aus http://www.njv.deLiebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
wie die letzten Sitzungen zur Lage des NJV in den Bezirken gezeigt haben, besteht immer noch ein hoher Informationsbedarf bei unseren Mitgliedern. Das Präsidium des NJV möchte deshalb mit diesem Schreiben noch einmal auf die prekäre Situation des Verbandes aufmerksam machen und versuchen zu erklären, wie es dazu kommen konnte.
1. Aufgrund einer anonymen Anzeige gegen den Hessischen Judoverband wegen
Steuerhinterziehung wurde dieser geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass für
umsatzsteuerpflichtige Leistungen des Verbandes an seine Mitglieder keine Steuer
abgeführt worden war. Daraufhin wurden nach und nach auch die anderen Landesverbände
geprüft. Für den NJV bedeutete dies mit Festsetzung vom 19.2.2004 eine Nachzahlung für
die Jahre 1996 – 2002 von rund 39.000.- €. Diese wurden vom damaligen Schatzmeister
ohne weitere Verhandlungen im März des Jahres 2004 überwiesen.
2. Am 13.5.2004 fand dann eine Lohnsteuerprüfung statt. Hier musste eine Summe von rund
1.600.- € nachgezahlt werden, weil für zwei Geldempfänger des NJV nicht korrekt Steuern
entrichtet worden waren.
3. Vom 28.9. bis 6.10.2004 fand dann die Betriebsprüfung nach §28p, Abs. 1 der RV statt.
Hierbei wurde festgestellt, dass der NJV schon seit längerem drei „Honorarkräfte“
beschäftigt hat, für die keine Sozialabgaben entrichtet worden sind. Aufgrund von
Verjährung konnte nur der Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2004 von der DRV
berücksichtigt werden.
Mit der sozialversicherungsrechtlichen Feststellung vom 31.5.06, Eingang 6.6.2006, wurde
eine Nachforderung von 75.013,31 € mit 18.180,65 € darin enthaltenen
Säumniszuschlägen geltend gemacht. Hierauf wurde Widerspruch mit entsprechenden
Begründungen eingelegt.
4. Am 6.6.2007, Eingang 8.6.2007, bekam der NJV dann den Bescheid über 79.557,31 € mit
darin enthaltenen Säumniszuschlägen von 22.724,65 €. In diesem Bescheid wurden die
angeführten Begründungen als nicht ausreichend für eine „selbständige Tätigkeit“ der
betreffenden Honorarkräfte angesehen.
5. Durch unseren Rechtsbeistand wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bis zum 29.8. ist
Zeit, diesen Widerspruch zu begründen. Danach wird nach Aktenlage entschieden.
So ist der augenblickliche Stand.
Nach Auskunft unseres Rechtsbeistandes hat der NJV keinerlei Chancen diesen Verpflichtungen zu entkommen. Die Begründungen der DRV können nicht widerlegt werden.
Fragen und Anregungen, die die Mitglieder bisher gegeben haben werden wie folgt beantwortet:
a) Verjährungsfristen? Diese sind eingehalten worden, keinerlei Aussichten auf Minderung
der geforderten Summe.
b) Müssen für beamtete Arbeitnehmer in einer Nebenbeschäftigung Sozialabgaben geleistet
werden? Antwort: Ja
c) Gibt es eine Möglichkeit, den Arbeitnehmeranteil von den Betroffenen einzufordern?
Antwort: Nein, für die Entrichtung der Sozialabgaben ist grundsätzlich der Arbeitgeber
verantwortlich.
d) Der NJV hat doch durch die Beitragserhöhung in diesem Jahr ca. 40.000.- €
Mehreinnahmen. Die könnte man doch zur Tilgung der Schulden verwenden.
Antwort: Nein, da dieses Geld schon im Haushaltsvoranschlag, der auf dem
Verbandsbeirat am 31.3.2007 genehmigt wurde, eingeplant ist.
e) Können die benötigten Mittel auf andere Art und Weise eingespart werden?
Antwort: Nein, da wir sonst unseren mit dem Kooperationsvertrag eingegangenen
Verpflichtungen dem LSB gegenüber nicht nachkommen würden.
f) Besteht die Möglichkeit, die benötigte Summe von den Mitgliedern als Darlehen zu
erbitten, welches dann in 2008 mit der Beitragsabrechnung verrechnet wird?
Hierzu wird der Finanzausschuss auf dem a. o. Verbandstag Stellung beziehen.
Fazit:
Der NJV benötigt möglichst schnell 80.000.- €, um bei ordentlicher Weiterführung seiner Geschäfte nicht in die Insolvenz zu geraten.
Über Versäumnisse oder Schuldzuweisungen sollte auf diesem a. o. Verbandstag wirklich noch nicht diskutiert werden. Hierzu wird dann sicherlich auf dem ordentlichen Verbandstag im Frühjahr 2008 Zeit und Gelegenheit sein.
Auf diesem a. o. Verbandstag geht es einzig und allein darum, den NJV in seiner jetzigen Form handlungsfähig zu erhalten.
Hierzu benötigt das Präsidium dringend die bindende Zusage seiner Mitglieder zu einer einmaligen Zahlung in Höhe von 4.- € bis 5.- €.
Dieses Präsidium kann nicht, wie es einige Mitglieder inzwischen anscheinend propagieren,
für alle Versäumnisse der Vergangenheit verantwortlich gemacht werden. Die missliche Lage, in der sich der NJV im Augenblick befindet, ist nur zu einem sehr geringen Teil dem jetzigen Präsidium anzulasten. Auch dies bitten wir bei allen Diskussionen und bei Eurer Entscheidung wirklich ernsthaft zu bedenken.
Das Präsidium des NJV
Quelle: http://www.njv.de/aktuelles/news.php?id=906
dazu: http://www.dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?t=2520