Prüfungs-Sperrlisten
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- 2. Dan Träger
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Prüfungs-Sperrlisten
Mir wurde von einem Vereinskameraden erzählt, daß einige Landesverbände des DJB Sperrlisten führen sollen, in denen Judoka stehen, die nicht zu Prüfungen zugelassen werden dürfen. Diese Listen sollen angeblich nur den Prüfern zugänglich sein, es soll keine Möglichkeit geben, zu erfahren, ob man selber auf so einer Liste steht.
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Was ist denn das Kriteriu, dass man auf eine solche Liste kommt?
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Ich halte das für eine glatte Fehlinformation durch Deinen Vereinskameraden und/oder dessen Quellen.Holger König hat geschrieben:Mir wurde von einem Vereinskameraden erzählt, daß einige Landesverbände des DJB Sperrlisten führen sollen, in denen Judoka stehen, die nicht zu Prüfungen zugelassen werden dürfen. Diese Listen sollen angeblich nur den Prüfern zugänglich sein, es soll keine Möglichkeit geben, zu erfahren, ob man selber auf so einer Liste steht.
Innerhalb des DJB und seiner Landesverbände gibt eindeutig das Vereinsrecht. Für die Teilnahme an Prüfungen gilt die PO des DJB in der jeweiligen Ausprägung des LVs. Dort stehen die Voraussetzungen eindeutig definiert unter denen jemand zu einer Prüfung zugelassen wird oder eben nicht (z.B. Vorbereitungszeit nicht erfüllt).
Die Satzung eines Vereins/Verbands kann auch so genannte Vereinsstrafen enthalten, wie z.B. eine Sperre, das heißt den vorübergehenden Ausschluss von bestimmten Aktivitäten. Das können Wettkampfstarts oder auch die Teilnahme an Prüfungen sein.
Das Verfahren zu diesen Vereinsstrafen ist aber eindeutig geregelt und da gelten die selbstverständlichen Rechte eines jeden Mitglieds zu seinem Fall gehört zu werden und natürlich auch die Bekanntgabe dieser Strafen an das Mitglied.
Wenn es das, was Du beschreibst, tatsächlich in dieser Form existieren würde, wäre das ein glatter Rechtsbruch und man müsste im Gegenteil überlegen gegen die Verantwortlichen massiv rechtlich vorzugehen - z.B. indem man ein Ämterverbot als Vereinsstrafe verhängt.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Gibt es in NRW in den Kreisen nicht!!!
Es hat zwar schon Experten gegeben, die für die Zulassung zur DAN Prüfung Manipulationen bzw. Stundenzahlen, Lehrgangsnachweise usw. versucht haben, welche dann bemerkt wurden.
Aber für die Leute braucht man keine extra Liste, da die offiziell eine Sperre und Sanktionen zu tragen haben.
Bezüglich der Kyu Prüfungen ist es auch kein Problem, da jeder Prüfling entweder die Prüfung im Verein macht.
Außerhalb benötigt er die Genehmigung des Vereines und außerhalb des Kreises auch die des KDV seines Kreises.
Damit soll vermieden werden, dass jemand seine Prüfung macht, obwohl der Trainer - aus welchen Gründen auch immer - ihn noch nicht zur Prüfung schicken möchte. Wobei ich in solchen Fällen in erster Linie davon ausgehe, dass die Verweigerungsgründe auf nicht ausreichendes Können zurück zu führen sind.
Es hat zwar schon Experten gegeben, die für die Zulassung zur DAN Prüfung Manipulationen bzw. Stundenzahlen, Lehrgangsnachweise usw. versucht haben, welche dann bemerkt wurden.
Aber für die Leute braucht man keine extra Liste, da die offiziell eine Sperre und Sanktionen zu tragen haben.
Bezüglich der Kyu Prüfungen ist es auch kein Problem, da jeder Prüfling entweder die Prüfung im Verein macht.
Außerhalb benötigt er die Genehmigung des Vereines und außerhalb des Kreises auch die des KDV seines Kreises.
Damit soll vermieden werden, dass jemand seine Prüfung macht, obwohl der Trainer - aus welchen Gründen auch immer - ihn noch nicht zur Prüfung schicken möchte. Wobei ich in solchen Fällen in erster Linie davon ausgehe, dass die Verweigerungsgründe auf nicht ausreichendes Können zurück zu führen sind.
Viele Grüße
U d o
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Ich konnte die Sperrliste in der Geschäftsstelle des Judoverbandes Berlin durch einen Zufall (diese lag auf dem Schreibtisch des Geschäftsführers) vor einigen Tagen einsehen, aber leider nicht kopieren. Nach dem Schreibstil der Anweisung, die sich an Prüfer und Sportwarte richtet, kann ich mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit den Urheber dieser Aktion erkennen. Da ich aber keine Beweise zur Urheberschaft habe, nenne ich den Namen hier noch nicht.
Die Weisung schreibt vor, daß Sportwarte niemanden auf dieser Liste zur Prüfung anmelden dürfen, sollte jedoch jemand angemeldet sein, der auf der Liste steht, so sind alle Prüfer verpflichtet, unabhängig der tatsächlichen Leistung die Prüfung als "nicht bestanden" zu werten.
Die Liste und die Anweisung zur Anwendung sollen bereits seit 2005 bestehen.
Wer eine Kopie dieser Liste hat, bitte hier als Scan oder Abschrift einstellen.
Die Weisung schreibt vor, daß Sportwarte niemanden auf dieser Liste zur Prüfung anmelden dürfen, sollte jedoch jemand angemeldet sein, der auf der Liste steht, so sind alle Prüfer verpflichtet, unabhängig der tatsächlichen Leistung die Prüfung als "nicht bestanden" zu werten.
Die Liste und die Anweisung zur Anwendung sollen bereits seit 2005 bestehen.
Wer eine Kopie dieser Liste hat, bitte hier als Scan oder Abschrift einstellen.
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Ich habe weiter oben (viewtopic.php?p=49151#p49151) etwas dazu geschrieben.
Der saubere Weg ist nun, den Rechtsausschuss des LV Berlin anzurufen, damit dieser klären kann, was es damit auf sich hat.
Der saubere Weg ist nun, den Rechtsausschuss des LV Berlin anzurufen, damit dieser klären kann, was es damit auf sich hat.
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Wichtiger als die Anweisungen und die Namen auf der Liste wären für mich zunächst einmal die "Gründe", warum man bestimmte Namen zunächst einmal "notiert". Es könnte sich um irgendwelche Verfehlungen, Mitgliedschaften in "Konkurrenzverbänden", Verstöße, Ausschlüsse usw. handeln. Hier könnte man endlos Vermutungen anstellen.
Ab einem bestimmten Grad oder Grund der Verfehlung werden ja auch schon mal Ausschlüsse usw. veröffentlicht, die nicht jeder im Gedächtnis behält oder sich notiert. Da ist dann natürlich eine aktuelle Liste schon hilfreich.
Bei Dan-Prüfungen in NRW wäre dies nicht erforderlich, da diese Anträge alle über einen Tisch laufen. Bei Kyu-Prüfungen wäre es schon erheblich schwieriger, da die Kyu-Prüfungen innerhalb der Kreise durchgeführt und vom zuständigen KDV genehmigt werden. Zieht dann mal jemand von einem in den anderen Kreis um, könnte es schnell passieren, dass man in dem neuen Kreis ahnungslos ist.
Also würde ich erst mal weitere Informationen sammeln......
Ab einem bestimmten Grad oder Grund der Verfehlung werden ja auch schon mal Ausschlüsse usw. veröffentlicht, die nicht jeder im Gedächtnis behält oder sich notiert. Da ist dann natürlich eine aktuelle Liste schon hilfreich.
Bei Dan-Prüfungen in NRW wäre dies nicht erforderlich, da diese Anträge alle über einen Tisch laufen. Bei Kyu-Prüfungen wäre es schon erheblich schwieriger, da die Kyu-Prüfungen innerhalb der Kreise durchgeführt und vom zuständigen KDV genehmigt werden. Zieht dann mal jemand von einem in den anderen Kreis um, könnte es schnell passieren, dass man in dem neuen Kreis ahnungslos ist.
Also würde ich erst mal weitere Informationen sammeln......
Viele Grüße
U d o
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
In der Prüfungsordnung in Berlin steht nichts von einer Sperrliste.
Wenn also die in der PO genannten Anforderungen erfüllt sind, dann muß der Betreffende auch
geprüft werden können.
Irgendwelche Sperrlisten sind uns Prüfern bisher auch noch nie zugeschickt worden...
Wenn also die in der PO genannten Anforderungen erfüllt sind, dann muß der Betreffende auch
geprüft werden können.
Irgendwelche Sperrlisten sind uns Prüfern bisher auch noch nie zugeschickt worden...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Na das würde mich nun schon genauer interessieren.Es könnte sich um irgendwelche Verfehlungen, Mitgliedschaften in "Konkurrenzverbänden", Verstöße, Ausschlüsse usw. handeln
So weit sind ja bis jetzt noch nicht mal die Bayern gegangen, zumindest nicht offiziell !
- Hofi
- 3. Dan Träger
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Hi!
Ich hab mal kurz in den Strafenkatalog (Bayern) geschaut, aber der beschäftigt sich in erster Linie mit den Strafen, die am Rande des Wettkampfes auftreten können. Der hat z.B. für die mißbräuchliche Verwendung des Erstpasses nach Ausstellung eines Zweitpasses (wg. angeblichem Verlust oder Zerstörung) eine mögliche Wettkampfsperre drin. Der Katalog erfast allerdings nciht alle nach den Satzungen möglichen Strafen, sonern führt nur die "wahrscheinlichsten" auf. Versuchte Manipulationbeim Abwiegen führt auch zu Wettkampfsperren. Insofern könnte es möglicherweise auch z.B. wg. Manipulationsversuchen bei früheren Prüfungen (z.B. eine gefälschte Turniererfolgskarte zum Nachweis notwendiger Kampfpunkte) zu Sperren auf Grund der Satzung kommen.
Hier braucht man einfach mehr Informationen.
Bis dann
Hofi
Ich hab mal kurz in den Strafenkatalog (Bayern) geschaut, aber der beschäftigt sich in erster Linie mit den Strafen, die am Rande des Wettkampfes auftreten können. Der hat z.B. für die mißbräuchliche Verwendung des Erstpasses nach Ausstellung eines Zweitpasses (wg. angeblichem Verlust oder Zerstörung) eine mögliche Wettkampfsperre drin. Der Katalog erfast allerdings nciht alle nach den Satzungen möglichen Strafen, sonern führt nur die "wahrscheinlichsten" auf. Versuchte Manipulationbeim Abwiegen führt auch zu Wettkampfsperren. Insofern könnte es möglicherweise auch z.B. wg. Manipulationsversuchen bei früheren Prüfungen (z.B. eine gefälschte Turniererfolgskarte zum Nachweis notwendiger Kampfpunkte) zu Sperren auf Grund der Satzung kommen.
Hier braucht man einfach mehr Informationen.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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- 2. Dan Träger
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Bei der Angelegenheit, die ich meine, handelt es sich um eine sog. "Nasenliste", d.h. derjenige, der die Angelegenheit angestiftet hat, hat willkürliche Sperren angeordnet. Deswegen sollte die Liste auch geheim bleiben (also die Betroffenen nicht informiert werden).
Nun ist die Geschichte aufgeflogen, wenn auch noch nicht alle Beweise vorhanden sind. Dies ist aber nur eine Frage der Zeit.
Nun ist die Geschichte aufgeflogen, wenn auch noch nicht alle Beweise vorhanden sind. Dies ist aber nur eine Frage der Zeit.
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Holger, das kann und will ich nicht glauben. Trotzdem würden mich die Gründe interessieren, weshalb man auf diese Liste kommt (wenn sie wirklich existiert und Du Dich nicht verlesen hast). Kennst Du denn jemanden darauf persönlich?
- Hofi
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Hi!
ich halte es eigentlich für kaum machbar, da da ja alle Prüfer mitspielen müssten und es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass da alle Beteiligten das gleiche "Feindbild" haben.
Wenn doch, dann müsste derjenige, der das organisiert hat in meinen Augen recht heftige Sanktionen fürchten, denn das so etwas grob satzungswidrig wäre, bedarf wohl keiner Diskussion.
Bis dann
Hofi
ich halte es eigentlich für kaum machbar, da da ja alle Prüfer mitspielen müssten und es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass da alle Beteiligten das gleiche "Feindbild" haben.
Wenn doch, dann müsste derjenige, der das organisiert hat in meinen Augen recht heftige Sanktionen fürchten, denn das so etwas grob satzungswidrig wäre, bedarf wohl keiner Diskussion.
Bis dann
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
@Holger König: Ich pflichte Hofi bei, für den Kyu-Bereich ist es nicht umsetzbar, für Braungurt / Dan-Prüfungen wäre es nur
"machbar", falls eine entsprechende Kommission drauf "eingeschworen" wurde und die Prüflinge entsprechend hingeschoben würden...
Klingt alles sehr dubios...
Ansonsten möchte ich eindringlich darauf hinweisen, daß wir hier solche Diskussionen nicht haben möchten,
also diese vagen Andeutungen u. Vermutungen, evt. Anschuldigungen, ohne daß dabei konkrete Namen
genannt werden können. Bzgl. Nennung von Namen gebe ich dann allerdings zu bedenken, daß diese nur im Zusammenhang
mit eindeutig belegbaren Sachverhalten erfolgen sollte, zu nah liegen Dinge wie Rufmord, Verleumdung usw.!
"machbar", falls eine entsprechende Kommission drauf "eingeschworen" wurde und die Prüflinge entsprechend hingeschoben würden...
Klingt alles sehr dubios...
Ansonsten möchte ich eindringlich darauf hinweisen, daß wir hier solche Diskussionen nicht haben möchten,
also diese vagen Andeutungen u. Vermutungen, evt. Anschuldigungen, ohne daß dabei konkrete Namen
genannt werden können. Bzgl. Nennung von Namen gebe ich dann allerdings zu bedenken, daß diese nur im Zusammenhang
mit eindeutig belegbaren Sachverhalten erfolgen sollte, zu nah liegen Dinge wie Rufmord, Verleumdung usw.!
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
- Hofi
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Hi!Holger König hat geschrieben:Ich konnte die Sperrliste in der Geschäftsstelle des Judoverbandes Berlin durch einen Zufall (diese lag auf dem Schreibtisch des Geschäftsführers) vor einigen Tagen einsehen, aber leider nicht kopieren. [.....] Die Weisung schreibt vor, daß Sportwarte niemanden auf dieser Liste zur Prüfung anmelden dürfen, sollte jedoch jemand angemeldet sein, der auf der Liste steht, so sind alle Prüfer verpflichtet, unabhängig der tatsächlichen Leistung die Prüfung als "nicht bestanden" zu werten.
Die Liste und die Anweisung zur Anwendung sollen bereits seit 2005 bestehen.
Ich denke, das wäre längst und nicht erst nach 5 Jahren aufgeflogen. Denn es würde sich dann ja um eine allgemeine Anweisung handeln und die ist schlicht nicht geheimzuhalten. Denn es soll ja offensichtlich nicht nur eine oder zwei bestimmte Kommissionen (wobei ich nicht weiß, ob es da überhaupt feste Besetzungen gibt, ich hab noch nicht eine Kombination zweimal erlebt) auf diese ominöse Liste "eingeschworen" sein. Irgendeiner der angeblichen Adressaten hätte das ausgeplaudert, weil er einen Betroffenen gut kennt, dem Initiator eine auswischen will oder sich schlicht in einer Bierlaune verquatscht. Geheimhaltung funktioniert dann, wenn einer Bescheid weiß, bei Zweien wirds schon schwierig und sobald der Dritte informiert ist, ist es fast unmöglich.
Dass es Sperren wg. Verfehlungen gibt, kann ich mir vorstellen, aber die wären den potentiellen Prüflingen auch bekannt.
Insofern, stichfeste Beweise auf den Tisch oder aber ab ins Reich der Legenden damit.
Bis dann
Hofi
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Hallo Holger,
das wäre ja ein verdammt starkes Stück!
Kennst Du denn zufällig jemanden, der davon betroffen war oder ist?
das wäre ja ein verdammt starkes Stück!
Kennst Du denn zufällig jemanden, der davon betroffen war oder ist?
Gruß
McDüse
Konzentriere Dich auf das Wesentliche!
McDüse
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Das Problem ist, daß ich die Liste nur gesehen habe, aber keine Kopie besitze. Damit habe ich leider keinen Beweis. Einige Namen auf der Liste kenne ich, kann diese aber deshalb noch nicht preisgeben. Ich schätze, daß der Vorgang auf der JVB-MV am Wochenende nicht übergangen werden kann.
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Hast Du mal Kontakt mit den Leuten von der Liste aufgenommen, die Du kennst?
Was sagen die denn dazu?
Was sagen die denn dazu?
Gruß
McDüse
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Re: Prüfungs-Sperrlisten
Ich habe Aufgrund dieses Diskussionsstranges inzwischen Mails von Prüfern (?) bekommen (unter Pseudonym), die mir berichtet haben, daß ihnen unter 4 Augen gesagt wurde, daß eine Preisgabe der Liste zu einem Lizenz-Entzug führt, Schweigen dagegen zum Einsatz bei Braungurt- und Dan-Prüfungen.
Es gab auch Anfragen von mutmaßlich auf der Liste stehenden. Da ich jedoch nicht sicher bin, ob diese es selber waren oder jemand deren Namen "geborgt" hat, habe ich bisher keine Namen preisgegeben.
Hier scheint also ein ganz großer Skandal zu lauern, der nur durch einen falsch verstanden Korpsgeist so lange unter der Decke bleiben konnte.
Es gab auch Anfragen von mutmaßlich auf der Liste stehenden. Da ich jedoch nicht sicher bin, ob diese es selber waren oder jemand deren Namen "geborgt" hat, habe ich bisher keine Namen preisgegeben.
Hier scheint also ein ganz großer Skandal zu lauern, der nur durch einen falsch verstanden Korpsgeist so lange unter der Decke bleiben konnte.
Re: Prüfungs-Sperrlisten
Holger, ich würde die Mails und Deine Aussage an den DJB schicken und um Aufklärung und Bearbeitung bitten.
Ich frage mich aber, von wem diese Praxis ausgeht? Ist es der Landesvorstand (insgesamt) oder eine Person innerhalb des Vorstandes?
Ich frage mich aber, von wem diese Praxis ausgeht? Ist es der Landesvorstand (insgesamt) oder eine Person innerhalb des Vorstandes?