JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

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SJC
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JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von SJC »

Hallo,

heute wurden ja die Tagungsunterlagen versendet. Immerhin ist die Beitragssteigerung ja im vertretbaren Rahmen. Ich persönlich finde den Antrag zur Änderung der Gebührenordnung unglücklich ausgedrückt. Ich frage mich, wie die Änderungen mit dem folgenden Satz der Gebührenordnung: "Es ist ein Mindestbeitrag von 40 Mitgliedern gemäß Punkt a) dieses Paragrafen zu entrichten." zu interpretieren ist.

Also soll der Mindestbeitrag 566€ oder 581,60€ betragen?
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Hofi
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Re: JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von Hofi »

Hi!
Und was macht bitte ein Verein mit z.B. 10 Judoka. Solche hab ich bei mir in München. Die wären tot, wenn es eine solche Regelung in dem Ausmaß mit Zahlung für mindestens 40 Mitglieder gäbe. Neugründungen wären damit recht effektiv unterbunden. Ob da mal einer darüber nachgedacht hat.
Bis dann
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Re: JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von Reaktivator »

Gibt es eine vergleichbare Regelung in anderen Bundesländern?
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Hofi
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Re: JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von Hofi »

FGO Bayern:
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Jeder dem BJV angeschlossene Verein ist verpflichtet, Beitragsmarken in Höhe der laut Stärkemeldung gegenüber dem BJV angegebenen aktiven Mitgliederzahl abzunehmen. Es sind mindestens 10 Beitragsmarken pro Verein abzunehmen.
Ich denke, dass kann man überleben. Wenn man deutlich weniger aktive Mitglieder hat, wird es eh schwierig zu überleben. Ich hab zwei Vereine im Bezirk die mit der Mindestzahl von 10 gemeldet haben, im Vorjahr mit 7 und 9 etwas drunter waren.
Bis dann
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Re: JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von SJC »

Weiter steht in der Gebürenordnung, dass der Vorstand des JVB in den ersten zwei Jahren nach Gründung eines Verein in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren kann.

Letztes Jahr war der Antrag auf der Mitgliederversammlung abgelehnt worden, dass dieser Passus mit dem Mindestbeitrag gestrichen wird.
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Re: JVB Mitgliedsversammlung am 17.03.2012

Beitrag von Holger König »

Zum Fehler im Protokoll der Versammlung von 2011 (der damals als Vizepräsident ausgeschiedene und zum Vorsitzenden der Auszeichnungskommision gewählte Hans Gach wurde als Mitglied des SV Empor Berlin bezeichnet, obwohl dieser Verein bereits Ende 2008 seine Judoabteilung aufgelöst hatte und aus dem JVB ausgetreten ist), wurde in den Tagungsunterlagen keine Stellung genommen. In welchem Verein ist Hans Gach nun tatsächlich?
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