Frage zur Kyuprüfungen
Frage zur Kyuprüfungen
Hallo liebe Judo-begeisterte,
kurze Vorstellung meinerseits: bin 34 Jahre alt und Wohne in Baden Württemberg (Schwarzwald). Verh. und ein Sohn.
Ich bin in Südamerika aufgewachsen und als Kind etwa 2 Jahre lang Judo gemacht. Prüfung Gelb und Orange gemacht (es gab keine Halbgurte). Ein paar Nationale und internationale Wettkämpfe bestritten.
Vor etwa 10 Jahre (in Deutschland) nochmal mit Judo angefangen und leider berufsbedingt wieder aufhören müssen.
Jetzt werde ich nochmal starten.
Jetzt zu meiner Frage/n. Gibt es für mich eine der folgenden Möglichkeiten:
- Eine Prüfung zu machen, um ein bestimmter Kyu-Grad anerkannt zu bekommen?
- Kyu Prüfungen zu überspringen?
- Mehrere Prüfungen in einem kürzerem Zeitraum abzulegen?
Wichtige Punkte: Unterlagen zu den Prüfungen, die ich als Kind gemacht hatte, besitze ich nicht. In Deutschland habe ich keine Prüfungen gemacht.
Vielen Dank für eure Hilfe / Meinungen
kurze Vorstellung meinerseits: bin 34 Jahre alt und Wohne in Baden Württemberg (Schwarzwald). Verh. und ein Sohn.
Ich bin in Südamerika aufgewachsen und als Kind etwa 2 Jahre lang Judo gemacht. Prüfung Gelb und Orange gemacht (es gab keine Halbgurte). Ein paar Nationale und internationale Wettkämpfe bestritten.
Vor etwa 10 Jahre (in Deutschland) nochmal mit Judo angefangen und leider berufsbedingt wieder aufhören müssen.
Jetzt werde ich nochmal starten.
Jetzt zu meiner Frage/n. Gibt es für mich eine der folgenden Möglichkeiten:
- Eine Prüfung zu machen, um ein bestimmter Kyu-Grad anerkannt zu bekommen?
- Kyu Prüfungen zu überspringen?
- Mehrere Prüfungen in einem kürzerem Zeitraum abzulegen?
Wichtige Punkte: Unterlagen zu den Prüfungen, die ich als Kind gemacht hatte, besitze ich nicht. In Deutschland habe ich keine Prüfungen gemacht.
Vielen Dank für eure Hilfe / Meinungen
Re: Frage zur Kyuprüfungen
Folgendes habe ich in der "Verfahrensordnung für das Prüfungswesen" Stand 01.01.2023 zum Thema Vergabe durch Anerkennung gefunden:
Vergabe durch Anerkennung
Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist
dessen Anerkennung durch den WJV möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied in einem dem WJV angehörenden Verein wurde.
Für die Anerkennung eines Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan) muss die
Graduierung eindeutig durch Urkunde nachgewiesen werden; falls berechtigte
Zweifel an der Graduierung bestehen, kann sich der Antragsteller einer technischen Überprüfung durch eine offizielle Prüfungskommission des WJV stellen.
Für Graduierungen bis zum 5. Dan werden auch die Prüfungsinhalte der vorherigen Dan-Graduierungen, ohne den Prüfungsteil Kata überprüft.
Es werden nur Graduierungen eines offiziellen Verbandes der EJU/IJF, bei Antrag auf Anerkennung, erörtert.
Zur Anerkennung eines Dan-Grades ab 6. Dan müssen die Graduierungsnachweise aller Dan-Graduierungen ebenfalls durch Urkunde lückenlos nachgewiesen werden können.
Judoka des WJV/DJB, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen,
müssen mindestens 12 Monate vor der Prüfung in dem Land gelebt haben und
die Zulassungsvoraussetzungen des WJV erfüllt haben.
Zum Satz "Es werden nur Graduierungen eines offiziellen Verbandes der EJU/IJF, bei Antrag auf Anerkennung, erörtert." : Ist das nur auf die Dan Grade bezogen? Oder auch für die Kyu-Grade?
Was denkt Ihr?
Vergabe durch Anerkennung
Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist
dessen Anerkennung durch den WJV möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied in einem dem WJV angehörenden Verein wurde.
Für die Anerkennung eines Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan) muss die
Graduierung eindeutig durch Urkunde nachgewiesen werden; falls berechtigte
Zweifel an der Graduierung bestehen, kann sich der Antragsteller einer technischen Überprüfung durch eine offizielle Prüfungskommission des WJV stellen.
Für Graduierungen bis zum 5. Dan werden auch die Prüfungsinhalte der vorherigen Dan-Graduierungen, ohne den Prüfungsteil Kata überprüft.
Es werden nur Graduierungen eines offiziellen Verbandes der EJU/IJF, bei Antrag auf Anerkennung, erörtert.
Zur Anerkennung eines Dan-Grades ab 6. Dan müssen die Graduierungsnachweise aller Dan-Graduierungen ebenfalls durch Urkunde lückenlos nachgewiesen werden können.
Judoka des WJV/DJB, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen,
müssen mindestens 12 Monate vor der Prüfung in dem Land gelebt haben und
die Zulassungsvoraussetzungen des WJV erfüllt haben.
Zum Satz "Es werden nur Graduierungen eines offiziellen Verbandes der EJU/IJF, bei Antrag auf Anerkennung, erörtert." : Ist das nur auf die Dan Grade bezogen? Oder auch für die Kyu-Grade?
Was denkt Ihr?
"Was denkt Ihr?"
Hallo 'Deuru'!
Ich denke, Du wendest Dich an Deinen Vereinskameraden: Trainer und /oder Prüfungsberechtigten vor Ort. Es wird keinerlei Probleme oder Unstimmigkeiten geben.
Gruß,
HBt.
Ich denke, Du wendest Dich an Deinen Vereinskameraden: Trainer und /oder Prüfungsberechtigten vor Ort. Es wird keinerlei Probleme oder Unstimmigkeiten geben.
Gruß,
HBt.
Re: Frage zur Kyuprüfungen
Hallo HBt
vielen Dank für deine Antwort. Das werde ich tun.
Mir ging es eher darum eure Einschätzung zu diesem Thema zu hören und/oder ob jemand eine ähnliche Situation hatte und wie es verlaufen ist...?
Wenn mein Trainer / Prüfer sagen würde, dass er sowas nicht macht dann würde ich auch damit klar kommen und regulär die Prüfungen nacheinander machen. Mir geht es darum zu wissen welche Möglichkeiten es gibt.
Grüße
Deuru
vielen Dank für deine Antwort. Das werde ich tun.
Mir ging es eher darum eure Einschätzung zu diesem Thema zu hören und/oder ob jemand eine ähnliche Situation hatte und wie es verlaufen ist...?
Wenn mein Trainer / Prüfer sagen würde, dass er sowas nicht macht dann würde ich auch damit klar kommen und regulär die Prüfungen nacheinander machen. Mir geht es darum zu wissen welche Möglichkeiten es gibt.
Grüße
Deuru
Re: Frage zur Kyuprüfungen
Schwarzwald ist - schätze ich - Baden und nicht Württemberg?
BaWü ist eines der beiden Bundesländer - neben Rheinland-Pfalz - die zwei getrennte Landesverbände für die Landesteile haben. Die Durchführung von Graduierungsmaßnahmen bis zum 5. Dan sind Ländersache und nicht bundesweit bis ins Detail einheitlich geregelt.
Dein Fall ist daher ein typischer Ermessensfall. Geregelt ist der Fall, in dem Unterlagen vorhanden sind. Die Anerkennung hat zu erfolgen, wenn alle Nachweise erbracht werden.
Es gibt im Deinem auch die Möglichkeit einer Einstufungsprüfung. Zuständig sind hierfür die Landesverbände, die das durchaus unterschiedlich handhaben. Von daher gilt HBts Hinweis, Dich über den Verein an den Landesverband zu wenden.
BaWü ist eines der beiden Bundesländer - neben Rheinland-Pfalz - die zwei getrennte Landesverbände für die Landesteile haben. Die Durchführung von Graduierungsmaßnahmen bis zum 5. Dan sind Ländersache und nicht bundesweit bis ins Detail einheitlich geregelt.
Dein Fall ist daher ein typischer Ermessensfall. Geregelt ist der Fall, in dem Unterlagen vorhanden sind. Die Anerkennung hat zu erfolgen, wenn alle Nachweise erbracht werden.
Es gibt im Deinem auch die Möglichkeit einer Einstufungsprüfung. Zuständig sind hierfür die Landesverbände, die das durchaus unterschiedlich handhaben. Von daher gilt HBts Hinweis, Dich über den Verein an den Landesverband zu wenden.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Re: Frage zur Kyuprüfungen
die Region in der ich wohne (und auch der Verein ist) gehört zu Württemberg.
Ich werde kommende Woche mal das Thema ansprechen. Vermute eher, da ich keine Urkunden vorweisen kann, dass es kompliziert sein wird.
Vielen lieben Dank für eure Antworten
Ich werde kommende Woche mal das Thema ansprechen. Vermute eher, da ich keine Urkunden vorweisen kann, dass es kompliziert sein wird.
Vielen lieben Dank für eure Antworten
Fragezeichen ???
Existiert ein Ausschlusskriterium, welches einem die erneute Prüfung bis zum ORANGEGURT unmöglich erscheinen lässt?
Mache es einfach - und verweise darauf das Du bereits die erste Hürde " JUDO LERNEN " genommen hast und weiterhin fleißig bist.
Viel Erfolg, Du schaffst das - erkundige Dich halt.
Gruß,
HBt.
Nachtrag:
Zwei Punkte kann ich nur schwer nachvollziehen,Ich bin in Südamerika aufgewachsen und als Kind etwa 2 Jahre lang Judo gemacht. Prüfung Gelb und Orange gemacht (es gab keine Halbgurte). Ein paar nationale und internationale Wettkämpfe bestritten. Vor etwa 10 Jahre (in Deutschland) nochmal mit Judo angefangen und leider berufsbedingt wieder aufhören müssen.
1) welche internationalen Wettkämpfe bestreiten KINDER, auch mit dieser Einstiegsgraduierung /der Grundschule /der ersten zwei Klassen
2) welcher Beruf zwingt einen MANN oder eine FRAU den Sport gleich wieder an den Nagel zu hängen
?.
Re: Frage zur Kyuprüfungen
Hallo HBt,
Es gibt keinerlei Ausschusskriterien… deswegen schrieb ich weiter oben, dass ich kein Problem damit hätte. Ich wollte mich nur informieren, ob es da eine Möglichkeit gibt. Wegen mir bleibe ich mit dem weißen Gurt ein Leben lang … Hauptsache ich kann Judo wieder ausüben.
Zu deiner Frage bezüglich Turniere im Ausland als Kind:
Ich vermute mal, dass es Freundschaftsturniere und keine Meisterschaften oder dergleichen waren. Eins war in Brasilien und 2 in Argentinien.
Bezüglich Beruf: nennen wir es mal Außendienst. ich musste viel reisen (Ausland).
Das ist nun nicht mehr der Fall
Es gibt keinerlei Ausschusskriterien… deswegen schrieb ich weiter oben, dass ich kein Problem damit hätte. Ich wollte mich nur informieren, ob es da eine Möglichkeit gibt. Wegen mir bleibe ich mit dem weißen Gurt ein Leben lang … Hauptsache ich kann Judo wieder ausüben.
Zu deiner Frage bezüglich Turniere im Ausland als Kind:
Ich vermute mal, dass es Freundschaftsturniere und keine Meisterschaften oder dergleichen waren. Eins war in Brasilien und 2 in Argentinien.
Bezüglich Beruf: nennen wir es mal Außendienst. ich musste viel reisen (Ausland).
Das ist nun nicht mehr der Fall
Oje!?
Deuru hat geschrieben:Wegen mir bleibe ich mit dem weißen Gurt ein Leben lang … Hauptsache ich kann Judo wieder ausüben.
Graduierungsstufen/Prüfungen sind ein integraler Bestandteil des Kodokan-Judo, der Schule die Du besuchst.
Du solltest Dich also nicht so zieren.

Gruß,
HBt.
Psst Deuru, bist so etwas wie ein Agent, eine Agentin, 007 in geheimer Mission?
Re: Frage zur Kyuprüfungen
Hallo HBt,
ich wollte mich keinesfalls mit meiner Aussage zieren sondern zum Ausdruck bringen, dass mir es mir nicht dabei geht etwas zu Beschleunigen o. dgl.
Wie bereits beschrieben ging es mir nur um eure Einschätzung. Hätte ja sein können, dass man so ein Fall im Verein hatte.
Nein ich bin kein Geheimagent (und wenn doch dann dürfte ich es ja nicht sagen
)
Viele Grüße
ich wollte mich keinesfalls mit meiner Aussage zieren sondern zum Ausdruck bringen, dass mir es mir nicht dabei geht etwas zu Beschleunigen o. dgl.
Wie bereits beschrieben ging es mir nur um eure Einschätzung. Hätte ja sein können, dass man so ein Fall im Verein hatte.
Nein ich bin kein Geheimagent (und wenn doch dann dürfte ich es ja nicht sagen

Viele Grüße