Im konkreten Fall handelt es sich nicht um eine "bloße Ankündigung" eines Antrags. Vielmehr wurde die Beitragserhöhung spätestens auf einer Tagung vor den Sommerferien zwischen DJB-Präsidium und den Landesverbänden diskutiert. Spätestens ab diesem Moment musste jedem klar sein, dass es zu einer Erhöhung kommen würde - allerdings nicht in dieser Höhe, denn bekanntlich war das nicht die Idee des Präsidiums. Es war die Mehrheit der Landesverbände, die gegen das Votum des DJB-Präsidenten gestimmt haben, der dem Vernehmen nach sogar explizit auf die hessische Problematik hingewiesen haben soll.Tirant lo Blanc hat geschrieben:Mit anderen Worten: Der bloße Antrag des DJB-Präsidiums, den Beitrag zu erhöhen, soll bereits zu einer vorsorglichen Beitragserhöhung der Landesverbände und all der ihnen angeschlossenen Vereine führen?
Vor allem spricht dagegen, dass die Vereine die Möglichkeit haben müssen, Anträge über ihre Landesverbände und diese wiederum ergänzt durch ihre eigenen Anträge an die DJB-Mitgliederversammlung zu richten. Diese Reihenfolge sollte schon eingehalten werden, damit Anträge von der Basis oder von den Landesverbänden im Jahr der Antragstellung und nicht erst im Folgejahr vom DJB behandelt werden können. Rechnet man die notwendigen Antragsfristen hinzu, kommt man unweigerlich zum Ergebnis, dass der Bundesverband seine Versammlung am Jahresende durchführen sollte. Der DOSB tagt im Übrigen nochmals später, nämlich erst im Dezember.Tirant lo Blanc hat geschrieben:Was spricht im übrigen dagegen, daß der DJB seine jährliche Mitgliederversammlung im Mai, spätestens im Juni eines jeden Jahres abhält und so seinen Mitgliedern die Gelegenheit gibt, entsprechende Beschlüsse nachzuvollziehen?
Dies ist - wieder einmal - so verkürzt dargestellt, dass diese Aussage schlichtweg als falsch bezeichnet werden muss. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen Vereinsautonomie und der Zulässigkeit von Eingriffen Dritter. Stichworte sind "statische Verweise" und "dynamische Verweise" auf die Regelungen übergeordneter Verbände. Letztere sind jedoch nur für Satzungsbestimmungen unbestreitbar unzulässig. Im Falle der genannten "Ordnungen des DJB" kann die Zulässigkeit dynamischer Verweise in der Regel bejaht werden, sofern der Verein der unteren Ebene diese Möglichkeit in seinen eigenen Rechtsgrundlagen verankert hat und die Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Korrektur hat. Gerade die Vereinsautonomie lässt diesen Gestaltungsspielraum offen.Tirant lo Blanc hat geschrieben:Auch Änderungen der Ordnungen des DJB werden in den Landesverbänden ja erst dann gültig, wenn die Mitgliederversammlungen der Landesverbände gleichfalls entsprechende Beschlüsse gefaßt haben. Eine automatisches Durchgreifen von oben nach unten gibt es im deutschen Vereinsrecht eben nicht.
Mir ist natürlich bewusst, dass es im LV Hessen Bestrebungen gibt, dynamische Verweise auf die Ordnungen des DJB vollkommen zu unterbinden. Falls eine qualifizierte Mehrheit der hessischen Vereine dem zustimmen sollte, wäre dies sicherlich im Rahmen der Vereinsautonomie legitim. Dann müssten hessische Vereine jedoch damit leben, dass Änderungen von DJB-Ordnungen stets mit der Verzögerung eines Jahres - oder je nach Abstimmungsergebnis im Hessen - gar nicht in Kraft treten und es damit auf Landesebene andere Regelungen gäbe, als auf Bundesebene. Würde man dagegen Änderungen von DJB-Ordnungen unmittelbar umsetzen wollen, bliebe der Weg über kostenintensive außerordentliche Mitgliederversammlungen.
Man kann den hessischen Sportkameraden nur wünschen, dass sie diese Fragen gründlich reflektieren werden.