Prüfung in Hochschulgruppe?

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Ayumi Jitsukawa
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Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Ayumi Jitsukawa »

Hallo zusammen :)

Mal eine Frage in die Expertenrunde: Wie sehen denn die Regelungen für Prüfungen in einer Hochschulgruppe (NRW) aus? Oder geht das gar nicht? Muss man dazu Vereinsmitglied werden?

Liebe Grüße, Ayumi
Freeman
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Re: Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Freeman »

Beispiel: Ein Trainerkollege mit 1. Dan ist Sportlehrer, er darf im Rahmen einer Schul-AG auch ohne Prüferlizenz den 8. und 7. Kyu abnehmen (Mit Prüferlizenz dürfte er auch nur diese beiden Gürtel prüfen). Das wird dann mit einer Urkunde dokumentiert. Diese Gürtel können durch den Landes-Prüfungsreferenten in den Pass übernommen werden, wenn später einer ausgestellt wird. Die Kyu-Marke muss dann meistens noch erworben werden, weil diese bei der Erstellung der Urkunde meist fehlt. Ob es in anderen Bundesländern andere Regelungen gibt? Keine Ahnung.
Oft haben die Sportlehrer, die an Schulen unterrichten, keinen DAN. Ob das Bedingung für die o.g. Praxis ist, auch keine Ahnung.
Zusammenfassend zu deiner Frage: In Sachsen muss man für die beiden ersten Gürtel nicht Vereinsmitglied sein.
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Fritz
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Re: Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Fritz »

Hängt vom Landesverband ab, in der Regel benötigen, Schul-AG-Teilnehmer, Studenten, Polizisten und dergleichen keinen Judo-Paß, sprich Vereinszugehörigkeit,
um geprüft werden zu können, es muß aber eine spezielle (teuere) Urkunde verwendet werden und Schule/Hochschule/Instutition muß die auch abstempeln und unterschreiben
(was ich für fragwürdig halte, daß der DJB von Dritten verlangt, irgendwas zu unterschreiben ;-) )
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Ko-soto-gake
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Re: Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Ko-soto-gake »

Nein, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig, siehe http://www.nwjv.de/fileadmin/qualifizie ... 032015.pdf, Seite 4. Allerdings muss der Prüfer m. E. trotzdem eine Prüferlizenz besitzen und diese "spezielle" Prüfungsmarke/-urkunde für eine Prüfung außerhalb des Vereins ist in der Regel teurer als eine "normale" (ich glaube derzeit um die 15 €).
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Uwe 23
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Re: Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Uwe 23 »

Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. gültig ab dem 16.11.2014
- ergänzt durch die NWJV/NWDK-Ausführungsbestimmungen (Stand 15.03.2015) -

NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
Kyu-Prüfungen von Personen, die keinen DJB-Mitgliedsausweis benötigen,
hierzu gehören auch Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden
Schulen, an Sonder- und Förderschulen, sowie Teilnehmer/innen an
Arbeitsgemeinschaften in denselben und Angehörige von
sonderpädagogischen Einrichtungen, können ohne Vereinszugehörigkeit
abgelegt werden, müssen jedoch bei dem zuständigen KDV angemeldet
werden.
[...]
An Hochschulen und bei der Polizei können Prüfungen bis zum 1. Kyu im
Rahmen der Ausbildung und an allgemein bildenden Schulen bis
einschließlich 1. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft erfolgen.
[...]
Bei bestandener Prüfung wird den Prüflingen eine spezielle
DJB-Prüfungsurkunde mit dem Stempel der zuständigen Prüfinstitution
ausgehändigt, die auch mit dem jeweiligen Schulsiegel bzw. Institutssiegel
versehen sein muss.
Die Prüfungslisten sind, bis spätestens drei Wochen nach
der Prüfung, an den zuständigen KDV zu senden.
Auch soweit ich weiß, und es nachgelesen habe, braucht der Prüfer eine Lizenz. Üblich ist oft, dass ein lizenzierter Prüfer eingeladen wird, und der zusammen mit dem Sportlehrer/ Trainer... der Gruppe prüft.

Wenn man da keinen kennt, nimmt man am besten Kontakt zum zuständigen Kreisdanvorsitzenden (KDV) auf, der kann sicher auch einen Prüfer vermitteln. Den findet Du auf der NWDK-Seite (http://www.nwdk.de/).
Zuletzt geändert von Uwe 23 am 07.05.2015, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
Ayumi Jitsukawa
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Re: Prüfung in Hochschulgruppe?

Beitrag von Ayumi Jitsukawa »

Supi, vielen Dank!

Ayumi
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