Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitglieder

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
CasimirC
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von CasimirC »

Hofi hat geschrieben:Zur Frage der Wertigkeit der Satzungsparagraphen.
Jede Regel bedarf der Auslegung bei der der Wortlaut Grundlage und auch Grenze der Auslegung ist.
Und hier widerspricht eben die Auslegung, dass die DJB-Vorgabe der Mindeststandard ist, nicht dem Wortlaut, denn wer den 7. Kyu trägt erfüllt die vom DJB festgelegte Voraussetzung des 8.Kyu. Eine andere Auslegung wäre denkbar, ist aber nicht zwingend.
Anders wäre es, wenn die DJB-WKO den 7.Kyu als Mindest-Graduierung ansehen würde, ein LV den 8.Kyu zulassen würde. Hier würde derart gegen den Wortlaut verstoßen, dass eine andere Auslegung als dass dies unzulssig ist, nicht möglich ist.
Unabhängig davon, dass ich deine persönliche Meinung zu dem Thema nachvollziehen und akzeptieren kann, sehe ich persönlich hier jedoch aus den von mir genannten Gründen ein Problem: Die Aussage in der DJB-WKO ist aus sprachlicher Sicht mehrdeutig bzw. unterschiedlich auslegbar!

Meine Deutung der Aussage besagt, dass nur Judoka, die den 8. Kyu bei U12 erworben haben (den Rest spar ich mir, um den geht es ja nicht), bei solchen Turnieren starten dürfen. Diese Formulieren dient einem Zweck: Sie schließt Judoka aus, die den 8. Kyu noch nicht erworben haben. Alle anderen werden, unter Voraussetzung der Erfüllung weiteren Regelung in dem Paragraphen, demzufolge zugelassen.

Nach meiner prachlich andersweitig möglichen Auslegung:
Deine Aussage dreht in gewisser Weise diese Aussage eben in ihr Gegenteil. Du sagst, dass durch diesen Paragraphen eben jene eingeschlossen werden, die mehr als den 8. Kyu erworben haben. Eine solche Inklusion bietet die Aussage absolut, jedoch zielt ihr Wortlaut nicht darauf ab. Ihr Wortlaut bietet eben einen Ausschluss jener Judoka, die eben NICHT den 8. Kyu erworben haben. Insoweit sagt die Formulierung nichts weiteres als "Wer den 8. Kyu [und die anderen Bedingungen erfüllt/] erworben hat, der darf teilnehmen.

Diese Aussage ist endgültig, folglich dürfte (rein objektiv, ohne eigene Bewertung!) kein Mitgliedsverband eine anderweitige Regelung einführen.

Du sagst, dass die Formulierung bereits von einem RA durchgewunken wurde, also juristisch auf ihre Eindeutigkeit und Rechtswirksamkeit geprüft wurde. Das würde ich, aus meiner Sicht als Sprachwissenschaftler, kritisieren, zumal es, wie von mir dargestellt, eindeutigere Fomulierungen gibt als eben diese gewählte.
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Fritz
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Fritz »

Nur weil man mit 8. Kyu starten darf, heißt es nicht, daß ein Kind dann auch starten muß.
Der Trainer hat gefälligst dafür zu sorgen, daß er nur geeignete Kinder mitnimmt, egal
ob die 8.,7.,3.Kyu habe. Davon, daß man Verordnungen braucht, damit der Übungsleiter
sich dahinter verstecken kann, wenn die Eltern wissen wollen, wann das Kind zum
Wettkampf darf, Prüfung ablegen kann usw. usf. halte ich überhaupt nichts.
Die Leute haben Verantwortung zu übernehmen und diese dann auch zu vertreten und
wer damit nicht klar kommt, kann sein Kind woanders hinschicken...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Holger König »

Wenn jemand z.B. Dan-Träger in Judo und Karate ist, sein Verein Abteilungen beider Sportarten unterhält, deswegen in beiden Verbänden vertreten ist, spricht nichts gegen eine Tätigkeit als Trainer, Kampfrichter und/oder Prüfer in jeweils beiden Sportarten, Lizenzen jeweils vorausgesetzt.

Es gäbe sicherlich auch keine Probleme, wenn jemand neben Judo z.B. Leichtathletik oder Fußball (auch als Trainer, Kampf-/Schiedsrichter) betreibt.

Wenn ein Verein mit mehreren Sparten/Sportarten in den entsprechenden Verbänden ist, kann man nicht dem einzelnem Mitglied selbiges verbieten.

Anders sehe ich es bei konkurrierenden Verbänden der selben Sportart.
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Hofi
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

@ CasimirC:
Deine Auslegung ist rein sachlich durchaus möglich.
Gerade weil die Formulierung in unterschiedlicher Weise gedeutet werden kann, bedarf es ja der Auslegung. Dazu muss der Rechtswissenschaftler eben auch andere Quellen als den reinen Text heranziehen, wie z.B. die bisherige Handhabung der Regelung, Hintergrundmaterial.
Hier wäre z.B. anzuführen, dass auch in anderen Landesverbände abgewichen wurde und dies vom DJB nicht als Verstoß angesehen wurde. In mind. einem der beiden BW-LVe gab es statt U11/14 früher U10/12/14 wobei meines Wissens der älteste U12-Jg. nicht bei der U14 startberechtigt war auf Landesebene, auf der Süddeutschen (die vom DJB organisiert wird) aber eben schon. Ich denke man wird, wenn man die Landesverbände durchgeht, eine Reihe solcher Abweichungen finden, in denen die LV strengere Regeln ansetzen als es der DJB als (in meinen Augen) Mindestanforderung tut.
Solange der Wortlaut eine solche Auslegung zulässt (und das tut er, auch wenn andere möglich sind), lässt sich eben aus der bisherigen Übung schließen, dass die Regelung des DJB lediglich als Mindestanforderung einheitlich und verbindlich ist.
Bis dann
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Skipper1 »

vielleicht mal ein Vergleich:
Die Strassenverkehrsordnung lässt den Führerschein ab 17 zu.

Jugendlich dürfen mit definierter Begleitung fahren " 8.Kyu". Sie lernen, sich im Straßenverkehr zu bewegen.
Bayern sagt: Nö die Eltern und oder genannten Begleiter sind dazu nicht in der Lage. Wir verschärfen die Regeln.
Interessant.
Man könnte ja meinen: :ironie3 " Dann lass sie sich doch mit 18 alleine todfahren"

Im Falle eines Falles (7. Kyu) sind dann die Eltern raus aus der Verantwortung und wir haben darauf geachtet, das nur Volljährige am Straßenverkehr teilnehmen.
Prima

Außerdem: der DJB hat ja ganz klar geregelt, bis zu welcher Ebene mit dem 8.Kyu gekämpft werden darf!

Das es immer wieder andere gibt, die besser sind, liegt ja im System.

Unpraktisch ist es schon, wenn dann Quereinsteiger oder "Spätberufene" schneller wieder aussteigen, als sie eingestiegen sind.
Man kann einem 10 1/2-jährigen praktisch nicht mehr raten mit Judo anzufangen, denn wenn er dann nach allen Regeln den 7.Kyu hat, kann er schon auf sehr erfahrene Braungurte in der U15 treffen.
Ob das dem Schutz der Kinder, wie immer gesagt wird, dient....... Da habe ich meine Zweifel.

Ungut ist es auch, den Trainern die Kompetenz abzusprechen, ab wann Kinder kämpfen dürfen.

Wenn sich Kinder auf dem Schulhof oder im Kindergarten raufen, geht es häufig schlimmer aus, als wenn sie mit dem 8. Kyu "Fußhakeln" machen.

Gruß

Skipper1
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Hofi
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

Skipper1 hat geschrieben:Ausserdem: der DJB hat ja ganz klar gereglt bis zu welcher Ebene mit dem 8.Kyu gekämpft werden darf!
Die Frage ist ja gerade, hat er es klar (im Sinne von ausschließlich) geregelt oder hat er nur verbindliche Mindestvoraussetzungen definiert. Nicht zuletzt die bisherige Handhabung durch den DJB sagt mir, es sind Mindestvoraussetzungen.
Und der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt gewaltig, denn ab 18 darf man sich nun mal vollverantwortlich zu Tode rasen.
Und natürlich gibt es immer Leistungsunterschiede, aber: Ein 8.Kyu muss nach der PO nicht in alle Richtungen fallen können, trifft aber auf Gegner, die (möglicherweise) in alle Richtungen werfen können.
Nun kann man natürlich sagen, in U15/18 kann es auch passieren, dass jemand, der nach PO keine Hebel/Würger kennt, auf solche Leute trifft, die es dort anwenden und der Trainer muss sie darauf vorbereiten. Wenn ich so argumentiere, muss ich aber gegen jegliche auf Gürtelfarben basierende Beschränkung für Wettkämpfe sein und ausnahmslos auch Weißgurte antreten lassen. Und ich sage ja auch nicht, dass die Leute es gar nicht tun sollen. Aber ich halte es für richtig, wenn man Abstufungen vornimmt und weiße/weiß-gelbe eben nur auf Vereins- nicht auf Verbandsebene antreten lässt. Es wird für die u10 in Bayern jetzt eh anders kommen, die 8.Kyu werden ab dem 7. Lebensjahr auf Bezirksebene kämpfen dürfen. Ich persönlich glaube, dass die Entscheidung zumindest problematisch wenn nicht sogar explizit falsch ist.

Und auch wenn ich weder Trainern noch Eltern grundsätzlich ohne persönlichen Kontakt irgendwelche Kompetenz absprechen will, weiß ich aus meiner beruflichen Praxis auf welch absurde Ideen Personen kommen, um einen Rechtsstreit zu beginnen. Und daher: erwarte das Beste, bereite Dich auf das Schlimmste vor. Einer Argumentation wie in einem früheren Beitrag würde ich vor Gericht nicht die allerschlechtesten Chancen einräumen.

Bis dann
Hofi
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Fritz »

Wäre es nicht die einfachste "Lösung", dem 8.Kyu-Anwärter vernünftig Fallschule beizubringen und diese auch abzuprüfen?
So überfrachtet ist die PO ja nun für den 8.Kyu nun auch nicht.
Und Kinder, die halt Fallschule vorwärts rein koordinativ
noch nicht bringen, die machen halt ihre Prüfung dann, wenn sie es dann schaffen?

Evt. sollte man seine gemeinschaftliche Energie da hinein stecken, daß die PO verbindlich an dieser Stelle verbessert wird,
als über die Auslegungen bzgl. irgendwelcher Formulierungen in irgendwelchen Wettkampfordnungen
irgendwelcher Landesverbände zu stecken... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

Hi Fritz,
wenn die restliche Fallschule in der PO wäre, hätte ich kaum ein Problem damit.
Ich hab ne weiß-gelbe mit 10 Jahren, die macht ne Fallschule über nen Stuhl, bei der hätte ich keine Bedenken, wenn plötzlich einer was "unbekanntes" wirft.
Aber im jetzigen Zusammenspiel aus PO in WKO halte ich eine Start der 8.Kyu für problematisch.
Bis dann
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Skipper1 »

@Fritz
Evt. sollte man seine gemeinschaftliche Energie da hinein stecken, daß die PO verbindlich an dieser Stelle verbessert wird,
als über die Auslegungen bzgl. irgendwelcher Formulierungen in irgendwelchen Wettkampfordnungen
irgendwelcher Landesverbände zu stecken... ;-)
Absolut richtig!
Es darf dann aber nicht wieder Flickwerk gemacht werden.
Änderungen im Einen müßten dann auch zwangsläufig in die logischen Folgen des Anderen eingearbeitet werden.
Da gehört viel Gehirnschmalz rein sowie auch ein gewisses Querdenken.

Bedenkenträger sind immer gut... wenn sie nicht zum Maß der Dinge werden.

wenns nicht so :irre blöde wäre. eigentlich müßten wir schon unsere Eltern verklagen, da sie uns ja in diese lebensgefährliche Welt gesetzt haben. (Spässle gemacht)

Ahoi

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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

Hi!
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man teilweise oft lachen, aber man hat den Eindruck, dass die Erkenntnis, dass dem Leben ein gewisses Lebensrisiko innewohnt verloren geht und man dies, wenn sich das Risiko realisiert, über den Rechtsweg korrigieren/kompensieren will.
Bis dann
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von CasimirC »

Hofi hat geschrieben:Die Frage ist ja gerade, hat er es klar (im Sinne von ausschließlich) geregelt oder hat er nur verbindliche Mindestvoraussetzungen definiert. Nicht zuletzt die bisherige Handhabung durch den DJB sagt mir, es sind Mindestvoraussetzungen.
Rein interessehalber: Wie kann man denn feststellen lassen, welche Auslegung korrekt ist?

In einem früheren Beitrag ist einmal geschrieben worden, dass scheinbar irgendwann einmal ein Rechtsausschuss o.ä. die Formulierung gecheckt und eine gültige Interpretation festgelegt hat. Gibt es hierzu schriftliches Material?

Du begründest deine Auslegung ja quasi mit einer gewissen "Gewohnheitsregelung"...auch wenn ich deine Auslegung durchaus nachvollziehen kann, halte ich dies für gewagt.
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von tutor! »

CasimirC hat geschrieben:Dies ist meines Erachtens eine mögliche Lesart, quasi nach folgendem Schema:

Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens
- den 7. Kyu,
- in der Altersklasse U 12 den 8. Kyu
besitzen.


Das "mindestens" bezieht sich in diesem Fall auf beide Aufzählungspunkte.

Eine weitere Lesart wäre:

Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und
- mindestens den 7. Kyu,
- in der Altersklasse U 12 den 8. Kyu
besitzen.


Das "mindestens" bezöge sich in diesem Fall ausschließlich auf die Altersklasse oberhalb der U12, für die U12 wäre die Rede von "8. Kyu", nicht von "mindestens 8. Kyu".
(....)
Das sagt mir mein Sprach- und Bauchgefühl...vielleicht kann mich da jemand be- oder widerlegen!?
Deine zweite Lesart hätte den Haken, dass ihr zu Folge in der U12 nur Kämpfer kämpfen dürften, die (genau) den 8. Kyu haben. Und das wäre in der Tat absurd.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Skipper1 »

@casimirC
In einem früheren Beitrag ist einmal geschrieben worden, dass scheinbar irgendwann einmal ein Rechtsausschuss o.ä. die Formulierung gecheckt und eine gültige Interpretation festgelegt hat. Gibt es hierzu schriftliches Material?
Hierzu gibt es 2 Bescheide
1. der des BJV RA
2. eine Stellungnahme des DJB RA
beide möchte ich nicht öffentlich stellen.
Wenn Du diese einsehen möchtest, dann kann ich Dir diese gerne zumailen

Ahoi

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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von CasimirC »

tutor! hat geschrieben:Deine zweite Lesart hätte den Haken, dass ihr zu Folge in der U12 nur Kämpfer kämpfen dürften, die (genau) den 8. Kyu haben. Und das wäre in der Tat absurd.
Ich wusste, dass es so einfach nicht sein kann :D

Danke.
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von katana »

Ich wusste, dass es so einfach nicht sein kann
Doch, ist es ...
mit dümmlichen Pauschalregulierungen (sei es WKO ,PO etc.) vergrault man sich diejenigen, die tatsächlich
können und wollen, ... aber nicht dürfen, ...
während man sich langfristig diejenigen konserviert, die tatsächlich 3 Jahre brauchen, um ne Fallschule hinzukriegen, ...
und dann in Scharen zu Wettkämpfen gekarrt werden, zu denen sie eigentlich gar nicht wollen.
Aber was tut man nicht alles für eifrige Eltern und Trainer :irre
KK

Im Übrigen halte ich das "Fallschul-Argument" genauso vorgeschoben, wie das "Versicherungs-Blabla".
In dieser Konsequenz müßte man ne Menge Höhergraduierte und auch Danträger sofort aus dem Wettkampf- und auch
Kata-Geschehen abziehen. :oops:
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Hofi
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

katana hat geschrieben:
Im Übrigen halte ich das "Fallschul-Argument" genauso vorgeschoben, wie das "Versicherungs-Blabla".
Damit man ein Argument vorschieben muss, braucht es eigentlich einen wahren Beweggrund. Jetzt frage ich mich, wo der bei mir liegen könnte. Ich bin weder im DJB noch im BJV auf einer Ebene, die eine solche Entscheidung trifft. Im Verein versuche ich konsequent, die Kids zu den Wettkämpfen mitzunehmen, sobald es geht. Ah, jetzt weiß ich es. Ich will verhindern, dass ich beim nächsten U10/12-Turnier statt mit 18 (von ca. 140 gemeldeten) mit 30 antreten muss.
Bis dann
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von katana »

Kann mir mal einer erklären, worin der maßgebliche Unterschied zwischen... einer Fallschule im
Randori/Training im eigenen Verein und ...einer Fallschule bei einem Randoriturnier mit mehreren Vereinen liegt ???
(Noch dazu wo bei dem besagten Turnier angeblich im Kniestand begonnen wurde ???)

Kann mir weiterhin jemand erklären, warum ein Kind, daß mit dem 8. Kyu nicht fallen kann, dann plötzlich mit dem Prüfungstag zum 7. Kyu dieses perfekt beherrscht,
.... und wenn jemand Ideen dazu hat, ... vielleicht noch,
bei welchen üblichen Wurftechniken ich eigentlich die Vorwärtsrollen dringend brauche ??? :dontknow

Da muß man sich wohl bei der Textgestaltung im DJB (bezgl. 8.Kyu) dann brachial vertan haben ?
Hofi hat geschrieben:Im Verein versuche ich konsequent, die Kids zu den Wettkämpfen mitzunehmen, sobald es geht. Ah, jetzt weiß ich es. Ich will verhindern, dass ich beim nächsten U10/12-Turnier statt mit 18 (von ca. 140 gemeldeten) mit 30 antreten muss
Sorry Hofi, war nicht persönlich gemeint, ...
aber um keinen falschen Eindruck zu erwecken, ... ich halte was mich betrifft überhaupt nichts davon,
so früh wie möglich, so viele Kids wie möglich, zu irgendwelchen Turnieren zu karren.
Denn genau das ist es, was dazu führt, daß Kinder und Jugendliche stundenlang in Turnhallen rumsitzen müssen um
ihr Wochenenden totzuschlagen, nur damit genügend Startgelder fließen um das aufgeblähte Kampfrichtersystem bezahlen zu können.
Wenn das für manche Vereine die einzige Daseins/Motivations-Berechtigung sein soll (wie man einigen Beiträgen entnehmen möchte) halte ich dies für äußerst traurig.
Jedoch sollte es Trainern und Vereinen nicht vergällt werden, wenn solche Maßnahmen zur geeigneten Zeit und in geeignetem Umfang durchgeführt werden.

KK
Zuletzt geändert von katana am 08.04.2013, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von tutor! »

katana hat geschrieben:(...) Im Übrigen halte ich das "Fallschul-Argument" genauso vorgeschoben, wie das "Versicherungs-Blabla".
In dieser Konsequenz müßte man ne Menge Höhergraduierte und auch Danträger sofort aus dem Wettkampf- und auch
Kata-Geschehen abziehen. :oops:
Die Frage ist immer, ob man inhaltlich oder formal argumentiert.

Inhaltlich gebe ich Dir und jedem anderen vollkommen Recht damit, dass eine Graduierung - hoch oder niedrig - keine zuverlässige Aussage darüber zulässt, ob die- oder derjenige wirklich das Nötige mitbringt, um auf einem Wettkampf relativ zuverlässig ohne größeren Verletzungsrisiko teilzunehmen. Das stellt Hofi ja auch gar nicht in Abrede, sonst würde er nicht im Verein darauf achten, dass nur Kinder auf einem entsprechenden Leistungsstand an Wettkämpfen teilnehmen.

Etwas anderes ist aber, wenn man formal argumentiert. Wenn also etwas passiert und die Frage gestellt wird, ob ein Kind überhaupt hätte starten dürfen. Hier möchte Hofi, wenn ich ihn richtig verstehe, eine Sicherung eingebaut haben, dass dem Verband kein Rechtsstreit drohen kann, wenn er zwar eine Mindestgraduierung festlegt, dies aber vom Ausbildungsstand gesehen (also den Inhalten der PO) die für jedermann erkennbaren Minimalvoraussetzungen für eine Wettkampfteilnahme dabei nicht erfüllt werden, weil z.B. Fallen in alle Richtungen noch nicht Teil der Ausbildung - oder genauer der Prüfung - war.

Gegen übervorsichtige Argumentation seitens eines Verbandes lässt sich schlecht argumentieren, denn das Gegenargument wird immer lauten: "Was wenn doch ein Richter...."

Auf der anderen Seite ist genau diese Argumentationsweise eines Verbandes gefährlich für seine Mitglieder. Man stelle sich vor, zwei Vereine machen einen Freundschaftskampf und dabei passiert es, dass sich ein Kind verletzt, das aufgrund fehlender Mindestqualifikation - zu niedriger Graduierung - nicht auf einer Meisterschaft starten dürfte. Wenn es in einer solchen Situation zu einer Klage käme, hätte das Opfer eine ganz hervorragende Basis für eine erfolgreiche Klage. Der Verband liefert die Argumentation ja frei Haus! (Katana war etwas schneller, meint aber nach Überfliegen wohl dasselbe).

Ich persönlich habe nichts gegen eine Mindestgraduierung für die Teilnahme an Wettkämpfen - im Gegenteil. Jedoch darf keinesfalls durch verbindliche Vorbereitungszeiten am grünen Tisch definiert werden, wie lange ein Kind brauchen muss, um diese Mindestgraduierung zu erreichen. Wenn ein Kind nach drei Monaten so weit ist, dann ist es das eben und dann sollte es auch die Möglichkeit haben, diesen Grad zu erwerben. Andere Kinder brauchen vielleicht ein Jahr - dann ist es eben so.

Die formalen Probleme, die Hofi anspricht, muss man erst nehmen - aber auch erkennen, dass Vereine im Training und bei "internen" Turnieren in derselben formalen Situation stecken. Die Lösung des Problems liegt daher einzig und allein im Schaffen formaler Voraussetzungen, die das Risiko für Übungsleiter, Vereine und Verband reduzieren - und trotzdem die interessierten und talentierten Kinder nicht ausbremsen.

Wenn die PO, einschl. der Wartezeiten (bewusst Wartezeit geschrieben, denn was ist es denn sonst, wenn ein Kind die Anforderungen erfüllt, aber die "Vorbereitungszeit" nicht erfüllt hat) das Problem ist, dann muss da etwas geändert werden. Entweder an den Inhalten oder an den formalen Voraussetzungen für die Prüfung zur Mindestgraduierung (z.B. Zeiten verringern, überspringen erlauben usw.)
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von Hofi »

Hi!
Natürlich muss man sich der formalen Probleme bewusst sein, wenn man einen Freundschaftskampf, Randori etc. durchführt.
Aber, und hier sehe ich persönlich den wesentlichen Unterschied, um einer Klage den Boden zu entziehen: Wenn ich mit drei oder vier Vereinen einen Freundschaftskampf mache, kann ich "nachsortieren", heißt Paarungen vermeiden, bei denen ich ein erhöhtes Risiko erkenne. Habe ich an einem Turniertag 140 Kinder aus 15 Vereinen da, ist dieses "Nachsortieren" schlicht nicht leistbar, ich muss mich also rein auf die formalen Kriterien verlassen können.

Und in den Ordnungen des Verbandes schreibe ich rein, dass für wettkampfnahe Trainingsmaßnahmen der Vereine diese Mindestvoraussetzungen nicht bindend sind. Damit liegt zwar immer noch die Verantwortung bei den durchführenden Vereinen, aber in einer Klage kann niemand argumentieren, der Verband würde so etwas verbieten. Damit ist eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht schon durch den vermeintlichen Verstoß gegen die Sportordnung nahegelegt, sondern muss wie immer konkret nachgewiesen werden.

Wenn durch Nachjustieren an der PO (Erhöhung der Anforderungen 8.Kyu, verkürzen der Vorbereitungszeiten, überspringen, was auch immer) erreicht wird, dass ein gewisses Level sichergestellt ist, dass die Kinder/Teilnehmer können sollten, habe ich kein Problem. Nur mit der aktuellen Situation habe ich persönlich Bedenken.

Und was die Vorwärts-Fallschule angeht: man sieht auch in der U10 Tomoe-nage. Nicht dass er beherrscht würde, beim letzten mal war der einzige Erfolg dieses Wurfs, dass Tori danach regelmäßig als Uke im Haltegriff lag. Was nichts daran geändert hat, dass Tori von Eltern und/oder Trainer für die tolle Wurfausführung gelobt wurde. Wenn man dann wieder solche Würfe rausnimmt, die in der U10 zwar noch nicht, in der U12 aber bereits in der PO drin sind, ist das Geschrei über die Beschneidung des Technikrepertoires groß.

Bis dann

Hofi
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Re: Wie verbindlich ist die Satzung des DJB für seine Mitgli

Beitrag von kastow »

Mal eine ganz banale Frage und ein daraus resultierendes Gedankenspiel: Wieso ist denn die Fallschule das entscheidene formale Kriterium? Wettkampf ist eine Sonderform des Randori, also sollten doch im Falle eines gerichtlichen Rechtstreites die im Prüfungsfach "Randori" überprüften Inhalte noch ausschlaggebender als die Fallschule sein. Dann dürften Wettkampfteilnahmen frühstens ab 6. Kyu (erste Überprüfung Stand-Randori) oder vielleicht sogar erst ab 1. Kyu (erste Überprüfung von freiem Randori in Stand und Boden - am ehesten mit Wettkampf zu vergleichen) erlaubt sein.

Wie gesagt: Das ist jetzt nicht meine persönliche Meinung sondern ein formales Gedankenspiel: Können wir Wettkampfteilnahmen überhaupt mittels Mindestgraduierungen klagesicher regeln?
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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