Gradierung bei Wiedereinstieg.

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Gast

Gradierung bei Wiedereinstieg.

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,
nach gut 25 jähriger Abstinenz vom Judosport, möchte ich wieder einsteigen.
Ich habe nach meiner „Judo-Zeit“ einige anderer Kampfsportarten u.a. Aikido und Ju-Jutsu betrieben, aber dass nur am Rande.
Meine Frage ist: Werden meine bereits erworbenen Kyu- Grade, ich bin mit dem 1.Kyu ausgestiegen, anerkannt bzw. übernommen oder muss ich wieder bei Null anfangen?
MfG
Jörg
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LenDa
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Beitrag von LenDa »

Hi

Dein brauner Gürtel, für den du ja eine Prüfung abgelegt hast, bleibt dir natürlich erhalten. Die Gürtel im Judo haben kein Verfallsdatum.

Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
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Tacitus
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Beitrag von Tacitus »

Die Gürtel bleiben dir immer erhalten. Du mußt nur ggf. einen Nachweis über den gemachten Gürtel beibringen, also entweder die Prüfungsurkunde oder den Eintrag im Paß.
;)
vg
Martin
Gast

Gradierung bei Wiedereinstieg.

Beitrag von Gast »

Danke für die Antworten.
Ich hatte nur Bedenken wegen der vielen Jahre „Pause“ die ich eingelegt habe und der Änderungen, die in der Zeit stattgefunden haben (Prüfungsordnung, Wettkampfregeln usw.) und natürlich wegen meinem jetzigen Wissens- und Leistungsstand, den ich mal als „nicht berauschend“ bezeichnen möchte.
Jörg
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LenDa
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Beitrag von LenDa »

Hi
...und natürlich wegen meinem jetzigen Wissens- und Leistungsstand, den ich mal als „nicht berauschend“ bezeichnen möchte.
Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung... :-)

Klar kannst du nach einer langen Pause nicht direkt am letzten Leistungsstand anknüpfen, sondern musst erst mal wieder "reinkommen". Fang einfach langsam wieder an, mach beim Training mit und dann kommt der Rest schon ganz von alleine.

Viel Erfolg
David
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Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Da du für den 1.Kyu eine Prüfung abgelegt hast und das nachweisen kannst, darfst du dir den auch umtun.
Ich würde aber dem Trainer sagen, dass du 25 Jahre raus bist.
Trotz des großen Nachholbedarfs glaube ich, dass du schnell wieder drin bist, denn sowas verlernt man nicht, wenn man das über einie längere Zeit gemacht hat.

Gruß
LC
Grüße
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Beitrag von Tori »

Mit einer Urkunde oder einem Judopaß sicherlich kein Problem.

Wie sieht es jedoch aus, wenn man beides nicht mehr hat?

Muß man dann von vorne anfangen?
MM
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Tacitus
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Beitrag von Tacitus »

Tori hat geschrieben:Mit einer Urkunde oder einem Judopaß sicherlich kein Problem.

Wie sieht es jedoch aus, wenn man beides nicht mehr hat?

Muß man dann von vorne anfangen?

Soweit ich weiß, werden die Prüfungslisten archiviert (Neuerdings aber nur noch maximal 30 Jahre, wenn ich mich nicht täusche). Dann müßte man "Ahnenforschung" betreiben, daß man diese Listen wiederfindet... ansonsten denke ich hat man schlechte Karten....
;)
vg
Martin
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Simon
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Beitrag von Simon »

es werden zwei kopien erstellt und archiviert. Meines wissens gibt es diese 30-Jahre Regel nicht!
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Tacitus
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Beitrag von Tacitus »

Die Listen können in NRW nach 30 Jahren vernichtet werden (müssen also nicht unbedingt mehr existieren), müssen aber mindestens 30 Jahre aufgehoben werden. War vorher vllt. nicht so geschickt ausgedrückt..... ;)
Hab extra nochmal nachgelesen: http://www.nwdk.de/erl_neue_go2006.pdf
Steht auf der dritten Seite.

judonoob hat geschrieben:es werden zwei kopien erstellt und archiviert. Meines wissens gibt es diese 30-Jahre Regel nicht!
;)
vg
Martin
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