorher noch nicht oder auf einer vorherigen
Ebene für eine zweite Vereinsmannschaft aufgestellt worden war.
Auch bei mehreren gemeldeten Vereinsmannschaften beschränkt sich die maximale Anzahl
von Fremdstartern auf drei pro startenden Verein. Die Fremdstarter dürfen unterschiedlichen
Vereinen angehören und sind namentlich zu melden. Eine Verflichtung die gemeldeten
Fremdstarter tatsächlich einzusetzen besteht nicht.
Mit der Meldung für einen Fremdstartverein, entfällt für den Fremdstarter die Möglichkeit in
einer Mannschaft des eigenen Vereins anzutreten.
Vereinsmitglieder, die im laufenden Jahr in den Verein gewechselt sind, zählen zum
Fremdstarterkontingent.
Ein Verein kann für eine Altersklasse nur eine Kampfgemeinschaft mit einem anderen Verein
eingehen. Für die Kampfgemeinschaft können mehrere Mannschaften zu einer
Qualifikationsveranstaltung gemeldet werden.
Meldungen von Vereinsmannschaft und Kampfgemeinschaft oder mehrere unterschiedliche
Kampfgemeinschaften (d.h. mit unterschiedlichen Vereinen) und auch der Start bei zwei
gleichwertigen Qualifikationsveranstaltungen (z.B. BMM) sind weder für den einen, noch für
den anderen Verein möglich.
http://www.njv.de
Gruß
niedersachsenjudoka

Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein

Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
DaMaddin
Grün Gurt Träger
Grün Gurt Träger
Beiträge: 79
Registriert: 03.01.2007, 13:26

Re: Fremdstarter in Niedersachsen

Beitrag von DaMaddin »

...und?!
Keep cool and take it easy!
Antworten