Fahrten zum Training als Trainer von der Steuer absetzen

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Juiz
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Fahrten zum Training als Trainer von der Steuer absetzen

Beitrag von Juiz »

Hallo,

da hier ja auch einiges an Fachpersonal rumrennt hat ja vll einer von euch eine Antwort für mich....

Ich habe jetzt 35 km von meiner Heimatstadt/-verein einnen Job gefunden und könnte jetzt 5x pro Woche meine Fahrten von der Steuer absetzen. So weit so klar. Aber was ist wenn ich zu meiner Arbeitsstelle ziehe? Kann ich dann die 2x 70km für die Strecken zum und vom Training absetzen? Sind ja schließlich auch Arbeitswege, auch wenn "nur" für den Verein. Im Netz find ich sowohl Stimmen dafür als auch dagegen... Aber ich will auch nicht unbedingt bei meiner ersten echten Steuererklärung gleich auf der schwarzen Liste landen.

P.S.: Da wohl relevant: Ich bleibe im Übungsleiterfreibetrag mit meinen "Trainergehalt"
tutor!
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Re: Fahrten zum Training als Trainer von der Steuer absetzen

Beitrag von tutor! »

Ganz einfach: jedes Einkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt auch keinen Steuerfreibetrag für Übungsleiter, auch wenn sich das faktisch so darstellen sollte.

Grundsätzlich gilt auch, dass für Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein Einkommen zu erzielen, keine Steuern zu bezahlen sind. Sie sind also von den Einnahmen abzuziehen. Dafür muss man aber auch nachweisen, dass man die Aufwendungen hatte.

In manchen Bereichen - hier kommt die ÜL-Pauschale ins Spiel - gibt die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises eine Pauschale in Anspruch zu nehmen. Ist die Pauschale höher als die tatsächlichen Kosten, hat man Glück gehabt. Sind die tatsächlichen Kosten höher, kann man diese durch Einzelnachweise geltend machen.

Du hast also die Wahl zwischen Pauschale oder Einzelnachweis. Bei den Entfernungen ist die Pauschale aber wahrscheinlich günstiger für Dich.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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Juiz
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Re: Fahrten zum Training als Trainer von der Steuer absetzen

Beitrag von Juiz »

Danke schonmal für die Antwort!

Daraus ergeben sich für mich zwei Folgen:

1. Wenn ich tatsächliche Kosten (das wären dann ja auch Abschreibung, Reperaturen des Auto (anteilig), Kosten für Fortbildungen, Bücher etc.) habe die über 2400€ liegen macht es Sinn das Trainergehalt auf das Bruttoeinkommen aufzuschlagen und durch Nachweise eben diese tatsächlichen Kosten geltend zu machen. (Ist für mich interessant, da ich nur in einem Verein bezahlt werde aber tatsächlich noch zum Hochschulsport für lau fahre und bei knapp 50cent (reale Kosten) pro km und 280km wöchentlich sind die 2400€ schnell geknackt...) Aber dann wird mir auf die Vergütung effektiv garkein Steuervorteil gewährt?!?

2. Die 2400€ akzeptieren... die gelten dann aber nur für die knapp 2000€ aus dem Judo und die "restlichen" 400€ verpuffen auch wieder oder? Für mein Einkommen aus der Haupttätigkeit bin ich der Gearschte weil ich an meinen Arbeitsort ziehe... Und dann wundert sich der deutsche Staat noch das ehrenamtliches Engagement zurückgeht :BangHead

Hab ichs zumindest richtig erfasst? Und zu 1. wären die Einnahmen aus dem Judo dann plötzlich auch Sozialversicherungspflichtig?
tutor!
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Re: Fahrten zum Training als Trainer von der Steuer absetzen

Beitrag von tutor! »

Die absetzbaren Fahrtkosten bei Nutzung eines PKW sind in der km-Pauschale ebenfalls festgeschrieben. Insofern kannst Du bei Einzelnachweis die Entfernung angeben und mit der km-Pauschale multiplizieren. Und das ist auch gut so, denn dem Steuerzahler ist nicht zuzumuten, einem Roll-Royce oder Ferrari-Fahrer einen höheren Nachlass des zu versteuernden Einkommens zu gewähren als jemandem, der einen alten Kleinwagen fährt.

Inwieweit Dein Finanzamt eigene Trainingsteilnahmen, Sportkleidung und Fachliteratur als Werbungskosten anerkennt, kann ich schlecht prognostizieren. Dafür gibt es aber auch Regelungen und Spielräume. Teilnahmen an einer Trainerausbildung sind hier sicherlich anders zu bewerten als regelmäßige Fahrten zu einem anderen Verein, auch wenn man vielleicht dort mehr lernen kann.

Sozialversicherungspflichtig wird eine Übungsleitertätigkeit dann, wenn sei im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erfolgt. Hierzu ist im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Verein und ÜL zu betrachten.

Am besten Du wendest dich in diesen Fragen an Deinen Landesverband, der Dir sicherlich genaueres dazu sagen kann.
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