Mir stellt sich aktuell noch eine Frage zum Wahlbereich für den 1. Kyu.
Es ist verlautbart worden, dass im Wahlbereich Lizenzen die Kampfrichterlizenz deswegen erst für den 2. Dan auftaucht, weil man nicht im Blick hatte, dass es in manchen Landesverbänden möglich ist, Kampfrichter zu werden, ohne notwendigerweise mindestens den 1. Dan zu haben.
Einem solchen Landesverband gehöre ich an und aktuell ist in meinem Verein eine junge Dame mit 2. Kyu und Kreiskampfrichterlizenz.
Nun hieß es bereits, Kampfrichterlizenzen könnten auch für den 1. Dan zur Erfüllung des Wahlbereichs "Lizenzen" herangezogen werden, da die Anforderungserfüllung für einen höheren Dan hinreichend sei, um ebenfalls die Anforderung für einen niedrigeren zu erfüllen. Kann ich nun davon ausgehen, dass die vorgenannte Kampfrichterin mit ihrer Lizenz somit auch den Wahlbereich für den 1. Kyu erfüllt hat, obschon dort der Bereich Lizenzen noch gar nicht auftaucht?
neue Kyu-Prüfung ab 2022
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M. Olinero
- Orange Grün Gurt Träger

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GESCHWURBEL
https://www.judobund.de/fileadmin/user_ ... 025_V2.pdf
https://www.judobund.de/fileadmin/user_ ... g_2024.pdf
das Randori und/oder den SHIAI
die Kodokan-Kata
die Selbstverteidigung
und
die FREIÜBUNGEN, das DJB-Taiso, also Tandoku-Renshu & das Judo-Abzeichen!
LIZENZEN sind ein süßes Extrabonbon, aber keine Prüfungsleistung.
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Der sogenannte WAHLBEREICH umfasst:(...)
Kann ich nun davon ausgehen, dass die vorgenannte Kampfrichterin mit ihrer Lizenz somit auch den Wahlbereich für den 1. Kyu erfüllt hat, obschon dort der Bereich Lizenzen noch gar nicht auftaucht?
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Offizielles Schriftentum
Ganz ehrlich, konkret wird mir tatsächlich' ganz ungemein übel,
wenn ich den verschrobenen Text (Ordnungen & Anforderungen, bei gleichzeitiger "Vordefinierung" ... lesen, analysieren, verstehen und in die Tat umsetzen soll /muss /will /möchte...
Also was soll ein angehender
nun wirklich und ganz konkret, tatsächlich demonstrieren???
Judo!
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M. Olinero
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Re: Offizielles Schriftentum
Nun gut, ich wäre dennoch weiterhin an einer konkreteren Antwort interessiert.
Spielt aber auch keine Rolle, im Zuge des neuen Graduierungssystems soll schließlich ein Wechsel in der Perspektive stattfinden, weg von der Prüfung, hin auf den zu Graduierenden und seine judotechnischen Kompetenzen und ggf. Engagement.
Mir wird auch schonmal übel, z.B. wenn aufgrund des vorherrschenden Kampfrichtermangels unsere Kampfrichterobfrau mir vor einem Turnier mal wieder erzählt, dass sie gerade drauf und dran ist, eine Matte zu streichen, weil sie nicht genug Kampfrichter hat. Vor diesem Hintergrund ist es doch schön, wenn die vorhandenen Kampfrichter eine gewisse Wertschätzung erhalten, indem die Anrechenbarkeit ihrer Lizenzen dem Umstand Rechnung trägt, dass sie in höherem zeitlichen Umfang für die Judo-Allgemeinheit tätig sind und sich aktiv mit dem Thema befassen, als es erforderlich wäre, um andere Bereiche "prüfungsreif zu meistern".HBt. hat geschrieben: 15.05.2026, 17:22 Ganz ehrlich, konkret wird mir tatsächlich' ganz ungemein übel,
wenn ich den verschrobenen Text (Ordnungen & Anforderungen, bei gleichzeitiger "Vordefinierung" ... lesen, analysieren, verstehen und in die Tat umsetzen soll /muss /will /möchte...
Wie kommst du denn darauf? Für all meine Trainerlizenzen musste ich jeweils mehrere Prüfungsleistungen erbringen. Zudem meine ich, dass auch die Erteilung von Kampfrichterlizenzen an Prüfungsleistungen geknüpft ist.HBt. hat geschrieben: 15.05.2026, 17:12 LIZENZEN sind ein süßes Extrabonbon, aber keine Prüfungsleistung.
Spielt aber auch keine Rolle, im Zuge des neuen Graduierungssystems soll schließlich ein Wechsel in der Perspektive stattfinden, weg von der Prüfung, hin auf den zu Graduierenden und seine judotechnischen Kompetenzen und ggf. Engagement.
