
Mal eine Frage in die Expertenrunde: Wie sehen denn die Regelungen für Prüfungen in einer Hochschulgruppe (NRW) aus? Oder geht das gar nicht? Muss man dazu Vereinsmitglied werden?
Liebe Grüße, Ayumi
Auch soweit ich weiß, und es nachgelesen habe, braucht der Prüfer eine Lizenz. Üblich ist oft, dass ein lizenzierter Prüfer eingeladen wird, und der zusammen mit dem Sportlehrer/ Trainer... der Gruppe prüft.Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. gültig ab dem 16.11.2014
- ergänzt durch die NWJV/NWDK-Ausführungsbestimmungen (Stand 15.03.2015) -
NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
Kyu-Prüfungen von Personen, die keinen DJB-Mitgliedsausweis benötigen,
hierzu gehören auch Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden
Schulen, an Sonder- und Förderschulen, sowie Teilnehmer/innen an
Arbeitsgemeinschaften in denselben und Angehörige von
sonderpädagogischen Einrichtungen, können ohne Vereinszugehörigkeit
abgelegt werden, müssen jedoch bei dem zuständigen KDV angemeldet
werden.
[...]
An Hochschulen und bei der Polizei können Prüfungen bis zum 1. Kyu im
Rahmen der Ausbildung und an allgemein bildenden Schulen bis
einschließlich 1. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft erfolgen.
[...]
Bei bestandener Prüfung wird den Prüflingen eine spezielle
DJB-Prüfungsurkunde mit dem Stempel der zuständigen Prüfinstitution
ausgehändigt, die auch mit dem jeweiligen Schulsiegel bzw. Institutssiegel
versehen sein muss.
Die Prüfungslisten sind, bis spätestens drei Wochen nach
der Prüfung, an den zuständigen KDV zu senden.