Das sollte ja *sowieso* gelten und tut es ja auch. Und aufgrund des fortschreitenden Alters nicht mehr allzu katamenokata-kniebeweglich zu sein, ist ja noch keine Behinderung...In der aktuell gültigen Grundsatzordnung ist folgender Satz vermerkt:
"Behinderten Judoka ist eine Prüfung mit Einschränkungen entsprechend ihrer Behinderung in Bezug auf das Anforderungsprofil der Prüfung (Kyu, Dan) zu gewähren."
Abgesehen davon, dass es hier ein sprachlichen Überarbeitung bedarf (z.B. "Judoka mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen...."), ist dies eine Generalklausel für individuelle Anpassungen aller Art, falls dies aus medizinischen Gründen erforderlich sein sollte. Diese bezieht sich nicht nur auf Kata, sondern auf alle Anforderungen.
Aber davon abgesehen: Eine Kata zu (halbwegs) vorführbarem Niveau zu bringen, kostet Zeit und Fleiß. Dann "kann" man sie (Anführungszeichen mit Absicht gesetzt) - aber man muss sie auch lebendig halten und für die nächste Prüfung ganz sicher so viel Energie (und Zeit) hineinstecken wie für die erste (Prüfungs-) Vorführung (wahrscheinlich auch mit neuem Partner, das dürfte auch nicht so selten sein). Das ist in Ordnung, man sollte die erworbenen Kenntnisse auch festhalten und ausbauen, nicht nach der Prüfung sofort wieder vergessen, sehe ich auch so. Dennoch denke ich (und höre dies auch bereits so), dass die Aussicht, nach erfolgreicher KnK-Prüfung die in einigen Jahren ganz einfach *nochmal* zeigen zu müssen (oder, wie es hier hieß, zu dürfen, meinetwegen), manchen dazu bringen mag, es mit den weiteren Prüfungen vielleicht auch einfach zu lassen. Schließlich gibt es wichtigeres als Dangrade. Ob man das möchte? Ich glaube, nicht wirklich...
Aber ich bin sicher, dass darüber nachgedacht wird und die bald vorliegenden Begleitmaterialien hier (mehr) Klarheit schaffen werden.



