Prüfungsordnung der Behinderten

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Christian
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Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Christian »

Im aktuellen Judomagazin hab ich gelesen, dass die Prüfungsordnung der Behinderten genehmigt wurde.

Hat jemand eine aktuelle Version? Auf der Seite vom DJB hab ich spontan nichts gesehen.
schöne Grüße
Christian
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LenDa
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Beitrag von LenDa »

Hi

unser Landesverband - NWJV - bietet über seine Homepage einige Informationen dazu an.

http://www.nwjv.de und dann Resorts -> Judo der Behinderten

Dabei ist auch die Prüfungsordnung - allerdings weiß ich nicht, welche Version...

http://www.nwdk.de/kyupruefung/behinder ... nderte.pdf

Ansonsten gibt es weitere Informationen unter: http://www.dbsjudo.de/

Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Hallo LenDa -

die Prüfungsordnung, die Du eingefügt hast, ist die derzeit gültige.
Viele Grüße
U d o
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Tori
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Beitrag von Tori »

Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein Behindertenausweis vorliegen muß, oder ob es ausreicht, wenn man die Behinderung sieht?
MM
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Der Ausweis ist vollkommen egal und sagt nichts darüber aus, in wie weit man Judo betreiben kann.
Die Prüfungsordnung wird dann eingesetzt, wenn der Betroffene "keine" normale Prüfung machen kann. Das stellt sich aber erst während des Trainings heraus. Es wird also niemand vorher in eine Richtung eingeteilt.
Das trifft für körperliche ebenso wie für geistige Behinderungen zu.
Wenn also der ÜL sieht, dass jemand keine Prüfung nach der normalen Prüfungsordnung machen kann, sollte er zusammen mit einem Fach-ÜL oder Prüfer, der in dieser Richtung auch eine Lizenz hat, über die Möglichkeiten einer Prüfungsabnahme verhandeln.
Viele Grüße
U d o
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Tori
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Beitrag von Tori »

Braucht man für eine Behintertengürtelprüfung eine spezielle Prüferlizenz?
MM
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Beitrag von judoka50 »

Ja - mindestens ein Prüfer muss die Sonder Lizenz haben.
http://www.dbsjudo.de/ oder
http://www.nwjv.de/index.php?mf=behinde ... e_2007.htm
Hier stehen die Termine für Lehrgänge oder Ausbildung.
Viele Grüße
U d o
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kastow
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von kastow »

Zum Technischen: in der PO für nicht Stehfähige wird einige Male der Kniestand gefordert. Den kann eine meiner Teilnehmerinnen aufgrund ihrer Behinderung nicht umsetzen. Dürfte sie dann auch normal sitzend bzw. im Rollstuhl arbeiten?
Beispiele:
8. Kyu - Kontrolliertes Umdrehen aus dem Kniestand mit zwei verschiedenen Haltegriffen beenden: Wäre es auch OK, wenn sie selbst auf dem Hintern säße und Uke zu einem Haltegriff dreht.
6. Kyu - eine Form von Sumi-otoshi aus dem Kniestand: Dürfte Sumi-otoshi auch im Rollstuhl sitzend geworfen werden?
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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judoka50
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von judoka50 »

Der zu prüfende Bereich bei den nicht stehfähigen Judoka kann natürlich an die körperlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Ich habe auch schon jemand nur im Boden geprüft, der seine Beine nicht einsetzen konnte. Er konnte über die Matte robben und sich auch hinsetzen. Kniestand pp. nicht möglich, dann versucht man halt andere Bereiche mit einzubauen, bzw. die Prüfung so zu gestalten, dass die Anforderungen so weit wie möglich zu erfüllen sind.
Wenn Würfe irgendwie umsetzbar sind, aus dem Rolli besser als aus der Sitzposition oder dem Kniestand, dann sollte man das auswählen, was auch für Uke besser zu bewältigen ist.
Ansonsten muss man das Program so weit anpassen, damit auch ein "kleiner" Erfolg zu verbuchen ist.

Denkt aber auch daran, dass der Prüfer eine gesonderte Lizenz benötigt, bzw. die Prüfung auch gesondert angemeldet werden soll.
Viele Grüße
U d o
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kastow
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von kastow »

Danke für die schnelle Antwort. Ich kenne in meiner Nachbarstadt jemanden, der einen Prüferlizenz für die PO behinderter Menschen besitzt. Wenn es dann so weit ist, werde ich mich an ihn (oder vielleicht auch an dich) wenden. In diesem speziellen Fall wird es keine Prüfungen geben, da sie bereits einen Braungurt trägt und erst neuerdings seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Deshalb arbeiten wir nun die PO für behinderte Menschen von Beginn an durch und üben viel SV.
Herzliche Grüße,

kastow

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mcdüse
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von mcdüse »

Hallo Christian,

der DJB hat die Prüfungsordnung auf seiner Web-Seite.

Schau mal unter:

http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... nderte.pdf
Gruß

McDüse

Konzentriere Dich auf das Wesentliche!
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Baumstamm »

Hallo Leute,
Gilt das noch immer, dass für die Prüfung von Behinderten ein Sonderlizenz benötigt wird? Und ab wann gilt man als behindert, so dass diese Prüfungsordnung (für Stehfähige) benutzt werden kann? Ich mein, braucht man irgendeinen Nachweis, z.b. Legasthenie, ADS, etc. von einem Arzt bescheinigt, um nach dieser Prüfungsordnung zu prüfen. Ich hab zur Zeit einen Kandidaten, dem sieht man es an, dass er sich mit dem Lernen und Bewegungen schwer tut, aber reicht dass aus?
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Shorn »

Nee, man braucht keine Lizenz für die Prüfung, wenn man behindert ist! Du machst einfach die allgemein gültige Kyu-(und auch Dan)Prüfung.

Ich habe die Prüfung für den zweiten und ersten Kyu und für den ersten Dan nach der (normalen) Prüfungsordnung gemacht, in der (in der Fassung von Mai 2011) in Paragraph 1, Absatz 4 steht:
Behinderten Judoka ist eine Prüfung mit Einschränkungen entsprechend ihrer Behinderung in Bezug auf das Anforderungsprofil der Prüfung (Kyu, Dan) zu gewähren.
Man muss halt sehr geduldig sein und fleißig üben; bei uns im Verein hat auch ein Judoka mit einem Down-Syndrom die Prüfung für den Brau-Gurt geschafft!
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Holger König
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Holger König »

Ich verstehe die Frage eher so, ob ein Prüfer eine zusätzliche Lizenz benötigt, um Prüfungen nach der Behinderten-Prüfungsordnung abnehmen zu dürfen. Diese Frage sollte man am besten dem Prüfungsbeauftragten des Landesverbandes in dem Bundesland, in welchem die Prüfung durchgeführt werden soll.
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Baumstamm »

@ Holger
ja genau so war die Frage gemeint. Ich dacht auf der DJB-Site könnte man dazu wass finden, aber Pustekuchen
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Baumstamm
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von Baumstamm »

Scheint so, als ob sich keiner so richtig an das Thema heranwagt. Na dann versuch ich mein Glück mal, werd mit den Prüfern über diesen Kandidaten genauer beraten. Einer der Prüfer ist ein Lehrer, der kann mir zu Lernschwächen etc. bestimmt genaueres sagen.
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CasimirC
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von CasimirC »

Ich glaube nicht, dass man als Prüfer eine Sonderlizenz benötigt, um Judoka mit Handicap zu prüfen.
Zumindest in meinem Landesverband liegt es in den Händen der Prüfer, bei Prüflingen mit körperlichen/ kognitiven/... Schwierigkeiten individuell zu entscheiden, ob die dargebotene Leistung zum Bestehen der Prüfung reicht.
Dein Prüfungsbeauftragter sollte dir aber eine verbindliche Auskunft geben können.

Die Idee, nach der Umsetzung von Leistungsbewertungen im schulischen Bereich im Rahmen von Inklusion zu fragen und sich ggf. eine eigene Leitlinie dadurch zu schaffen, halte ich übrigens für einen sehr guten Gedanken. Ganz umzusetzen wird das schulische System zwar nicht sein, bietet aber interessante Lösungsvorschläge (abgestufte Prüfungen bzw. Prüfungsteile mit Hilfestellungen/ Erleichterungen, Aussetzung einer Bewertung in bestimmten Teilbereichen,...).
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
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Re: Prüfungsordnung der Behinderten

Beitrag von maver »

Hallo zusammen
Bei uns in Niedersachsen darf nur G-Judo Prüfen wer eine Reha-B Lizenz Geistige oder Intellektuelle Beeinträchtigung hat.
Wo bei ich weiß-gelb und gelb immer nach normaler Po bei den G-Judoka mache und Prüfe.

http://www.njv.de/download/service/94_p ... g-judo.pdf
http://www.njv.de/download/service/97_g-po.pdf
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