Prüfstempel für Kyuprüfer

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Makikomi Kid
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Lasst euch doch mal von euren vermeintlichen Sportkanonen einen Kopfstand, Handstand, Radschlag, Aufschwung usw. vormachen..... Ich tippe mal, dass selbst hier im Forum nicht mal die Hälfte dazu in der Lage ist. Soviel dann zum Thema 9 Jahre.......
Die Übungen sind übrigens alle Teil der Aufnahmeprüfung an den meisten Sporthochschulen. Finde es gut, dass Judoka50 dies auch für alle Prüflinge ab dem 1Kyu als Mindestanforderung stellen möchte und unterstütze seinen Vorschlag.

Und wenn das ein 9jähriger hinbekommen können sollte - gut für ihn.

Wenn die Gürtel nicht nur ausgehändigt werden, weil die Zeit um ist, und die Leute das Programm für die Prüfung vorturnen können, sondern sie es wirklich verinnerlicht (mangels eines besseren Wortes) haben, dann ist der Gürtel auch gerechtfertigt.
Und das Alter erst mal nicht so wichtig.
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
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Fritz
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fritz »

Tutor! hat geschrieben:Statt Mindestvorbereitungszeit 6 Monate könnte man z.B. sagen "max. 2 Prüfungen im Kalenderjahr mit jeweils mind. 4 Monaten Abstand." Auf längere Sicht käme das auf dasselbe hinaus, jedoch würde es kaum mehr passieren, dass ein paar Tage fehlen, weil mal wieder die Ferienzeiten nicht genau aufgehen.
Man könnte auch wieder echte Prüfungen machen, wo halt ordentlich geprüft wird.
Und dann ist das auch kein Problem:
Judoka50 hat geschrieben:Einzig - ich habe bisher noch keinen 9jährigen gesehen, der die Techniken aus der PO bzw. analog aus der GK meinen Vorstellungen entsprechend werfen kann.
weil der dann einfach nicht die Prüfung zum Braungurt bestehen würde...

Ist doch letztlich die Verantwortung des Trainers und des Vereines, welche Leute auf der
Matte stehen. Und wenn aus Gründen falsch verstandener Mitglieder-Motivation halt
Braungurte mit dem Wissen u. Können eines Weißgelb-Gurtes herumlaufen, tja Pech gehabt, selber
schuld.
Klar werden die dann über kurz oder lang frustriert sein und hören auf,
aber machen wir uns nichts vor, diejenigen, die man nur über schnelle Gürtelprüfungen zu motivieren
gedenkt, sind in der Regel eh bereits Austritts-Kandidaten...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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judoka50
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von judoka50 »

Wie auch immer, momentan muß ich folgendes machen:
- Kyuprüfung 3 Wochen vorher beim KDV anmelden und Prüfer benennen.
KDV entscheidet dann, ob ihm die Prüfer gefallen.
- Prüfung wird durchgeführt
- Trainer muß KDV anrufen zwecks Terminvereinbarung.
- Trainer darf zu einer Zeit, die KDV genehm ist, zu ihm fahren, um Pässe abzustempeln.
Das alles für eine Handvoll Weiß/Gelb-Gurte

Natürlich kann man KDV auch die Pässe per Post zu senden.
Ist ja nur ein Stück Papier oder?
@piti - um mal wieder zum Thema zurück zu kommen.
Wenn Du jetzt mal die themenrelevanten Antworten nimmst ......
Siehst Du die obigen Dinge noch genau so, bzw. siehst Du Möglichkeiten mit denen Du leben kannst, hast Du Informationen für evtl. Änderungsanträge.....
Viele Grüße
U d o
piti
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

@judoka50,

ja und nein.
Mir ist inzwischen klar, das ich mich mehr und offensiver in Funktionärsebene einbringen muß.
Es besteht ja ein großer Freiraum. Durch Ordnungen, sei es vom NWDK, NWJV oder DJB ist dieser nicht geregelt.
Die Arbeit und auch die Probleme eines KDV kann ich sehr gut nachvollziehen. Kenne diese Arbeit, wenn auch nur als nicht Verantwortlicher, sehr gut. Und zwar aus nächster Nähe.

Ich habe auch keine Probleme oder Differenzen mit dem KDV meines Kreises.
Im Gegenteil, ich schätze ihn als Mensch und Judoka. Auch er macht nur seine Arbeit und muß sich anderen gegenüber für Maßnahmen und Entscheidungen rechtfertigen.

Nur muß für alle das Gleichheitsprinzip gelten.

Elementar im Judo ist für mich Vertrauen. Ohne Vertrauen könnte Judo nicht geübt oder trainiert werden. Ein Verein und seine Trainer sollten grundsätzlich autark bleiben. Ein KDV der immerhin seine Kyuprüfer ausbildet und auch lizenziert, sollte auch Vertrauen in seine Prüfer haben. Dieses dürfte wohl gegenseitig wichtig sein.

KDV und Kyuprüfer sollten auf gleicher Augenhöhe sein.
Grundsätzlich ist der Verein verantwortlich. Es gibt Verbände, dort bekommt der Verein einen Prüfstempel, der von lizenzierten Prüfern aus dem Verein genutzt wird.

Nochmal danke
Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von judoka50 »

Genau das, jedem größeren Verein mit langgedienten Prüfern eigenverantwortlich einen Stempel zu geben, hatten wir auch überlegt. Aber es gibt dann auch leider, insbesondere bei der Dichte und Menge der Vereine in NRW auch kleinere Vereine, die froh sind überhaupt einen ÜL zu haben und wenn der dann noch einen 1. Kyu hat, sind sie glücklich.
Andere Vereine haben junge aufstrebende Prüfer, die gerade ihre Dan-Prüfung hinter sich haben und sich im Verein einbringen. Aber seien wir mal ehrlich, dass ist dann oft nur für eine kurze Zeit (Freundin, Beruf, Heirat usw.) machen dann oft kurzfristig einen Strich für den Verein dadurch.
Die schauen dann alle zunächst neidisch zu den anderen, die einen Stempel haben - und wenn sie dann auch einen hätten, wem sollen sie ihn dann geben? dem Blaugurt, der in ihre Fußstapfen tritt.

Glaube mir, da kommt oft Neid und Missgunst, Unterstellung von Prüfungen mit minderwertiger Leistung (er ist aber doch ein guter Kämpfer), oder der Papa oder Onkel ist im Vorstand, oder Stadtrat.
Genau diese eingeräumten Sonderrechte lassen viel Spielraum für Gedanken, spätestens dann, wenn man selber ordentliche Arbeit abliefern möchte und die nächste Prüfung halt erst 3 Monate später ist, der Schulkamerad aus dem Verein mit den Sonderrechten aber schon längst mit dem nächsten Gürtel rumrennt, obwohl er ja doch an sich schlechter ist.
Das geht dann so weit, dass man Angst hat, aus dem anderen Verein einen Prüfer für die Prüfung im eigenen Verein einzuladen, geschweige noch untereinander beim Training einander zu besuchen und mitzumachen.

All dies und noch viele andere - allerdings unschönere Dinge - haben unsere DAN-Träger dazu bewegt, dass der KDV alleine "abstempelt".
Nun sind wir mit einem anderen Kreis zu einem noch größeren fusioniert und werden bei der nächsten Versammlung vorschlagen, dass der KDV und evtl zwei Stellvertreter das neue Kreisgebiet so abdecken, dass eine maximale Fahrzeit von ca. 20 / 30 Minuten zur Abwicklung der Formalitäten passt.
So gibt es dann halt "wichtige" Leute im Kreis, dafür aber in den Vereinen Ruhe und gegenseitiges Vertrauen, denn der böse KDV kann ja auch mal Prüfer austauschen oder sogar selber vorbei schauen und sei es nur als Gast bei der Prüfung.
Und glaub mir, bisher gab es für jedes Problem eine Lösung und sei es, dass eine versehentlich ein paar Tage zu früh abgelegte Prüfung dann eben erst mit dem Datum und der Unterschrift des KDV im Einzelfall seine passende Gültigkeit bekommt.
Viele Grüße
U d o
tutor!
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von tutor! »

Ich habe einige Beiträge in eine separate Diskussion ausgelagert:
http://dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=6394

Zwei Beiträge von "piti", die zu Recht beklagt haben, dass die Debatte sich sehr weit vom Ursprungsthema entfernt hatte, habe ich gelöscht, weil sie durch das Auslagern hinfällig geworden sind.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Lippe
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Lippe »

Na, dann mal zurück zum ursprünglichen Thema.

Hier in Württemberg handhaben wir es da wohl völlig unbürokratisch:

Mit dem Besuch eines Prüferlizenzlehrganges (mind. 18 Jahre, 1. Dan) erhalte ich eine vier Jahre lang gültige Lizenz.

Der Verein meldet eine Prüfung 14 Tage vorher an und benennt die Prüfer. Der Prüfungsreferent bzw. seine Stellvertreterin können "in begründeten Fällen" (z.B. bei vorangegangenen Verfehlungen) andere Prüfer bestimmen.
Am Tage der Prüfung ist der Prüfer / sind die Prüfer für die Einhaltung der Bestimmungen (Mindestalter, Vorbereitungszeit, gültiger Pass, ...) zuständig. Am Ende einer erfolgreichen Prüfung wird die Prüfungsmarke in den Pass geklebt (bei Schulprüfungen auf die Urkunde) und mit dem Vereinsstempel (!) entwertet. Anschließend kann die Prüfungsliste eingescannt und ("unverzüglich") an den Prüfungsreferenten (Nord-) bzw. seine Stellvertreterin (Südwürttemberg) geschickt / gemailt werden.
Sollte ein Prüfling nicht bestanden haben muss die Marke auf der Prüfungsliste aufgeklebt und entwertet werden und das Original verschickt werden.

Link: Verfahrensordnung für das Prüfungswesen
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Lippe hat geschrieben:Na, dann mal zurück zum ursprünglichen Thema.

Hier in Württemberg handhaben wir es da wohl völlig unbürokratisch:

Mit dem Besuch eines Prüferlizenzlehrganges (mind. 18 Jahre, 1. Dan) erhalte ich eine vier Jahre lang gültige Lizenz.

Der Verein meldet eine Prüfung 14 Tage vorher an und benennt die Prüfer. Der Prüfungsreferent bzw. seine Stellvertreterin können "in begründeten Fällen" (z.B. bei vorangegangenen Verfehlungen) andere Prüfer bestimmen.
Am Tage der Prüfung ist der Prüfer / sind die Prüfer für die Einhaltung der Bestimmungen (Mindestalter, Vorbereitungszeit, gültiger Pass, ...) zuständig. Am Ende einer erfolgreichen Prüfung wird die Prüfungsmarke in den Pass geklebt (bei Schulprüfungen auf die Urkunde) und mit dem Vereinsstempel (!) entwertet. Anschließend kann die Prüfungsliste eingescannt und ("unverzüglich") an den Prüfungsreferenten (Nord-) bzw. seine Stellvertreterin (Südwürttemberg) geschickt / gemailt werden.
Sollte ein Prüfling nicht bestanden haben muss die Marke auf der Prüfungsliste aufgeklebt und entwertet werden und das Original verschickt werden.

Link: Verfahrensordnung für das Prüfungswesen
Das ist ein mustergültiges Beispiel, wie man mit einander umgehen kann und sollte.
Nicht nur unbürokratisch, sondern auch fair und auf gleicher Augenhöhe.
Wir im Kreis Duisburg (NRW), dank @tutor ja jedem bekannt, könnten von euch in Württemberg lernen.

@Judoka50
ich wollte erst nicht mehr auf deine Erläuterungen antworten ..... aber nach einiger Zeit des Nachdenken.....
Ich halte deine Ansichten nicht nur für antiquiert, sondern auch für überheblich.
Bei allem Respekt für deine Verdienste in der Vergangenheit.
Du unterstellst Kyuprüfern mal eben so Blödheit, Korruptheit oder Unfähigkeit.
Naja. für mich das typische Denken eines Lokalfürsten. Was berechtigt eigentlich einen gewählten KDV zu solch einem Denken? Sein verliehener Dan? Sein ewiges Können?

@judoka50 schreibt:
So gibt es dann halt "wichtige" Leute im Kreis, dafür aber in den Vereinen Ruhe und gegenseitiges Vertrauen, denn der böse KDV kann ja auch mal Prüfer austauschen oder sogar selber vorbei schauen und sei es nur als Gast bei der Prüfung.
Soso, der KDV ist allmächtig und viel besser als alle anderen Judoka......... lese mal deine Satzungen ;)
Warum @judoka50 bist du der Meinung, dass nur du (in deinem Kreis) eine Kyuprüfung abstempeln kannst?

Gruß, Pit
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kastow
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von kastow »

Lippe hat geschrieben:Am Ende einer erfolgreichen Prüfung wird die Prüfungsmarke in den Pass geklebt (bei Schulprüfungen auf die Urkunde) und mit dem Vereinsstempel (!) entwertet. Anschließend kann die Prüfungsliste eingescannt und ("unverzüglich") an den Prüfungsreferenten (Nord-) bzw. seine Stellvertreterin (Südwürttemberg) geschickt / gemailt werden.
Sollte ein Prüfling nicht bestanden haben muss die Marke auf der Prüfungsliste aufgeklebt und entwertet werden und das Original verschickt werden.
Diese Vorgehensweise mit dem Vereinsstempel und der unbürokratischen Rücksendung gefällt mir. So etwas wünsche ich mir auch für NRW. Schöne Idee für einen Antrag bei der nächsten NWDK-Versammlung :D
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Patrick-Oliver »

Hat ein wenig gedauert, aber lt. Änderung in der Grundsatzordnung 5.3.2017 NWDK Seite http://nwdk.de/uploads_hb7f2c/nwdk/NWDK ... 032017.pdf bekommt nun jeder lizensierte Kyu-Prüfer in NRW einen Stempel von seinem KDV ausgehändigt. Afaik werden die Stempel bis Ende des Jahres an alle KDV verteilt.

Schon etwas älter der Faden, sorry für das Wiederbeleben ;-)
So ganz nebenbei würde mich im nächsten Step interessieren, warum Dan-Prüfungen in NRW nicht in jedem Kreis möglich sind?
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